| | |  | Gut zu wissen: Hilfreiche Tipps und Tricks aus der Praxis prägnant, und auf den Punkt gebracht für SOLIDWORKS | | | |  | SOLIDWORKS Online-Kurse | Jederzeit verfügbar << , ein Kurs
|
|
Autor
|
Thema: SWX-Icons zur Verwendung in eigenen Makros (1858 mal gelesen)
|
ad_man Mitglied freiberuflicher Entwicklungsing. (Fahrzeugtechnik, CSWP, CPPA))
   
 Beiträge: 1384 Registriert: 20.12.2003 SolidWorks 2023 SP5 mit Enterprise PDM , Windows 11, Dell Precision 3660, i7-12700K, 96 GB DDR-Ram, Quadro RTX A4000
|
erstellt am: 15. Apr. 2010 15:58 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo zusammen, ok, ok, dann lass ich das lieber und habe den Anhang wieder entfernt Über rechtmäßig oder nicht möchte ich mich hier nicht auslassen, da ich kein Jurist bin. Also sorry at all...
[Diese Nachricht wurde von ad_man am 15. Apr. 2010 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
u.clemens Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 964 Registriert: 04.07.2000 engineer's law o cheap o fast o good check only two !
|
erstellt am: 15. Apr. 2010 16:46 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für ad_man
Zitat: Original erstellt von ad_man: ... die SWX -spezifischen Icons ... aus der SWX -2010 extrahiert ...
na du bist ja ein Spaßvogel ! Das Lizenzabkommen hast du dir aber schon mal durchgelesen, oder ? Zitat:
(ii) Soweit nachfolgend nicht anders angegeben, dürfen Sie keinen Teil der Software gesondert oder unabhängig von den übrigen Teilen der Software verwenden. (iv) Sie sind nicht dazu berechtigt, die Software zu verändern oder von der Software ganz oder teilweise abgeleitete Werke zu erstellen, die Software zu analysieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren oder auf andere Art und Weise den Quellcode der Software zu entschlüsseln.
an deiner Stelle würde ich schon mal das nötigste zusammenpacken, da geht es schneller, wenn es heute abend an der Tür klingelt ... ------------------ mfg uc Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
StefanBerlitz Guter-Geist-Moderator IT Admin (CAx)

 Beiträge: 8756 Registriert: 02.03.2000 SunZu sagt: Analysiere die Vorteile, die du aus meinem Ratschlag ziehst. Dann gliedere deine Kräfte entsprechend und mache dir außergewöhnliche Taktiken zunutze.
|
erstellt am: 16. Apr. 2010 09:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für ad_man
Hallo zusammen, das ist so eine Sache mit Bildern und veröffentlichen von urheberrechtlich geschütztem Material, selbst wenn man davon nur Screenshots macht und die Bilder irgendwo zeigt, z.B. auf einer Webseite oder hier im Forum. Ich habe (in eigenem Interesse und auf Nachfrage eines anderen CAD.de Mitglieds) schon mehrfach versucht von SolidWorks eine offizielle Stellungnahme dazu zu bekommen, z.B. ob es okay ist, Screenshots, die auch die Arbeitsoberfläche zeigen, hier in Beiträgen oder bei mir auf der Webseite zu veröffentlichen. Das ging hinterher bis nach Amiland mit einem 10 Mann starken Verteiler einschließlich Juristen und oberster Heeresleitung, leider habe ich keine Antwort bekommen außer die, dass es zwar im Prinzip schon geschütztes Material ist, aber das geduldet wird. heißt für mich im Klartext, dass sich SolidWorks (wie viele andere auch) die Option offen halten wollen da ggf. gegen vorzugehen, wenn sie selbst der Meinung sind, dass es ihnen nicht in den Kram passt. Meine Meinung dazu, was noch okay ist und was nicht habe ich hier schon mal geschrieben und zitier mich kurzerhand selbst: Zitat:
[...] das ist eine sehr interessante Frage, wie ihr schon festgestellt habt gerade in der heutigen Zeit, wo man schnell mit seinem GMV (nette Abkürzung ) ziemlich daneben liegen kann bzw. "clevere" Rechtsanwälte mehr durch die Umsetzung bzw. Auslegung von Recht als durch Umsetzung von Gerechtigkeit verdienen können.Von mir daher auch noch eine persönliche Einschätzung, da mir der rechtswissenschaftliche Hintergrund fehlt: in allen Fällen, in denen du urheberrechtlich geschützte Bilder von anderen übernimmst ist die Sache für mich recht klar - sollte man nicht tun und bekommt mit Recht eins auf den Deckel. Dies gilt z.B. für entliehene Bilder von Webseiten (oder einfache Screenshots ohne Kommentare davon), entnommene Dinge aus Anleitungen oder die erwähnten Uli Stein oder Schnitzelbilder. Die stellen an sich ja einen würdigen (über Kunst lässt sich ja streiten) Teil da und werden ja selbst weitergereicht. Und es ist eben ein Unterschied, ob ich selbst die Kamera zücke und von einem Brötchen oder Schnitzel ein Fotos mache und das veröffentliche oder ob ich einfach das Foto bei jemand anderem klaue (deswegen hätte Michael mit seinen 150 Fotots nur bedingt Chancen reich zu werden ) Etwas anderes ist es in meinen Augen hier im Forum Beiträge mit Screenshots, die der Erläuterung eines Sachverhalts dienen, also praktisch eine wissenschaftliche Publikation sind wie Bücher, Testberichte in Zeitschriften etc. Hier sollte die Zitatregelung greifen (siehe auch http://call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm oder allgemeiner http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat ), da es ja nicht um den Inhalt des Screenshots an sich geht, sondern um den Zusammenhang, der im Beitrag bzw. der Erklärung sichtbar wird. Es gibt ein Gerichtsurteil nach dem die Verwendung von Screenshots, also einzelner Lichtbilder, aus einer Fernsehsendung (LG Berlin ZUM 2000, 513) nicht als Zitate angesehen wurden und unzulässig waren, allerdings bezieht sich das auf das Mitschneiden von Fernsehsendungen (bzw. eben urheberrechtlich geschütztem Material) in Form von Einzelbildern; ist in meinen Augen auch klar und vollkommen mit dem GMV vereinbar  Desweiteren kommt es natürlich auch bei der "normalen" Verwendung darauf an, ob die Screenshots zulässig sind; von Betasoftware darf typischerweise nichts veröffentlich werden, da stimmt man im Allgemeinen einer NDA (Non disclosure agreement) zu, manche Unternehmen haben sogar dedizierte (und glücklicherweise recht freizügige) Bestimmungen, was erlaubt ist und was nicht (siehe z.B. die Erklärung zu Bildern bei Microsoft http://www.microsoft.com/germany/unternehmen/informationen/rechtlichehinweise/bilder. mspx ) Eine sehr ausführliche Beschreibung zu diesem ganzen Thema findest du auf http://elearning-service-center.fhtw-berlin.de/pdf/ratgeber_recht_hochschule.pdf , da wird sehr detailliert darauf eingegangen, was man wie beachten muss, kann ich als Lektüre nur empfehlen  Also unterm Strich: in diesem Fall würde ich auch sagen, solange du dem gesunden Menschenverstand folgst und die Screenshots nicht die Information an sich sind sondern der Erläuterung dienen solltest du auch rechtlich auf der sicheren Seite sein.
Den ganzen juristischen Kram und Auslegungen hin und her, ich orientiere mich an einer einfachen Frage: wenn ich der Hersteller/Urheber dieser Dinge wäre und damit meine Brötchen verdienen müsste fände ich das in Ordnung, wenn etwas auf diese Art zur Verfügung gestellt wird? Ciao, Stefan ------------------ Inoffizielle deutsche SolidWorks Hilfeseite http://solidworks.cad.de Stefans SolidWorks Blog Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ad_man Mitglied freiberuflicher Entwicklungsing. (Fahrzeugtechnik, CSWP, CPPA))
   
 Beiträge: 1384 Registriert: 20.12.2003 SolidWorks 2023 SP5 mit Enterprise PDM , Windows 11, Dell Precision 3660, i7-12700K, 96 GB DDR-Ram, Quadro RTX A4000
|
erstellt am: 16. Apr. 2010 09:42 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo zusammen, vielen Dank Stefan für die ausführlichen Erklärungen. Ist sicherlich juristisch eine absolut interessante Materie, wo sich Staranwälte eine goldene Nase dran verdienen könnten... Die oben erwähnten Icons sind die Symbole für Teil, BG bzw. Zeichnung, die z.B. in Microsofts Windows Explorer oder auch in anderen Programmen entsprechend angezeigt werden. Also eigentlich für mein Empfinden keine Verletzung von irgendwelchen SWX -Programmierkünsten sondern einfach nur Nutzung einer "offenen" Schnittstelle. Aber wie die Reaktion von U.Clemens zeigt, muss ich doch einfach meine Euphorie und Intention "Jetzt gibst du dem Forum mal was als Dank zurück." in Zukunft doch mehr überdenken. Soll aber nicht heißen, dass ich mich jetzt in die Ecke zurückziehe und gar nix mehr hier im Forum mache. ------------------ ========== Gruß Andreas ========== Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
u.clemens Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 964 Registriert: 04.07.2000 engineer's law o cheap o fast o good check only two !
|
erstellt am: 16. Apr. 2010 11:36 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für ad_man
Zitat: Original erstellt von ad_man: ... wie die Reaktion von U.Clemens zeigt, muss ich doch einfach meine Euphorie und Intention "Jetzt gibst du dem Forum mal was als Dank zurück." in Zukunft doch mehr überdenken. ...
deine Hilfe ist natürlich weiterhin immer willkommen! Ich wollte ja nur darauf hinweisen, das dein beschriebenes Vorgehen an de Icon's zu kommen - aus meiner Sicht - zu mindest bedenklich im Hinblick auf die zitierten Passagen ist. Hättest du geschrieben, du hast die Icons mit einem Grafikprogramm nachempfunden, ja dann ... Es ging eben nicht - wie der Beitrag von Stefan suggeriert - um Screenshots o.ä. sondern um einen Teil der Software, der in einer DLL oder EXE integriert ist (durch den Edit des Ursprungsbeitrages so nicht mehr direkt nachvollziehbar). Und da etwas - wie auch immer - herauszuziehen, kommt - meiner Ansicht nach - "von der Software ganz oder teilweise abgeleitete Werke zu erstellen, die Software zu analysieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren oder auf andere Art und Weise den Quellcode der Software zu entschlüsseln" doch schon recht bedenklich nahe. Wenn die Entwickler gewollt hätten, dass derartige Icons zur freien Verfügung stehen sollten, hätten sie ja diese auch einfach unverschlüsselt integrieren können. Und die Tatsache, dass sich massenweise entsprechende Software im INet findet, die so etwas kann, zeigt ja nicht unbedingt, dass es auch erlaubt ist. Es gibt auch Radarwarner zu kaufen, bloß betreiben darf ich sie nicht. Und Himmelslaternen kann man auch nachwievor kaufen, obwohl ich diese - zumindest bei uns - nicht mehr starten darf.
------------------ mfg uc Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
| Anzeige.:
Anzeige: (Infos zum Werbeplatz >>)
 |