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Thema: SWX Lizenz (1723 mal gelesen)
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abaris Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 1 Registriert: 10.07.2008 Windows XP SP 2 SWX 2007 SP 3.1
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erstellt am: 10. Jul. 2008 21:30 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Kollegen! Man kann doch die Lizenz von SWX in der Firma auch zu Hause benutzen oder ? Wäre es dann möglich diese für den Nebenerwerb für die gleiche Firma(meine) zu nutzen ? Oder auch für andere Firmen ? Gruß
Für Antworten dankbar!
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myca Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 4383 Registriert: 15.06.2007 SW 2007 SW 2018 2,67 GHz,2 GB, ATI FIRE GL V5200, XP 64 3,4 GHz, 8GB, ATI FIRE PRO V7800, WIN 10 Pro
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erstellt am: 10. Jul. 2008 22:11 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für abaris
Hi abaris, wenn Du der Inhaber oder mit Genehmigung von deinem Chef JA. - bezogen auf primär Lizenz ( Ein/Auschecken über Internet.) G. thomas ------------------ [Diese Nachricht wurde von myca am 11. Jul. 2008 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ralf Tide Moderator -
Beiträge: 4978 Registriert: 06.08.2001 Sehr seltsame Dinge passiern <Klaus Lage - Toy Story> .-)
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erstellt am: 10. Jul. 2008 22:22 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für abaris
Hallo abaris, willkommen im Forum Ich würde mal sagen das Du im Auftrag Deines Chefs (in dem Fall nicht Nebenerwerb) die Lizenz auch zu Hause nutzen darfst, vorausgesetzt Du nutzt die Lizenz auch zu 80% oder mehr. Da hast Du bzw. Dein Chef die Nachweispflicht. Genaue Klärung würde ich mir von einem guten Rechtsanwalt versprechen. Der liest mit Dir zusammen in mehreren Sitzungen (ca. 30-40 á ¤210,-) die Lizenzbedingungen durch und schon habt ihr die Lösung Zitat: Original erstellt von myca: ...JA....
Gewagte Antwort - um nicht zu sagen mutig Wird auch gleich mit 10U's belohnt Wenn's mal soweit ist, wird Dich abaris hoffentlich nicht haftbar machen Grüße, Ralf ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
myca Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 4383 Registriert: 15.06.2007 SW 2007 SW 2018 2,67 GHz,2 GB, ATI FIRE GL V5200, XP 64 3,4 GHz, 8GB, ATI FIRE PRO V7800, WIN 10 Pro
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erstellt am: 10. Jul. 2008 22:44 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für abaris
Hi Ralf, ich sehe es doch ganz einfach: Wenn ich der Chef bin ( und Kohle ausgelegt habe) kann ich mit der Lizenz machen was ich will mit einer Ausnahme: Ich darf die Lizenz nicht weiter verkaufen ( wie viele meinen, daß es geht). Also ich kann sie z.B. in der Schublade veschwinden lassen. Wenn ich die Nutzung der Lizenz vom Chef (KOHLE! - wichtig) genehmigt kriege dann ist die Welt auch weiter in Ordnung. Mache das ohne Genehmigung gibts Prügel, Knast oder was auch immer. Kann dann weh tun... G. thomas ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
myca Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 4383 Registriert: 15.06.2007 SW 2007 SW 2018 2,67 GHz,2 GB, ATI FIRE GL V5200, XP 64 3,4 GHz, 8GB, ATI FIRE PRO V7800, WIN 10 Pro
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erstellt am: 11. Jul. 2008 03:04 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für abaris
Hi abaris, enis muß noch gesagt werden: Es ist nich so, daß Du zu Hause mit Homelizenz arbeitest und Dein Kumpel/Angestellter mit der Primärlizenz in der Firma das auch tut! Das ist Besch... G. thomas ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Brödlahans Mitglied
Beiträge: 94 Registriert: 23.05.2008
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erstellt am: 11. Jul. 2008 06:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für abaris
Morgen, also ich find das Klasse mit der Homeinstallation. Das nicht beide Lizenzen gleichteitig laufen, stört ja keinen. Ich kann ja auch nur an einem Platz arbeiten Hier noch der Originalpassus aus den Agb´s, falls du keine Zeit für die Sitzungen beim Anwalt deines Vertrauens hast "SolidWorks erlaubt in der sog. EULA („End User License Agreement“ ausdrücklich Folgendes: (x) Wenn die Software ständig auf der Festplatte oder einem anderen Speichermedium eines Computers (außer auf einem Netzwerkserver) installiert ist und eine Person diesen Computer in mehr als 80 % ihrer Arbeitszeit benutzt, dann darf diese Person die Software auch auf einem Notebook oder auf einem am Heimarbeitsplatz vorhandenen Computer verwenden." Greets
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Ralf Tide Moderator -
Beiträge: 4978 Registriert: 06.08.2001 Sehr seltsame Dinge passiern <Klaus Lage - Toy Story> .-)
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erstellt am: 11. Jul. 2008 06:47 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für abaris
Zitat: Original erstellt von myca: ...mit der Lizenz machen was ich will mit einer Ausnahme:...nicht weiter verkaufen...
Hallo Thomas, ganz so einfach ist das nicht. Zitat: Aus dem SolidWorks Lizenzabkommen: ...Sie dürfen Dritten keinen Zugang zur Software gewähren und dürfen somit die Software nicht verleasen, vermieten oder verleihen (z.B. im Rahmen eines Timesharing-Abkommens). Sie dürfen die Software nicht über das Internet installieren oder verwenden, z.B. in Verbindung mit einem Webhosting oder einem ähnlichen Dienst, oder die Software Dritten über das Internet auf Ihrem Computer-System oder anderweitig zugänglich machen...
Wenn abaris jetzt die Lizenz für einen Nebenerwerb nutzt, dann ist abaris der Dritte (SolidWorks Erster, abaris Chef Zweiter ). So lese ich das Mal schaun' was der Anwalt von abaris sagt Grüße, Ralf ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Brödlahans Mitglied
Beiträge: 94 Registriert: 23.05.2008
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erstellt am: 11. Jul. 2008 07:36 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für abaris
Sorry, sehe ich anders. SW = Hersteller = Nr. 1 Käufer = User = Nr. 2 (Kaufen Berechtigung für Arbeits- und Homelizenz) unberechtigter User = Nr. 3 Zwischen Chef und "Untergebenen" wird da nicht unterschieden. Rechtlich gesehen sind "Dritte" einfach die, die sich unberechtigt Zugang zu Informationen beschaffen... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Oberparleiter Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 706 Registriert: 06.06.2000 Celsius R630, P4 Xeon 3,2 3GB Ram, 2x24" an FX3500 U320 SCSI, SWX 2011 SP4.0 WinXP SP3 Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wirs nicht wagen, ist es schwer.
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erstellt am: 11. Jul. 2008 08:57 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für abaris
Hallo Zitat: Original erstellt von abaris: Wäre es dann möglich diese für den Nebenerwerb für die gleiche Firma(meine) zu nutzen ?
Was ist ein Nebenerwerb für die gleiche Firma? Entweder ich arbeite bei einer Firma oder ich arbeite nebenher noch bei einer Anderen? Dann aber ist das eine Lizenzverletzung. ------------------ Gruss Frank O. www.google.de/ig Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
modeng Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Beiträge: 7061 Registriert: 10.12.2003
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erstellt am: 11. Jul. 2008 09:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für abaris
Moin Frank, [...] Was ist ein Nebenerwerb für die gleiche Firma? Entweder ich arbeite bei einer Firma oder ich arbeite nebenher noch bei einer Anderen? Dann aber ist das eine Lizenzverletzung. [...] um das zu beurteilen muesste man den genauen Text fuer die Homelizenz kennen. Wird da nichts weiter zu gesagt als die 80% so ware es durchaus moeglich (mit Zustimmung der Firma) diese dann auch fuer arbeiten auf eigene Rechnung zu nutzen. Ist das moeglich aber die Zustimmung der Firma (zum Nebenerwerb) fehlt greift das HGB/AR und die Firma hat Anspruch auf die volle Verguetung, die man fuer seine Nebentaetigkeit erhalten hat. Ich unterstell mal: arbeiten auf eigene Rechnung fuer Dritte ist mit der Homelizenz nicht zulaessig Klaus ------------------ Lieber Fehler riskieren als Initiative verhindern (R. Mohn)
[Diese Nachricht wurde von modeng am 11. Jul. 2008 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
dopplerm Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 3592 Registriert: 11.02.2005 Win 10 SWX 2019 SP 5.0
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erstellt am: 11. Jul. 2008 10:26 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für abaris
die hier besprochene form der home-lizenz ist eine vollwertige lizenz, die aber nur eben die restlichen 20% genutzt werden darf ist also keine einschränkung wie bei einer personel edition, welche nicht gewerblich genutzt werden kann hier geht es darum, das mitarbeiter ihre arbeit teilweise von zu hause aus durchführen können (zwar nur für 20%, aber doch) wenn er die erlaubnis des chefs hat, spricht nichts dagegen auch für andere firmen zu arbeiten kann mir nicht vorstellen, das dies einen konflikt der lizenzbestimmungen ergibt, so etwas ist ja gängige praxis, wird von vielen firmen gemacht, der einzige unterschied hier, er verwendet seinen eigenen rechner und nicht den von der firma lg martin ps, bin natürlich kein lizenzanwalt...
------------------ Bin jetzt auch unter Skype erreichbar , einfach nach Martin Doppler in Wien suchen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Oberparleiter Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 706 Registriert: 06.06.2000
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erstellt am: 11. Jul. 2008 10:44 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für abaris
Hallo nochmal, Zitat: Original erstellt von dopplerm: die hier besprochene form der home-lizenz ist eine vollwertige lizenz, die aber nur eben die restlichen 20% genutzt werden darf ist also keine einschränkung wie bei einer personel edition, welche nicht gewerblich genutzt werden kannhier geht es darum, das mitarbeiter ihre arbeit teilweise von zu hause aus durchführen können (zwar nur für 20%, aber doch)
... das ist mir klar. So mach ich es auch. Zitat: Original erstellt von dopplerm: wenn er die erlaubnis des chefs hat, spricht nichts dagegen auch für andere firmen zu arbeiten
... genau da liegt der Haken. Das wäre dann eine dritte Firma. Also eine Verletzung der Lizenzvereinbarung. Auch wenn es der "Chef" zulässt und genehmigt. ------------------ Gruss Frank O. www.google.de/ig Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Mr.Bean Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 303 Registriert: 24.02.2003 Intel Xeon E5 3,2Ghz / 16GB /NVIDIA Quadro 4000 / Inventor 2016 / Productstream Prof. 2011 /
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erstellt am: 11. Jul. 2008 11:49 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für abaris
Hallo zusammen, Zitat:
... genau da liegt der Haken. Das wäre dann eine dritte Firma. Also eine Verletzung der Lizenzvereinbarung. Auch wenn es der "Chef" zulässt und genehmigt.
ich sehe das etwas anders - ist aber nur meine Meinung: Ich darf die Software keinem Dritten zugänglich machen - tue ich ja auch nicht, weil ich damit arbeite. Das Ergebnis meiner Arbeit (eine Konstruktion bzw. die daraus resultierenden Zeichnungen z.B.)unterliegen nicht dem Urheberrecht von SW, sondern mir bzw. meinem Chef. [edit] Oder muss ich in Zukunft SW fragen, ob ich meine Konstruktion zur Produktion/Fertigung geben darf?[/edit] Gruß, Klaus ------------------ *** Chef, ich bin fertig. Was darf ich ändern? *** [Diese Nachricht wurde von Mr.Bean am 11. Jul. 2008 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 26104 Registriert: 24.11.2002
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erstellt am: 11. Jul. 2008 12:11 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für abaris
Hallo Freunde, Da fast alle CAD-Hersteller sehr ähnliche Lizenzbedingungen haben, und wir Alle häufig vor solchen Fragen stehen wie oben angeschnitten darf ich mich hier einmischen <G> Natürlich kann, darf, soll, muss Jeder jederzeit Arbeiten für Zweite, Dritte und ganz Fremde erledigen dürfen, mit ein und demselben CAD-Paket. Oder müsste sich ein CAD-Diestleister für jeden Kunden eine separate Lizenz kaufen? <G> Die einzigen zwei Haken an der eingangs aufgezeigten Situation scheinen mir zu sein: - Erlaubt der Chef (=der eigentliche Lizenznehmer) das Arbeiten Daheim für die eigene Firma? (wäre durchaus vorstellbar und üblich) - Erlaubt der Chef das verwenden derselben Software, für Daheim, für Leistungen an Fremde? (Das kann ich mir beim besten Willen NICHT vorstellen, dass ich als Chef dem Angestellten erlaube, mit meinem Eigentum Arbeiten für Dritte zu erledigen!) - Ein Nebenschauplatz könnte das Finanzamt werden... Wo immer Leistungen erbracht werden, und Geld fliesst, werden Die neugierig! ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |