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Autor Thema:  SWX Lizenz (1723 mal gelesen)
abaris
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SWX 2007 SP 3.1

erstellt am: 10. Jul. 2008 21:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Kollegen!

Man kann doch die Lizenz von SWXSolidWorks in der Firma auch zu Hause benutzen oder  ?

Wäre es dann möglich diese für den Nebenerwerb für die gleiche Firma(meine) zu nutzen ?

Oder auch für andere Firmen ? 


Gruß


Für Antworten dankbar!

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myca
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erstellt am: 10. Jul. 2008 22:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für abaris 10 Unities + Antwort hilfreich

  Hi abaris,

wenn Du der Inhaber oder mit Genehmigung von deinem Chef

JA. - bezogen auf primär Lizenz ( Ein/Auschecken über Internet.)

G.    thomas

------------------
   

[Diese Nachricht wurde von myca am 11. Jul. 2008 editiert.]

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Ralf Tide
Moderator
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erstellt am: 10. Jul. 2008 22:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für abaris 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo abaris,

willkommen im Forum 

Ich würde mal sagen das Du im Auftrag Deines Chefs (in dem Fall nicht Nebenerwerb) die Lizenz auch zu Hause nutzen darfst, vorausgesetzt Du nutzt die Lizenz auch zu 80% oder mehr.
Da hast Du bzw. Dein Chef die Nachweispflicht.
Genaue Klärung würde ich mir von einem guten Rechtsanwalt versprechen. Der liest mit Dir zusammen in mehreren Sitzungen (ca. 30-40 á ¤210,-) die Lizenzbedingungen durch und schon habt ihr die Lösung 

Zitat:
Original erstellt von myca:
...JA....
Gewagte Antwort - um nicht zu sagen mutig 
Wird auch gleich mit 10U's belohnt 
Wenn's mal soweit ist, wird Dich abaris hoffentlich nicht haftbar machen 

Grüße,
Ralf

------------------

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myca
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erstellt am: 10. Jul. 2008 22:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für abaris 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi Ralf,

ich sehe es doch ganz einfach:

Wenn ich der Chef bin ( und Kohle ausgelegt habe) kann ich mit der Lizenz machen was ich will mit einer Ausnahme:

Ich darf die Lizenz nicht weiter verkaufen ( wie viele meinen, daß es geht).
Also ich kann sie z.B. in der Schublade veschwinden lassen.

Wenn ich die Nutzung der Lizenz vom Chef (KOHLE! - wichtig) genehmigt kriege dann ist die Welt auch weiter in Ordnung. Mache das ohne Genehmigung gibts Prügel, Knast oder was auch immer. Kann dann weh tun...

G.   thomas

------------------

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myca
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erstellt am: 11. Jul. 2008 03:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für abaris 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi abaris,

enis muß noch gesagt werden:

Es ist nich so, daß Du zu Hause mit Homelizenz arbeitest und Dein Kumpel/Angestellter mit der Primärlizenz in der Firma das auch tut!

Das ist Besch...

G.  thomas

------------------

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Brödlahans
Mitglied



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erstellt am: 11. Jul. 2008 06:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für abaris 10 Unities + Antwort hilfreich

Morgen,
also ich find das Klasse mit der Homeinstallation. Das nicht beide Lizenzen gleichteitig laufen, stört ja keinen. Ich kann ja auch nur an einem Platz arbeiten 

Hier noch der Originalpassus aus den Agb´s, falls du keine Zeit für die Sitzungen beim Anwalt deines Vertrauens hast 

"SolidWorks erlaubt in der sog. EULA („End User License Agreement“ ausdrücklich Folgendes:

(x) Wenn die Software ständig auf der Festplatte oder einem anderen Speichermedium eines Computers (außer auf einem Netzwerkserver) installiert ist und eine Person diesen Computer in mehr als 80 % ihrer Arbeitszeit benutzt, dann darf diese Person die Software auch auf einem Notebook oder auf einem am Heimarbeitsplatz vorhandenen Computer verwenden."

Greets

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Ralf Tide
Moderator
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Beiträge: 4978
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Sehr seltsame Dinge passiern <Klaus Lage - Toy Story>
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erstellt am: 11. Jul. 2008 06:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für abaris 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von myca:
...mit der Lizenz machen was ich will mit einer Ausnahme:...nicht weiter verkaufen...
Hallo Thomas,
ganz so einfach ist das nicht.
Zitat:
Aus dem SolidWorks Lizenzabkommen:
...Sie dürfen Dritten keinen Zugang zur Software gewähren und dürfen somit die Software nicht verleasen, vermieten oder verleihen (z.B. im Rahmen eines Timesharing-Abkommens). Sie dürfen die Software nicht über das Internet installieren oder verwenden, z.B. in Verbindung mit einem Webhosting oder einem ähnlichen Dienst, oder die Software Dritten über das Internet auf Ihrem Computer-System oder anderweitig zugänglich machen...
Wenn abaris jetzt die Lizenz für einen Nebenerwerb nutzt, dann ist abaris der Dritte (SolidWorks Erster, abaris Chef Zweiter  ). So lese ich das 
Mal schaun' was der Anwalt von abaris sagt 

Grüße,
Ralf

------------------

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Brödlahans
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erstellt am: 11. Jul. 2008 07:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für abaris 10 Unities + Antwort hilfreich

Sorry, sehe ich anders.
SW = Hersteller = Nr. 1
Käufer = User = Nr. 2 (Kaufen Berechtigung für Arbeits- und Homelizenz)
unberechtigter User = Nr. 3

Zwischen Chef und "Untergebenen" wird da nicht unterschieden. Rechtlich gesehen sind "Dritte" einfach die, die sich unberechtigt Zugang zu Informationen beschaffen...

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Oberparleiter
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Registriert: 06.06.2000

Celsius R630, P4 Xeon 3,2
3GB Ram, 2x24" an FX3500
U320 SCSI,
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WinXP SP3
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wirs nicht wagen, ist es schwer.

erstellt am: 11. Jul. 2008 08:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für abaris 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo

Zitat:
Original erstellt von abaris:
Wäre es dann möglich diese für den Nebenerwerb für die gleiche Firma(meine) zu nutzen ?

Was ist ein Nebenerwerb für die gleiche Firma?
Entweder ich arbeite bei einer Firma oder ich arbeite nebenher noch bei einer Anderen? Dann aber ist das eine Lizenzverletzung.

------------------
Gruss Frank O.

www.google.de/ig

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modeng
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.



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Beiträge: 7061
Registriert: 10.12.2003

erstellt am: 11. Jul. 2008 09:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für abaris 10 Unities + Antwort hilfreich

Moin Frank,

[...]
Was ist ein Nebenerwerb für die gleiche Firma?
Entweder ich arbeite bei einer Firma oder ich arbeite nebenher noch bei einer Anderen? Dann aber ist das eine Lizenzverletzung.
[...]

um das zu beurteilen muesste man den genauen Text fuer die
Homelizenz kennen. Wird da nichts weiter zu gesagt als die 80%
so ware es durchaus moeglich (mit Zustimmung der Firma) diese
dann auch fuer arbeiten auf eigene Rechnung zu nutzen. Ist
das moeglich aber die Zustimmung der Firma (zum Nebenerwerb)
fehlt greift das HGB/AR und die Firma hat Anspruch auf die volle
Verguetung, die man fuer seine Nebentaetigkeit erhalten hat.

Ich unterstell mal: arbeiten auf eigene Rechnung fuer Dritte
ist mit der Homelizenz nicht zulaessig

Klaus


------------------
Lieber Fehler riskieren als Initiative verhindern (R. Mohn)

[Diese Nachricht wurde von modeng am 11. Jul. 2008 editiert.]

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dopplerm
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erstellt am: 11. Jul. 2008 10:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für abaris 10 Unities + Antwort hilfreich

die hier besprochene form der home-lizenz
ist eine vollwertige lizenz, die aber nur eben die restlichen 20% genutzt werden darf
ist also keine einschränkung wie bei einer personel edition, welche nicht gewerblich genutzt werden kann

hier geht es darum, das mitarbeiter ihre arbeit teilweise von zu hause aus durchführen können (zwar nur für 20%, aber doch)

wenn er die erlaubnis des chefs hat, spricht nichts dagegen auch für andere firmen zu arbeiten

kann mir nicht vorstellen, das dies einen konflikt der lizenzbestimmungen ergibt, so etwas ist ja gängige praxis, wird von vielen firmen gemacht, der einzige unterschied hier, er verwendet seinen eigenen rechner und nicht den von der firma

lg martin

ps, bin natürlich kein lizenzanwalt...

------------------
Bin jetzt auch unter Skype erreichbar  , einfach nach Martin Doppler in Wien suchen.

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Oberparleiter
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Registriert: 06.06.2000

erstellt am: 11. Jul. 2008 10:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für abaris 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo nochmal,
Zitat:
Original erstellt von dopplerm:
die hier besprochene form der home-lizenz
ist eine vollwertige lizenz, die aber nur eben die restlichen 20% genutzt werden darf
ist also keine einschränkung wie bei einer personel edition, welche nicht gewerblich genutzt werden kann

hier geht es darum, das mitarbeiter ihre arbeit teilweise von zu hause aus durchführen können (zwar nur für 20%, aber doch)


... das ist mir klar. So mach ich es auch.

Zitat:
Original erstellt von dopplerm:
wenn er die erlaubnis des chefs hat, spricht nichts dagegen auch für andere firmen zu arbeiten


... genau da liegt der Haken. Das wäre dann eine dritte Firma. Also eine Verletzung der Lizenzvereinbarung. Auch wenn es der "Chef" zulässt und genehmigt.

------------------
Gruss Frank O.

www.google.de/ig

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Mr.Bean
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Registriert: 24.02.2003

Intel Xeon E5 3,2Ghz / 16GB /NVIDIA Quadro 4000 / Inventor 2016 / Productstream Prof. 2011 /

erstellt am: 11. Jul. 2008 11:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für abaris 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo zusammen,

 

Zitat:

... genau da liegt der Haken. Das wäre dann eine dritte Firma. Also eine Verletzung der Lizenzvereinbarung. Auch wenn es der "Chef" zulässt und genehmigt.

ich sehe das etwas anders - ist aber nur meine Meinung:

Ich darf die Software keinem Dritten zugänglich machen - tue ich ja auch nicht, weil ich damit arbeite. Das Ergebnis meiner Arbeit (eine Konstruktion bzw. die daraus resultierenden Zeichnungen z.B.)unterliegen nicht dem Urheberrecht von SW, sondern mir bzw. meinem Chef.

[edit] Oder muss ich in Zukunft SW fragen, ob ich meine Konstruktion zur Produktion/Fertigung geben darf?[/edit]

Gruß,
Klaus

------------------
   
*** Chef, ich bin fertig. Was darf ich ändern? ***

[Diese Nachricht wurde von Mr.Bean am 11. Jul. 2008 editiert.]

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Leo Laimer
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD-Dienstleister



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Beiträge: 26104
Registriert: 24.11.2002

erstellt am: 11. Jul. 2008 12:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für abaris 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Freunde,

Da fast alle CAD-Hersteller sehr ähnliche Lizenzbedingungen haben, und wir Alle häufig vor solchen Fragen stehen wie oben angeschnitten darf ich mich hier einmischen <G>

Natürlich kann, darf, soll, muss Jeder jederzeit Arbeiten für Zweite, Dritte und ganz Fremde erledigen dürfen, mit ein und demselben CAD-Paket.
Oder müsste sich ein CAD-Diestleister für jeden Kunden eine separate Lizenz kaufen? <G>

Die einzigen zwei Haken an der eingangs aufgezeigten Situation scheinen mir zu sein:
- Erlaubt der Chef (=der eigentliche Lizenznehmer) das Arbeiten Daheim für die eigene Firma? (wäre durchaus vorstellbar und üblich)
- Erlaubt der Chef das verwenden derselben Software, für Daheim, für Leistungen an Fremde? (Das kann ich mir beim besten Willen NICHT vorstellen, dass ich als Chef dem Angestellten erlaube, mit meinem Eigentum Arbeiten für Dritte zu erledigen!)
- Ein Nebenschauplatz könnte das Finanzamt werden... Wo immer Leistungen erbracht werden, und Geld fliesst, werden Die neugierig!

------------------
mfg - Leo

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