Im Nachhinein betrachtet, ist die Betrachtung, welche max. Flächenlast anzunehmen ist, ein Fass ohne Boden. Aus Sicht der Sicherheitstechnik, ist es Betreiberpflicht, dafür zu sorgen, daß die Maschine auch am vorgesehenen Ort aufgestellt werden darf. Wir liefern hierzu die notwendigen Angaben (Gewicht, Abmessungen) und weisen darauf hin, daß der Betreiber diese Werte besonders betrachten soll.
Das führt dann aber auch zu der Frage, wie die Flächenlast bestimmt wird. Die Maschine steht auf 4 Lenkrollen, die eine rechteckige Fläche aufspannen. Die Frage hierbei ist, ob die Fläche, die von den Rollen eingegrenzt wird, für die Berechnung der Flächenlast herangezogen werden kann, weil (a) es ja keine Flächenlast ist und (b) die Last, die von jeder Rolle in den Boden eingeleitet wird, kreisförmig verteilt wird.
Hat jemand schon mal damit zu tun gehabt?
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Vielen Dank.
Gruss, Daniel
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