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Autor
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Thema: Frage zu Patenten (776 mal gelesen)
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Gerd Wings Mitglied Maler und Denker
 
 Beiträge: 206 Registriert: 03.10.2001
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erstellt am: 27. Jun. 2005 11:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo Kollegen, die folgende Frage hat nichts mit SolidWorks zu tun, aber da hier so viele kompetente Konstrukteure versammelt sind, die vielleicht auch schon Erfahrungen mit Thema haben, hätte ich gerne wenigstens ein paar Hinweise, um weiter zu kommen. Die Situation: ich habe für einen neuen Kunden einen (wirklich neuen) Vorschlag für eine mechanische 4-Achsen-Verstellung gemacht. Er will das nun detailliert haben (mit Prototypen und Übergang in Kleinserien). UND er will die Verstellung unbedingt patentieren lassen, im Namen seiner Firma und mit mir als Konstrukteur / Erfinder. Das finde ich gut so, nur soll ich ein ANGEBOT schreiben für eine Einmal-Zahlung zu kompletten Abfindung. Da ich eher an einer dauerhaften guten Geschäftsbeziehung interessiert bin (mit der Muttergeselschaft habe ich richtig gute Erfahrungen gemacht), als an einer hohen Abzocke, kann ich darauf eingehen. ABER ich habe absolut keine Erfahrungen, was ich verlangen soll, ohne unverschämt zu sein oder Mitleidstränen herauszulocken. MEINE Frage an Euch: - wer hat Erfahrungen damit - habt Ihr sinnvolle Adressen, wo ich fragen kann (möglichst keine 600-Seiten-Bücher) - ich bin Mittwoch / Donnerstag in Lahnstein, vielleicht kann ja jemand mit Ahnung sich mit mir unterhalten (bitte Outen) geplanter Projektumfang: Kleinserie mit weltweitem Verkauf, ca. 5 bis 20 Geräte im Jahr, pro Mechanik ca. 5.000,- € Fertigungspreis Bitte antwortet mir bis morgen mittag, damit den Auftraggeber mit Argumenten hinhalten kann, bis ich weiß, was ich da tue Danke, Gerd Wings PS: Suche in den CAD-Foren: 41 Ergebnisse ohne Inhalt Internet-Suchmaschninen: ca. 40.000 links, das kann ich nicht durcharbeiten Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
u.clemens Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 964 Registriert: 04.07.2000 engineer's law o cheap o fast o good check only two !
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erstellt am: 27. Jun. 2005 12:12 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Gerd Wings
Zitat: Original erstellt von Gerd Wings: PS: Suche in ... Internet-Suchmaschninen: ca. 40.000 links, das kann ich nicht durcharbeiten
ich hab auch mal gegoogelt - bei mir sinds nur 5 (patent+vergütungsrichtlinie) als Ansatz kann man sicher auch bei Dir §9 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen anwenden, dort heißt es in Abs.2 im besten beamtendeutsch: Für die Bemessung der Vergütung sind insbesondere die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung, die Aufgaben und die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb sowie der Anteil des Betriebes an dem Zustandekommen der Diensterfindung maßgebend. konkreter wirds dann hier erläutert: http://transpatent.com/gesetze/rlarberf.html#3 lies dir das mal durch, ich denke da hast du einen guten Anhaltspunkt. ------------------ mfg uc Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
nahe Ehrenmitglied
    
 Beiträge: 1764 Registriert: 18.01.2001 arbeite mit: Dell Precision 7750 i7 2,6 GHz 6 Kerne 32GB RAM 512GB SSD NVIDIA Quadro RTX 4000 ------------------------ SWX-2020 SP5.0 EPDM ---------------- Windows 10 ---------------- VB.net VB VBA ein wenig Swift am Mac
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erstellt am: 27. Jun. 2005 12:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Gerd Wings
Hallo Gerd Die Frage ist dann auch noch, bekommst Du das Geld erst, wenn das Patent wirklich erteilt wurde und gültig ist oder auf jeden Fall? Dann musst Du nämlich mit ca. 2 Jahren Wartezeit rechnen. An Deiner Stelle würde ich mit einem Patentanwalt in Deiner Umgebung Kontakt aufnehmen. Ich denke, dass der Dir wahrscheinlich die beste Auskunft geben kann, auf was man bei so einem Vertrag achten sollte. Achtung: erkundige Dich aber vorher über das Beratungshonorar ;-) ------------------ Grüße Heinz Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
wago Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 523 Registriert: 07.12.2000
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erstellt am: 27. Jun. 2005 19:22 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Gerd Wings
Hallo Gerd, erstmal Glückwunsch zu deiner Idee! Aber ohne auf die Euphoriebremse treten zu wollen: Ist die Idee wirklich neu? Gibt es sie schon in abgewandelter Version? Ist sie patentwürdig? Wo liegt der erfinderische Gedanke? Fragen über Fragen.... Abhilfe schafft hier eine Patentrecherche. Schau mal nach unter www.depatisnet.dpma.de oder fahr zur Außenstelle des Patentamtes nach Stuttgart (ist ja nicht soo weit weg von Schwenningen), da kannst du stundenlang recherchieren (gegen eine gering Gebühr). Außerdem gibt es dort kompetente Hilfe durch Patentanwälte (vorher Termin vereinbaren). Mein Rat also: Recherchiere gewissenhaft und gründlich, denn sonst fliegen dir die Entgegenhaltungen des Patentprüfers nur so um die Ohren. Ich kann ein Lied davon singen...... Achte besonders auf die Patentansprüche! Dies wäre der erste Schritt. Übergebe deinem Auftraggeber aussagefähige Zeichnungen - lieber eine mehr als eine zu wenig - Perspektiven werden gern gesehen. Beschreibe in Stichworten die Konstruktion und den (die) erfinderischen Gedanken "was ist neu". Übergebe Kopien der Patentrecherchen. Dein Auftraggeber bekommt dadurch ein gutes Gefühl. Soviel in groben Zügen über die technische Vorgehensweise. Nun zum Kaufmännischen: Bei einer Lizenzvergabe erhält der Lizenzgeber in der Regel eine Vergütung zwischen 3 und 8 % des Verkaufspreises, je nach Wertigkeit und Verhandlungsgeschick. Da jedoch in diesem Falle dein Auftraggeber der Lizenzinhaber ist, bleibt dir nur eine Erfindervergütung, die erfahrungsgemäß 10-20% der Lizenzvergütung beträgt -ist natürlich Verhandlungssache-. Nun ein einfaches Rechenbeispiel: Warenwert 10T € (Fertigungskosten x2), Lizenzgebühr 5%, davon Erfindergebühr 15%, Laufzeit des Patentes inkl. aller Verlängerungen 20 Jahre, 12 Verkäufe p.a.: 10.000 € x 5% = 500 €; davon 15% = 75 €/Einheit 75 € x 12 Einheiten p.a. = 900 € p.a. 900 € x 20 Jahre Laufzeit = 18T € insgesamt. Du kannst dir die Zahlen natürlich noch zurechttrimmen, denn sie sind völlig unverbindlich. In den Genuß solcher Zahlungen kommt man natürlich erst nach Erteilung der Schutzrechte und Verkauf der Geräte. Ich hoffe, dass ich dir mit meinen Erfahrungen etwas weiterhelfen konnte. Bzgl. des Hinhaltens des Auftraggebers: Patentrecherche........ ------------------ Gruß, Walter Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Franz Hiemstra Mitglied Diplom-Ingenieur
  
 Beiträge: 527 Registriert: 09.03.2001 SWX 96, ..., SWX 2019-64bit (prod) SWX Plastics VisiCad 18 (prod) Win 10 - 64 bit HP Zbook, HP-Z$ Nividia-GraKa
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erstellt am: 27. Jun. 2005 20:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Gerd Wings
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wurfsche Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 910 Registriert: 05.10.2002
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erstellt am: 27. Jun. 2005 20:28 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Gerd Wings
Zitat: Original erstellt von Franz Hiemstra: Hallo Walter,nach meinen Recherchen muß es http:\depatisnet.dpma.de heißen Gruß Franz
http://depatisnet.dpma.de so geht er wohl besser... Thomas ------------------ rechtschreibfehler sind absichtlich und zur belustigung aller anderen eingebaut... wer einen findet darf ihn behalten... [Diese Nachricht wurde von wurfsche am 27. Jun. 2005 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
s.giehl Mitglied Ingenieur Maschinenbau/Fahrzeugtechnik
  
 Beiträge: 698 Registriert: 10.07.2002 THINK DEEP
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erstellt am: 27. Jun. 2005 21:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Gerd Wings
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Gerd Wings Mitglied Maler und Denker
 
 Beiträge: 206 Registriert: 03.10.2001
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erstellt am: 28. Jun. 2005 07:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Guten Morgen, Kollegen vielen Dank für die vielen Antworten, ein wenig weiter komme ich schon. Die Lage für meinen Fall ist etwas vom Normalfall abweichend (aber das ist wohl bei jedem Patent so). Kurz zusammengefasst: - ich bin kein Arbeitnehmer, also passen die ganzen Regellungen dazu nicht - mein Kunde wird die Patente anmelden und alle Arbeiten und Kosten dazu übernehmen, auch die Recherchen, ob es so etwas schon gibt - ich bin sicher, dass meine Idee neu ist, dazu wird sie zu dringend in der Branche benötigt (es gibt nur wenige Anbieter, das spricht sich schnell rum) - wie gesagt, ich will nicht jede Menge Kohle rausholen, sondern eine vorzeigbare Anerkennung - und ich will mich nicht völlig über den Tisch ziehen lassen. Ich bekomme aus der Ecke immer wieder lustige Aufträge, z.B. eine rein mechanische Winkelverstelleinheit +- 1,5° mit einer Auflösung von mindestens 1/1ooo° , genau mittiger Drehachse und bitte viel kleiner als eine Zigarettenschachtel (obwohl ich gar nicht rauche) jetzt noch eine Frage an WAGO (Walter) wie ist der Verkaufswert zu verstehen? Die Fertigung der Komponente, in der das Patent als wichtigster Teil eingebaut wird, liegt bei 2.000 - 3.000,- € , der gesamte Aufbau kann schon mal 80.000,- € kosten, ist aber selber völlig unabhängig vom Patent. Stückzahl im Jahr 5...20, vielleicht aber auch nur 2 (kommt auf den Rest der Anlage an). Welchen Wert soll ich da als Grundlage nehmen? Wenn alles vorbei ist, kann ich ja mal ein paar Bilder in die SWX -Seite stellen. Danke, Gerd Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
wago Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 523 Registriert: 07.12.2000 SWX 2007+8+9 AIP 2009 - 2015 <P>Man sollte viel öfter nachdenken; und zwar vorher. (Verfasser unbekannt)
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erstellt am: 28. Jun. 2005 08:48 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Gerd Wings
Hallo Gerd, deine Erfindung wird sich IMHO nur auf die Komponente beziehen, also auf einen Fertigungspreis von 2000-3000 €. Diesen Preis mit 100% Zuschlag versehen (muss dein Auftraggeber wohl machen, damit das Licht in seiner Werkstatt auch noch übermorgen brennt), das wäre dann in etwa der Verkaufspreis und damit die Grundlage aller Verhandlungen und Berechnungen. ------------------ Gruß, Walter Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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