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Thema: Ersatzteilverkauf auf Basis der Dokumentation (1697 mal gelesen)
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Nadda2012 Mitglied Technischer Redakteur
Beiträge: 1 Registriert: 02.11.2014
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erstellt am: 05. Nov. 2014 20:53 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Leute , ich arbeite in einem Sondermaschinenbetrieb in den neuen Bundesländern als Dokumentationsbevollmächtigter. ERP oder Dokumentenmanagmentsystem sind fehlanzeige. Seit kurzen sin neue Leute im technischen Verkauf dazu übergegangen Ihre Ersatzteilangebote auf Basis der Dokumentation zu machen.Und nicht auf Basis der Stücklisten wie es normal ist. Was ich suche sind Informationen , Erfahrungen ect. um die Gespräche mit diesen Leuten sachlich zu führen. Gibt es irgendwelche Vorschriften welche die Vorgehensweise nach Stücklisten vorschreibt ? Danke für eure Hilfe Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
N.Lesch Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl. Ing.
Beiträge: 5122 Registriert: 05.12.2005 WF 4
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erstellt am: 05. Nov. 2014 21:49 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Nadda2012
Hallo Nadda, willkommen bei CAD.de. Fürchtest Du Dich vor der Verantwortung ? Diese Spezialisten kenne ich. Wenn Stücklisten und Dokumentation in Ordnung sind, sollte es doch kein Problem sein beide zur Grundlage zu machen. Wenn es Fagen gibt muß man halt diskutieren. Fragen gibt es bei Sondermaschienen doch immer. Nur bei Massenproduktion, gibt es keine Fragen, das können die Chinesen aber auch. ------------------ Klaus Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c. cadadmin
Beiträge: 5410 Registriert: 19.05.2000
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erstellt am: 05. Nov. 2014 22:21 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Nadda2012
Zitat: Original erstellt von Nadda2012: ...dazu übergegangen Ihre Ersatzteilangebote auf Basis der Dokumentation zu machen.Und nicht auf Basis der Stücklisten ...
Was ist hier unter "auf Basis der Dokumentation" zu verstehen ? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Rainer Schulze Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. im Ruhestand
Beiträge: 4419 Registriert: 24.09.2012
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erstellt am: 06. Nov. 2014 07:41 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Nadda2012
Willkommen bei cad.de! >>Dokumentationsbevollmächtigter Solch amüsante Wortschöpfungen kenne und liebe ich. Vermutlich bedeutet das keineswegs viel Macht sondern eher Verantwortung und Arbeit. >>Gibt es irgendwelche Vorschriften welche die Vorgehensweise nach Stücklisten vorschreibt ? Ich bin zwar nicht im Vertrieb tätig und auch kein Rechtsgeleerter, also erwarte bitte keine fachliche Auskunft. Aber mal so aus der Praxis: Welche Information benötigt der Kunde um interessiert zu werden? - Einen guten Eindruck, dass das Produkt seinen Bedürfnissen entspricht. Welche Information muss ein verbindliches Angebot enthalten? - Eine eindeutige Leistungsbeschreibung, eine klare Preisstellung und das "Kleingedruckte" wie Allgemeine Geschäftsbedingungen...
------------------ Rainer Schulze Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c. cadadmin
Beiträge: 5410 Registriert: 19.05.2000 (04-2023) --------------------------------------------- [stable] NX2007(2027.4020) + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.0.3 SingleSite 4Tier, DocMgt, Client4Office, MRO, ReqMgt, SchedMgt, T4S, TcVis Mockup, TcSSO, Multi-CAD BCT-Inspector Neutral v22R2 --------------------------------------------- [testing] NX2007(2027.4020) + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.2.2 BCT-Inspector Neutral v22R2 @M7720 Win10 (1909)
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erstellt am: 06. Nov. 2014 08:50 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Nadda2012
Als "Dokumentationsbevollmächtigte" bezeichnen viele Unternehmen die ...Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein; wie es (zB) in 2006/42/EG Anhang II 1 A 2 gefordert wird. Sie hat per Definition nichts mit einer Ersatzteilversorgung zu tun sondern ist "nur" die Anprechperson für die Marktaufsichtsbehörde wenn sie eine technische Dokumentation zu einer Maschine sehen will. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
MABI Ehrenmitglied Leuchtenbauer
Beiträge: 1978 Registriert: 18.12.2003
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erstellt am: 07. Nov. 2014 11:07 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Nadda2012
Hallo Nadda2012, auch von mir ein herzliches Willkommen. Was soll die Anmerkung "...in den neuen Bundesländern..."? Wir feiern aktuell den 25 Jahrestag des Mauerfalls, da ist nichts mehr so neu! Ich arbeite im Sonderleuchtenbau da gibt es auch das Thema Dokumentation. Also Dokumentationsvorschriften gibt es immer und die sind abhängig vom Produkt und dem Markt wo du deine Produkte verkaufen willst. Betriebsinternes Vorgehen kann man nur gemeinsam für einen effektiven und effizienten Betriebsablauf erarbeiten. Daher verstehe ich deine Frage nicht so richtig. Erstens sind Stücklisten auch ein Teil der Dokumentation. Bei uns gibt es einmal die Fertigungsstücklisten. Da ist alles enthalten was im Produkt steckt. Daraus generieren wir die Verschleißteil- und Ersatzteillisten, die Einkaufslisten... . Wenn du der Dokumentationsbevollmächtigte bist, dann erarbeite dir doch dein Dokumentationsmanagement. Das kann man recht schnell erledigen. Erstelle dir ein Pflichtenheft. Dazu fragst du in allen relevanten Abteilungen ab: Dokumentationsvorschriften (mit Angaben zur Vorschrift) und Dokumentationswünsche (mit der Erläuterung dazu). Dann filterst du das gesetzlich Notwendige und das betrieblich Sinnvolle, besprecht das im Kollegenkreis und lasst es absegnen von der Geschäftsleitung. Dann übergibst du an die ausführenden Abteilungen die Unterlagen mit der Bitte der Zuarbeit und Ausführung. Viel Erfolg! ------------------ Gruß Matthias bald bin ich groß Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Rainer Schulze Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. im Ruhestand
Beiträge: 4419 Registriert: 24.09.2012
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erstellt am: 07. Nov. 2014 13:12 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Nadda2012
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ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5247 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 07. Nov. 2014 13:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Nadda2012
Hallo und auch ein Willkommen vom mir Nadda. Bei uns in der Bedienungsanleitung sind im Anhang die Baugruppenzeichnungen mit der Stückliste eingefügt. Auf den Stücklisten sind die Lieferanten ausgeschwärzt. Will der Kunde ein ersatzteil => Nachfragen beim eurem Einkauft => der schaut in die Stülite der Baugrppe und findet den Lieferant. => Angebot an euren Kunden. Wichtig hierbei: Ddie Zeciihnungen sind im Anhand der Bedienanleitung nach der Einbauerklärung geführt. Die Zeichnungen sind mit einem Wasserzeichern: KEIN Änderungsdiesnt versehen. Drei wichtige Sätze in der BA: Alle Pläne, Zeichnungen,dienen nur der Information und unterliegen keinem Änderungsdiesnt Die Weitergabe, die Verfielfältigung,.... (Schutzvermerk ISO 16016) Alle Rechte für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmuster - Eintragung bleibe vorbehalten. Gruß ThoMay ------------------ Hast du Fragen? Brauchst du Schaut mal nach im Bereich Alle Foren => Wissenstransfer. oder Konstrukteure Online hier bei CAD.de Richtig fragen - Nettiquette - Konstruktionshilfen - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Modelle - SolidWorks Videos Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
Beiträge: 1064 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 07. Nov. 2014 14:36 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Nadda2012
Hi, Als Dokumentationsbevollmächtigter ist man für überhaupt nichts verantwortlich, außer auf behördliches Verlangen die speziellen technischen Unterlagen in angemessener Zeit herauszugeben zu können. Was da drin steht, braucht man weder zu wissen noch bekommt man einen dran wenn da Mist drin steht. Nur wenn diese Fehlen hat man ein Problem, kann man aber leicht um gehen in dem man den Verantwortlichen für deren Erstellung dies vorher mitgeteilt hat. Hinsichtlich des Inhaltes einer Bedienungsanleitung verlangt die MRL zum Thema Ersatzteile in Anhang I Nr 1.7.4.2 lediglich: t) Spezifikationen der zu verwendenden Ersatzteile, wenn diese sich auf die Sicherheit und Gesundheit des Bedienungspersonals auswirken; Folge: Der Dokumentationsbevollmächtige hat keinerlei Verpflichtung sich darum zu scheren, ob der Kunde tatsächlich die richtigen Ersatzteile bekommt. Der Kunde hat nicht mal ein Recht darauf überhaupt eine Liste der Ersatzteile in der Betriebsanleitung zu haben, falls es sich dabei nicht um unter 1.7.4.2. t) genannte Teile handelt und ach da hab ich schon erlebt, dass die Behördern damit zufrieden waren das in der Anleitung stand: "Trennende Schutzeinrichtungen sind regelmäßig zu prüfen und bei Beschädigung zu ersetzen. Nur Originalteile verwenden." Jetzt ist das ja lediglich die Ansicht der MRL. Eventuell ist euer Betrieb ja 9001 zertifiziert. Falls ja, ist die Ersatzteilbestellung ist 100%ig ein Prozess der im Qualitätshandbuch erfasst ist. Da würde ich doch mal den QMB fragen was der davon hällt, dass ihr nicht sicherstellen oder nachvollziehen könnt, dass der Kunde wirklich das bekommt was er bestellt hat, weil Ersatzteilelisten in den Betriebsanleitungen nicht mit den Stücklisten übereinstimmen. Der müsste eigentlich mit den Ohren schlackern. Grüße, Gollum ------------------ Gemeinsam sind wir stark! IngGeSa [Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 07. Nov. 2014 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |