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Autor Thema:  Anschlagmittel Haftung (1640 mal gelesen)
Ruebe2000
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erstellt am: 27. Jan. 2014 11:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo liebe Gemeinde,

ich würde gerne für unsere Mitarbeiter, welche häufig mit Anschlagmitteln bzw. dem Heben von schweren Lasten (bis 2 t) zu tun haben, ein nettes Plakat anfertigen auf dem die Anschlagmittel mit den zulässigen Lasten (in die Richtungen xyz) zu finden sind. Nicht selten passiert es nämlich, dass Gewinde welche in greifbarer Nähe am Bauteil sind, am liebsten in beliebiger Auswahl als Lastaufhängung hergenommen werden, obwohl die Anschlagmittel natürlich nicht immer die passenden sein müssen.

Jetzt meine Frage bzgl. der Haftung:
Wenn ich jetzt der Autor eines solchen Plakates bin, lade ich dann damit automatisch die Schuld auf mich falls doch etwas schief gehen sollte? (veraltete Anschlagmittel, evtl. neue Datenblätter bzw. Korrekturen des Herstellers bzgl. zulässiger Lasten usw.?)

Oder wäre es evtl. sinniger die Datenblätter in einem Ordner den Männern auszuhändigen (wobei ich mir sicher bin das dieser Ordner ganz hinten im Regal verschwinden wird).


Freundliche Grüße,
Markus

------------------
Man hat's nicht leicht, aber leicht hat's einen!

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ThoMay
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erstellt am: 27. Jan. 2014 12:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Ruebe2000 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Markus.

Kopfwackelganzviel.

Du schreibst:

Zitat:
obwohl die Anschlagmittel natürlich nicht immer die passenden sein müssen.

Das ist schon mal ein springender Punkt.
Welche Teile bewegt ihr?
Sind vom Erzeuger der Teile Vorschriften bzogen auf Anschlagpunkte und Lasten vorhanden?

Ansonsten kannst du die vielen pragmatischen Lösungen nur durch Schulung der Mitarbeiter ausräumen.
Da hilft ein Plakat auch nicht viel.

Wenn das dann auf dem Plakat steht, wird erst mal der Verfasser gefragt, anhand welcher Grundlagen er das Plakat erstellt hat.
Sollte das dann nicht Wasserdicht sein....

Um sicherzugehen, würde ich Informationen bei den zustaändigen Stelle einholen (BG, IHK, HWK, TÜV,....

Gruß
ThoMay

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Ruebe2000
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erstellt am: 27. Jan. 2014 12:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo ThoMay,

naja der Hersteller der zu hebenden Teile sind wir. Dabei handelt es sich um zylindrische Platte und Gewindestangen. Entweder einzeln oder zu Baugruppen verbaut.

Die Anschlagpunkte werden von uns festgelegt. Bei einer runden Platte beispielsweise, n Anschlagpunkte á Gewinde M... (Anzahl & Größe je nach Last)
Nicht jedes Anschlagmittel hat aber für die gleiche Gewindegröße die gleiche Traglast (...klar) Bsp.: Ringschraube im Vergleich zu Anschlagwirbel. -Also muss eine Schulung her, das leuchtet mir ein!

BG ist sicherlich eine schöne Adresse bei der ich mal anklingeln werde. Nur habe ich schon recht viel im Netz bzgl. Haftung des Konstrukteurs usw gelesen; zudem will ich unseren Leuten auch sicheres Material zur Verfügung stellen.

Wie sieht es mit einer Prüfung und Freigabe durch den Techn.Leiter aus? Kann man sich so irgendwie in eine Versicherung retten? (Das wäre wohl eher was fürs Juraforum  )

------------------
Ein bisschen blöd ist angenehm!

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ThoMay
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erstellt am: 27. Jan. 2014 18:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Ruebe2000 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Markus.

Du scheibst:

Zitat:
Wie sieht es mit einer Prüfung und Freigabe durch den Techn.Leiter aus?

Freigabe wovon?
Von dem Lasthebemittel? => Nö.
Von den durch Euch festgelegten und beschriebenen Anschlagpunkten? => Vielleicht.
Von der möglichst bequemen Handlungsart der Mitarbeiter (Ehj, Jupp, giv ämol de Schrauv arrüver)? => Nö

Laut Arbeitsplatzschutzgesetz ist der Arbeitgeber für den Sicheren Arbeitsplatz verantwortlich.
Das schließt aber nicht die "Dummheit" der Mitarbeiter aus.
Letzendlich entscheiden die Juristen.

Gruß
ThoMAy

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Lucian Vaida
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Dipl.-Ing. / Konstruktion




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erstellt am: 27. Jan. 2014 19:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Ruebe2000 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Markus,

selbst wenn du dich als Blechklopfer bezeichnest nehme ich an, dass du in der Konstruktion arbeitest. Konstrukteure haften genau wie auch andere Berufsgruppen für das, was Sie tun.
Wenn ihr diese Anschlagmittel in der Zeichnung vorgebt, dann hat der Werkstatt-Leiter, Meister, etc. dafür zu sorgen, dass es entsprechend eingehalten wird.
Normalerweise sollte das nicht die Aufgabe eines TL sein, solche Sachen zu überprüfen. Das hängt aber auch von den Spielregeln in eurem Hause ab.

Tatsache ist: wenn du in diesem Zusammenhang unsicher bist, dann solltest du den Technischen Leiter doch hinzuziehen oder eine andere Fachkundige Beratung / Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Das Thema Anschlagmittel ist wichtig und bei einer unsachgemäßen Handhabung kann es Menschenleben kosten. Aber ich habe den Eindruck, dass du dir dessen bewusst bist.

------------------
Gruß
Lucian

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Ex-Mitglied

erstellt am: 27. Jan. 2014 20:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wer haftet bei Anschlagmitteln?
Aus 9. ProdSV:
Zitat:

5.Ein Lastaufnahmemittel ist ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert auf dem Markt bereitgestellt wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile.
6.Ketten, Seile und Gurte sind für Hebezwecke als Teil von Hebezeugen oder Lastaufnahmemitteln entwickelte und hergestellte Ketten, Seile und Gurte.

Fallen Deine Anschlagmittel hierunter, haftet derjenige, der die Konformitätserklärung unterschrieben hat, für das Lastaufnahmemittel als solches, bevor eine CE-Kennzeichnung erfolgt ist. Auch bei Eigenentwicklungen für den Eigenbedarf.

Für die richtige Anwendung derjenige, der in eurem Betrieb für die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (oder wie von ThoMay interpretiert als: Arbeitsplatzschutzgesetz) verantwortlich ist, zusammen mit demjenigen, der auch bei "Eigenbauten" für den Eigenbedarf, die Benutzer-/Anwenderinformationen für diese Produkte
erstellt hat, oder auch hätte erstellen sollen.

Insbesondere müssen für solche Produkte auch regelmäßige Prüfungen erfolgen, die in einem Prüfbuch dokumentiert werden müssen. Wird das konsequent durchgeführt, dürfte es keine veralteten Anschlagmittel geben.

Ansonsten: Mitarbeiter unterweisen, schulen und ständig überwachen.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 27. Jan. 2014 editiert.]

ThoMay
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erstellt am: 28. Jan. 2014 05:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Ruebe2000 10 Unities + Antwort hilfreich

HAllo und einen guten Start in den Tag Gemeinde.

radloser schreibt:

Zitat:
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (oder wie von ThoMay interpretiert als: Arbeitsplatzschutzgesetz)

Ja, das ist so richtig interpretiert.
Es war die falsche Nennung meinerseits.

GRuß
ThoMay

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Press play on tape
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Registriert: 30.04.2007

Creo Elements Direct Modeling 17

erstellt am: 28. Jan. 2014 07:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Ruebe2000 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,

ohne dass ich mich nun näher damit befasst habe. Wenn ich einer eurer Mitarbeiter wäre würde ich nach Deinem Plakat handeln. Das ist ja eine Anleitung. Wer ist nun Verantwortlich? Wenn Du das Plakat selbst erstellst, Dich mit dem Thema auseinander setzt bist Du Verantwortlich nicht der MA der sich daran hält! Solltest Du genaue Anweisungen erhalten wie das Plakat auszusehen hat und Du nur die Umsetzung übernimmst evtl. ein paar Design Vorschläge, dann wird wohl zu einem großen Teil der Dich Angweisende die Verantwortung übernehmen müssen.

Aber Deine Verunsicherung die ich Dir unterstellen muss, da Du nach der Verantwortung frägst, zeigt mir dass Du selbst nicht genau weist was Du willst. Also lasse es lieber. Mitarbeiter müssen soweit mir bekannt ist jährlich eine Sicherheitsunterweisung erhalten dazu gehört auch die richtige Anwendung von Hebezeugen. Kann man da nicht auch Deine Anschlagmittel mit integrieren?

gruß Heiko

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