Hallo, eine Frage an die Experten,
wenn ich einem Kunden eine Berechnung verkauft habe und im Lieferumfang nur ein Bericht angegeben ist, bin ich dann trotzdem verpflichtet, auch die Berechnungsmodelle herauszugeben? Weiß jemand rechtlich bescheid?
Wie läuft es bei euch?
Ich frage aus dem Grund, weil der Kunde vorhat, die Modelle weiterzugeben, um sie woanders weiter berechnen zu lassen, und wer will schon sein Know-How der Konkurrenz zur Verfügung stellen???
Gruß
pro-e_girl
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