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Autor Thema:  Ersatzteilverkauf auf Basis der Dokumentation (1637 mal gelesen)
Nadda2012
Mitglied
Technischer Redakteur

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Beiträge: 1
Registriert: 02.11.2014

erstellt am: 05. Nov. 2014 20:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Leute , ich arbeite in einem Sondermaschinenbetrieb in den neuen Bundesländern als Dokumentationsbevollmächtigter.
ERP oder Dokumentenmanagmentsystem sind fehlanzeige. Seit kurzen sin neue Leute im technischen Verkauf dazu übergegangen Ihre Ersatzteilangebote auf Basis der Dokumentation zu machen.Und nicht auf Basis der Stücklisten wie es normal ist. Was ich suche sind Informationen , Erfahrungen ect. um die Gespräche mit diesen Leuten sachlich  zu führen.
Gibt es irgendwelche Vorschriften welche die Vorgehensweise nach Stücklisten vorschreibt ?
Danke für eure Hilfe

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N.Lesch
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl. Ing.


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Beiträge: 5122
Registriert: 05.12.2005

WF 4

erstellt am: 05. Nov. 2014 21:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Nadda2012 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Nadda, willkommen bei CAD.de.

Fürchtest Du Dich vor der Verantwortung ? Diese Spezialisten kenne ich.  Wenn Stücklisten und Dokumentation in Ordnung sind, sollte es doch kein Problem sein beide zur Grundlage zu machen.
Wenn es Fagen gibt muß man halt diskutieren. Fragen gibt es bei Sondermaschienen doch immer.

Nur bei Massenproduktion, gibt es keine Fragen, das können die Chinesen aber auch. 

------------------
Klaus

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ThomasZwatz
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
cadadmin



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Beiträge: 5410
Registriert: 19.05.2000

erstellt am: 05. Nov. 2014 22:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Nadda2012 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von Nadda2012:
...dazu übergegangen Ihre Ersatzteilangebote auf Basis der Dokumentation zu machen.Und nicht auf Basis der Stücklisten ...

Was ist hier unter "auf Basis der Dokumentation" zu verstehen ?

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Rainer Schulze
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. im Ruhestand


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Beiträge: 4419
Registriert: 24.09.2012

erstellt am: 06. Nov. 2014 07:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Nadda2012 10 Unities + Antwort hilfreich

Willkommen bei cad.de!
>>Dokumentationsbevollmächtigter
Solch amüsante Wortschöpfungen kenne und liebe ich.
Vermutlich bedeutet das keineswegs viel Macht sondern eher Verantwortung und Arbeit.

>>Gibt es irgendwelche Vorschriften welche die Vorgehensweise nach Stücklisten vorschreibt ?
Ich bin zwar nicht im Vertrieb tätig und auch kein Rechtsgeleerter, also erwarte bitte keine fachliche Auskunft. Aber mal so aus der Praxis:
Welche Information benötigt der Kunde um interessiert zu werden?
- Einen guten Eindruck, dass das Produkt seinen Bedürfnissen entspricht.
Welche Information muss ein verbindliches Angebot enthalten?
- Eine eindeutige Leistungsbeschreibung, eine klare Preisstellung
und das "Kleingedruckte" wie Allgemeine Geschäftsbedingungen...

------------------
Rainer Schulze

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ThomasZwatz
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
cadadmin



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Beiträge: 5410
Registriert: 19.05.2000

(04-2023)
---------------------------------------------
[stable]
NX2007(2027.4020) + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.0.3
SingleSite 4Tier, DocMgt, Client4Office, MRO, ReqMgt, SchedMgt, T4S, TcVis Mockup, TcSSO, Multi-CAD
BCT-Inspector Neutral v22R2
---------------------------------------------
[testing]
NX2007(2027.4020) + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.2.2
BCT-Inspector Neutral v22R2
@M7720 Win10 (1909)

erstellt am: 06. Nov. 2014 08:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Nadda2012 10 Unities + Antwort hilfreich

Als "Dokumentationsbevollmächtigte" bezeichnen viele Unternehmen die

...Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss in der Gemeinschaft
ansässig sein;

wie es (zB) in 2006/42/EG Anhang II 1 A 2  gefordert wird.

Sie hat per Definition nichts mit einer Ersatzteilversorgung zu tun sondern ist "nur" die Anprechperson für die Marktaufsichtsbehörde wenn sie eine technische Dokumentation zu einer Maschine sehen will.

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MABI
Ehrenmitglied
Leuchtenbauer


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Beiträge: 1978
Registriert: 18.12.2003

erstellt am: 07. Nov. 2014 11:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Nadda2012 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Nadda2012,

auch von mir ein herzliches Willkommen.
Was soll die Anmerkung "...in den neuen Bundesländern..."? Wir feiern aktuell den 25 Jahrestag des Mauerfalls, da ist nichts mehr so neu! 

Ich arbeite im Sonderleuchtenbau da gibt es auch das Thema Dokumentation.
Also Dokumentationsvorschriften gibt es immer und die sind abhängig vom Produkt und dem Markt wo du deine Produkte verkaufen willst.
Betriebsinternes Vorgehen kann man nur gemeinsam für einen effektiven und effizienten Betriebsablauf erarbeiten.
Daher verstehe ich deine Frage nicht so richtig. Erstens sind Stücklisten auch ein Teil der Dokumentation. Bei uns gibt es einmal die Fertigungsstücklisten. Da ist alles enthalten was im Produkt steckt. Daraus generieren wir die Verschleißteil- und Ersatzteillisten, die Einkaufslisten... .
Wenn du der Dokumentationsbevollmächtigte bist, dann erarbeite dir doch dein Dokumentationsmanagement. Das kann man recht schnell erledigen. Erstelle dir ein Pflichtenheft. Dazu fragst du in allen relevanten Abteilungen ab: Dokumentationsvorschriften (mit Angaben zur Vorschrift) und Dokumentationswünsche (mit der Erläuterung dazu). Dann filterst du das gesetzlich Notwendige und das betrieblich Sinnvolle, besprecht das im Kollegenkreis und lasst es absegnen von der Geschäftsleitung.
Dann übergibst du an die ausführenden Abteilungen die Unterlagen mit der Bitte der Zuarbeit und Ausführung.
Viel Erfolg! 

------------------
Gruß Matthias

bald bin ich groß

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Rainer Schulze
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. im Ruhestand


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Beiträge: 4419
Registriert: 24.09.2012

erstellt am: 07. Nov. 2014 13:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Nadda2012 10 Unities + Antwort hilfreich

>>wie es (zB) in 2006/42/EG Anhang II 1 A 2  gefordert wird.

Ei, Thomas, was ist denn das?
Sollte ich das kennen?

------------------
Rainer Schulze

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ThoMay
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Konstrukteur



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Beiträge: 5247
Registriert: 15.04.2007

SWX 2019
Windows 10 x64

erstellt am: 07. Nov. 2014 13:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Nadda2012 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo und auch ein Willkommen vom mir Nadda.

Bei uns in der Bedienungsanleitung sind im Anhang die Baugruppenzeichnungen mit der Stückliste eingefügt.
Auf den Stücklisten sind die Lieferanten ausgeschwärzt.

Will der Kunde ein ersatzteil => Nachfragen beim eurem Einkauft => der schaut in die Stülite der Baugrppe und findet den Lieferant. => Angebot an euren Kunden.
Wichtig hierbei:
Ddie Zeciihnungen sind im Anhand der Bedienanleitung nach der Einbauerklärung geführt.
Die Zeichnungen sind mit einem Wasserzeichern: KEIN Änderungsdiesnt versehen.
Drei wichtige Sätze in der BA:
Alle Pläne, Zeichnungen,dienen nur der Information und unterliegen keinem Änderungsdiesnt
Die Weitergabe, die Verfielfältigung,.... (Schutzvermerk ISO 16016)
Alle Rechte für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmuster - Eintragung bleibe vorbehalten.

Gruß
ThoMay

------------------
Hast du Fragen?
Brauchst du
Schaut mal nach im Bereich
Alle Foren => Wissenstransfer.
oder
Konstrukteure Online hier bei CAD.de
Richtig fragen -
Nettiquette - Konstruktionshilfen - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Modelle - SolidWorks Videos

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Ing. Gollum
Mitglied
Sondermaschinenbau


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Beiträge: 1064
Registriert: 11.03.2005

Win7 64-Bit
SWX 2013
Ansys 13
Labview 2012

erstellt am: 07. Nov. 2014 14:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Nadda2012 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi,

Als Dokumentationsbevollmächtigter ist man für überhaupt nichts verantwortlich, außer auf behördliches Verlangen die speziellen technischen Unterlagen in angemessener Zeit herauszugeben zu können.

Was da drin steht, braucht man weder zu wissen noch bekommt man einen dran wenn da Mist drin steht. Nur wenn diese Fehlen hat man ein Problem, kann man aber leicht um gehen in dem man den Verantwortlichen für deren Erstellung dies vorher mitgeteilt hat.

Hinsichtlich des Inhaltes einer Bedienungsanleitung verlangt die MRL zum Thema Ersatzteile in Anhang I Nr 1.7.4.2 lediglich:

t) Spezifikationen der zu verwendenden Ersatzteile, wenn diese sich auf die Sicherheit und Gesundheit des Bedienungspersonals auswirken;

Folge: Der Dokumentationsbevollmächtige hat keinerlei Verpflichtung sich darum zu scheren, ob der Kunde tatsächlich die richtigen Ersatzteile bekommt.

Der Kunde hat nicht mal ein Recht darauf überhaupt eine Liste der Ersatzteile in der Betriebsanleitung zu haben, falls es sich dabei nicht um unter 1.7.4.2. t) genannte Teile handelt und ach da hab ich schon erlebt, dass die Behördern damit zufrieden waren das in der Anleitung stand: "Trennende Schutzeinrichtungen sind regelmäßig zu prüfen und bei Beschädigung zu ersetzen. Nur Originalteile verwenden."

Jetzt ist das ja lediglich die Ansicht der MRL.

Eventuell ist euer Betrieb ja 9001 zertifiziert. Falls ja, ist die Ersatzteilbestellung ist 100%ig ein Prozess der im Qualitätshandbuch erfasst ist. Da würde ich doch mal den QMB fragen was der davon hällt, dass ihr nicht sicherstellen oder nachvollziehen könnt, dass der Kunde wirklich das bekommt was er bestellt hat, weil Ersatzteilelisten in den Betriebsanleitungen nicht mit den Stücklisten übereinstimmen. Der müsste eigentlich mit den Ohren schlackern.

Grüße,

Gollum

------------------

Gemeinsam sind wir stark! IngGeSa

[Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 07. Nov. 2014 editiert.]

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