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Autor Thema:  Hydraulikzylinder und Vorschrift 97/23/EWG (4490 mal gelesen)
HETEK1
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Lift- und Hubsysteme


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erstellt am: 24. Feb. 2010 16:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Guten Tag,
ich bin schon den halben Tag am Wälzen einiger Vorschriften, unter Anderem der 97/23/EWG und der Betriebssicherheitsverordnung, weil ich eine Scherenhubeinrichtung mit einen Hydraulikzylinder mit Fußpumpe antreiben möchte.
In diesen Vorschriften bzw. Richtlinien steht, dass diese bei "...druckhaltendenden Ausrüstungsteilen..." (unter anderem) anzuwenden sind--> http://www.netinform.de/Vorschriften/DG/ped_de/1.htm  . Unter dem Leitfaden--> http://www.netinform.de/Vorschriften/DG/ped_de/1_8.htm  steht, das Beispiele dazu Ventile, Druckregler, Messkammern, Manometer, Wasserstandmesser, Filter und Ausdehnungsstücke sind. Zählt da nun der Hydraulikzylinder (ca. 200 bar) mit drunter oder nicht?
Ich hoff ihr könnt mir helfen...ich werd noch verrückt mit den ganzen Vorschriften...sind aber nun mal notwendig!

LG Lars

------------------
HETEK Hebetechnik GmbH
Unter den Linden 1
99830 Treffurt

036923/530

[Diese Nachricht wurde von HETEK1 am 24. Feb. 2010 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 26. Feb. 2010 07:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Hetek1
Dank MOD-Einsatz ist Dein Beitrag jetzt im richtigen Forum

Zur Information: wollt ihr den Zylinder selbst fertigen oder zukaufen?

Grusz 0-checker

HETEK1
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erstellt am: 26. Feb. 2010 08:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

also wir haben vor, den Zylinder und die dazugehörige Fußpumpe dazuzukaufen.

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tanzbaer1963
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erstellt am: 26. Feb. 2010 09:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für HETEK1 10 Unities + Antwort hilfreich

Guten Morgen Lars,

in diesem Fall ist es eigentlich recht einfach:

Der Hersteller/In-Verkehr-Bringer der von euch zugekauften Komponenten ist in der Pflicht, Euch die erforderlichen Dokumente (CE-Konformitätserklärung, techn.Doku etc. pp.) zur Verfügung zu stellen.

Diese hast Du natürlich in der Doku zu Deiner Maschine hinzuzufügen.

Gruß Ingo

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HETEK1
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erstellt am: 26. Feb. 2010 09:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Das ist mir auch klar, dass die Hersteller dafür gradestehen müssen. Aber ich fragte, ob Hydraulikzylinder unter diese Vorschriften fallen. Danach richtet sich nämlich der Maximaldruck, den ich im Hydrauliksystem nutzen darf und dann kann ich erstmal entscheiden, ob ich überhaupt einen Hydraulikzylinder nutze, bzw nutzen kann...
Das ist ja mein Problem...
Guck mal auf die verlinkten seiten...da weist dann was ich meine.

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[Diese Nachricht wurde von HETEK1 am 26. Feb. 2010 editiert.]

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tanzbaer1963
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erstellt am: 26. Feb. 2010 10:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für HETEK1 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi Lars,

Wie wäre es, wenn Du dann mal Deinen Lieferanten fragst?
Als Hersteller hat er sicher die in Frage kommenden Normen vorliegen und gibt Dir sicher gerne Auskunft.

Gruß Ingo

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HETEK1
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erstellt am: 26. Feb. 2010 11:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Danke Ingo:-)
ich werd da einfach mal anfragen...mal sehen was er meint.

LG Lars

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erstellt am: 26. Feb. 2010 12:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für HETEK1 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Lars

Ob die Zylinder unter diesen Artikel fallen oder nicht kann ich auch nicht aus dem Stegreif sagen.
Aber ich vermute stark, dass es für Scherenhubtische eine C-Norm gibt, da würd ich an deiner Stelle
die mal beaugapfeln... 

------------------
Grüsse, Toni

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Ex-Mitglied

erstellt am: 01. Mrz. 2010 09:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Per Definition MRL sind Hydraulikzylinder an sich Bauteile/Komponenten und fallen nicht unter die MRL (allerdings unter das GPSG) und dürfen kein CE-Kennzeichen erhalten, es sei denn, daß sie eine zusätzliche Ausstattung besitzen und dann unter eine andere Richtlinie fallen, z.B. der Niederspannungsrichtlinie. Dieser Sachverhalt ist nicht ohne weiteres aus der MRL ablesbar, jedoch verweisen einige Zylinderhersteller auf ein Positionspapier des VDMA: Ventile(wenn sie keine Sicherheitsbauteile sind) und Zylinder sind Bauteile/komponenten.

Der Hersteller garantiert durch entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen und führt pro forma ein Bewertungsverfahren durch. Er wird aber bei der Auslieferung eventuell nur eine Einbauerklärung in Minimalform mitliefern. Ansonsten mußt Du Dich auf die technischen Daten im Katalog und im Angebot des Lieferanten verlassen. Für die Gesamtheit Deiner Maschine oder Hubeinrichtung bist Du verantwortlich und mußt die Regeln der Technik und entsprechende Richtlinien beachten. Tatsächlich gibt es für Scherenhubtische eine C-Norm: EN 1570,  die auf Ausstattungsmerkmale für SHT verweist bzw. zwingend vorschreibt. Soweit mein Kenntnisstand, vielleicht gibt es weiteren Diskussionsbedarf.

Grusz 0-checker


HETEK1
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erstellt am: 01. Mrz. 2010 15:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Dankeschön O-Checker

wenn ich also keine Elektrik nutze brauche ich die Niederspannungsrichtlinie nicht.
Dass der Scherenhubtisch unter die MRL fällt weiß ich ja schon...habe ich bis jetzt auch immer schön beachtet!
Und was ich soweit hierraus jetzt nehmen kann ist, dass ich die Zylinder als Bauteil sehe und demzufolge fallen sie nicht unter die MRL. Demzufolge müsste ich mich nicht nach dem Druckprodukt von 50bar*Liter (MRL §1 Abs. 2 Art. 1cc) richten und kann irgendeinen reinen Hydraulikzylinder mit Fußpumpe einbauen.
Oder bin ich da verkehrt?

LG Lars

------------------
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RODER
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erstellt am: 01. Mrz. 2010 17:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für HETEK1 10 Unities + Antwort hilfreich

Also die pauschale Aussage Zylinder fallen nicht unter die MRL kann ich so sicher nicht stützen!
Der Zylinder als Einzelteil wie ihn dein Lieferant verkauft schon nicht, das heisst er muss
nicht die ganzen Bewertungsverfahren der MRL durchackern und auch kein CE-Kleber daraufkleben.
Für dich als Hersteller des Gesammtsystems (Maschine) fallen alle Komponenten unter die MRL
EDIT------------
Klar gilt die Druckgeräterichtlinie auch weiterhin, habe da die Nummer falsch interpretiert. SORRY
EDIT------------
2006/42/EG!
Und ich denke, die ist auch in deinem Fall die gültige.
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall die C-Norm beschaffen und mal genauer anschauen,
"druckhaltende Ausrüstungen" sind meines Wissens nach ab einem gewissen Volumen x Druck genauer zu betrachten.

------------------
Grüsse, Toni

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[Diese Nachricht wurde von RODER am 02. Mrz. 2010 editiert.]

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erstellt am: 02. Mrz. 2010 08:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Roder
Zitat:
übrigens ist 97/23/EWG für neue Maschinen nicht mehr gültig, zumindest bei uns in der Schweiz
gilt seit anfang Jahr 2006/42/EG!

Bravo, ihr Schweizer macht wohl eure eigenen Richtlinien und ersetzt die 97/23/ Druckgeräterichtlinie (:D außer in der Schweiz immer noch gültig:D ) durch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG???? Bitte nachprüfen!!!

@HEITEK
Ich habe doch geschrieben, daß ein H.-Zyl. so wie ihn der Hersteller liefert, nicht unter die MRL fällt, aber in eine Maschine (Gesamtheit der Maschine) eingebaut mit den entsprechenden Leitungen, Anschlüssen, schon und das gilt dann auch für die DGRL. Für die Auslegung und Auswahl der Komponente H.-Zyl. ist der Konstrukteur verantwortlich.

Was hat der Maximaldruck mit der MRL zu tun? Der geht doch aus den Herstellerunterlagen hervor.

Zitat:
wenn ich also keine Elektrik nutze brauche ich die Niederspannungsrichtlinie nicht.
Und wenn das Pferd ein Eichhörnchen wäre, könnte man die Bäume hinauf reiten. Mein Text sollte aussagen, daß ein H.-Zyl. so wie er vom Zulieferer geliefert wird, kein CE - Zeichen hat, außer er hat herstellerseitig schon Ausstattungen , die unter z.B. die Niederspannungsrichtlinie fallen. Ist das so schwer verständlich?

Zitat:
Demzufolge müsste ich mich nicht nach dem Druckprodukt von 50bar*Liter (MRL §1 Abs. 2 Art. 1cc) richten und kann irgendeinen reinen Hydraulikzylinder mit Fußpumpe einbauen.
Nein, du mußt dein System rechnen und auslegen und deine Kaufteile und Verrohrung danach auswählen.
Wer sollte denn nun wissen, mit welchem Betriebsdruck du dein System betreibst und dir jetzt zu irgendwas raten? Natürlich mußt du die MRL un DGRL beachten, aber bei der Betrachtung des Gesamtsystems "Hydraulik" (und das beinhaltet mehr als Fußpumpe und Zylinder), und nicht für den Zylinder allein. Und nicht die C-Norm für Scherenhubtische außer acht lassen. Schick mir doch deine Aufgabestellung zu und dann mache ich für dich den Job (natürlich kostenlos). Wenn ich mir die HP deiner Firma anschaue, ist das doch kein Neuland für euch. Wie wird das Thema sonst bei euch gehandhabt?

HETEK1
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erstellt am: 02. Mrz. 2010 14:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Jo dankö hab mal die normen durchgeguckt...hat geholfen.
Ich erarbeite grade Randbedingungen für eine Projektarbeit für mein Studium. Und ich glaube, soweit ist bei mir alles geklärt:-)
Die Normen hab ich das WE durchgeackert und habe auch die für mich relevanten Passagen gefunden!
Nochmal vielen Dank euch allen

LG Lars

------------------
HETEK Hebetechnik GmbH
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