Guten Tag,
ich bin schon den halben Tag am Wälzen einiger Vorschriften, unter Anderem der 97/23/EWG und der Betriebssicherheitsverordnung, weil ich eine Scherenhubeinrichtung mit einen Hydraulikzylinder mit Fußpumpe antreiben möchte.
In diesen Vorschriften bzw. Richtlinien steht, dass diese bei "...druckhaltendenden Ausrüstungsteilen..." (unter anderem) anzuwenden sind-->
http://www.netinform.de/Vorschriften/DG/ped_de/1.htm . Unter dem Leitfaden-->
http://www.netinform.de/Vorschriften/DG/ped_de/1_8.htm steht, das Beispiele dazu Ventile, Druckregler, Messkammern, Manometer, Wasserstandmesser, Filter und Ausdehnungsstücke sind. Zählt da nun der Hydraulikzylinder (ca. 200 bar) mit drunter oder nicht?
Ich hoff ihr könnt mir helfen...ich werd noch verrückt mit den ganzen Vorschriften...sind aber nun mal notwendig!
LG Lars
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HETEK Hebetechnik GmbH
Unter den Linden 1
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Modedit: Ich Habe den Beitrag mal nach hierhin verschoben...
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