Für geschmiedete Anschlagpunkte gilt die EN1677. Darin ist eine Prüfbelastung 2,5 mal der Tragfähigkeit definiert. Bruchbelastung 4-fach.
Weiters ist glaube ich eine Mindestbruchdehnung gefordert. Ähnliches wird auch für Blechteile gelten.
Für das Schweißen gelten EN25817; Schweißerqualifikation EN287. Da durch das Schweißen eine Aufhärtung erfolgt, ist eine nachfolgende Wärmebehandlung unabdingbar.
Bei vier Anschlagpunkten dürfen nur drei als tragend angesehen werden.
Starke Stöße sind für Anschlagmittel unzulässig. Mittlere Stöße werden mit einem Abschlagfaktor einkalkuliert.
Die neue Maschinenrichtline gilt nun auch für Anschlagmittel.
Soweit mein Kenntnissstand.
mfg.
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