Zitat:
Original erstellt von utru:
Wir haben Sphärogussteile (GJS-400) von einem neuen Lieferanten. Die Prüfung der aus der gleichen Charge vergossenen Probestäbe zeigt, dass:
- Die Dehngrenze, die Zugfestigkeit sowie die Bruchdehnung den geforderten Werten entsprechen.
- Die Zähigkeit nur ein drittel des vorgeschriebenen Wertes (4 KV[J] anstatt 9) erreicht. Die Zugfestigkeit entspricht den Vorgaben. Das Teil sollte also die auftretenden Kräfte aufnehmen können. Klar ist auch, dass die Probestäbe somit durch die geringere Zähigkeit weniger Verformungsarbeit aufnehmen konnten.
Zitat:
Unklar für mich ist aber:
- Was bedeutet das nun aber konkret für unsere Bauteile?
Dass sie der Spezifikation nicht entsprechen. Siehe hierzu die DIN-Normen.
BTW
: Wahrscheinlich ist der Perlitanteil zu hoch. (!)
Zitat:
- Hat die Zähigkeit einen Einfluss auf die Lebensdauer der Teile?
ggf. indirekt ja. Da die Risswachstumsgeschwindigkeit bei steigender Kerbschalgarbeit meist abnimmt....
Zitat:
- Ist unser Bauteil anfälliger für Schläge oder stossartige Belastungen?
Ja.
Zitat:
- Wie verändern sich die Gebrauchseigenschaften unserer Teile?
Schlechterer Widerstand gegen Risswachstum, Weniger Meoglichkeit, lokale Ueberlast durch plastisches Fliessen abzubauen.
Zitat:
- Können wir diese Teile freigeben?
Falls die Kerbschlagarbeit eine qualitaetsbestimmende Groesse ist, um Gotteswillen, NEIN!
Betrifft z.B. Druckbehaelter, Bauelemente fuer Tragwerke usw...
Zitat:
- Mit welchen Einschränkungen?
Setzt ggf. eine Bruchmechanische Analyse vorraus. Falls die Bauelemente bauartgeprueft sind, aussichtslos. Neuzulassung mit eigener Werkstoffnorm, da dieser Werkstoff den (harmonisierten) Normen nicht entspricht.
Finger weg, raet HA
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