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Autor Thema:  gebrauchte Software (5857 mal gelesen)
bonn
Mitglied


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Beiträge: 3
Registriert: 21.05.2005

erstellt am: 21. Mai. 2005 17:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Bin auf den Weg mich selbständig zu machen. Benötige günstige (gebraucht) Software und einen Rechner! Ein Angebot habe gefunden. Laut dem Verkäuferanzeige: "Dongle 52G4259 SCSI-2SE". Der Verkäufer schwört, daß diese Bezeichnung gleichzeitig eine Lizenz ist. Wo muß ich aufpassen.
Bitte um Mithilfe.
Danke im Voraus!

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thomas109
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dompteur



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Beiträge: 9347
Registriert: 19.03.2002

Dell620s i5 Geforce GT 620 6GB;Lenovo X240; Citrix Desktop; Lenovo S30;
IV 4 - 2009 RIP,
aktiv
2010 - 2023
produktiv AIS2020.4 +PartSolutions / ECTR
AICE
.

erstellt am: 21. Mai. 2005 19:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für bonn 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi Bonn!
Eine Lizenz ist das Nutzungsrecht einer Software.
Der Dongle ist nur eine technische Absicherungsmaßnahme dieses Rechts, stellt es aber nicht dar.

Damit Du legale Wege beschreitest, muß die Lizenz an Dich übertragen werden, was i.d.R. nur mit einem Antrag an den Softwarehersteller geht. Das ist kein unmöglicher Vorgang, sondern eher nur ein Formalakt, aber er ist notwendig.

Wie das im Detail abläuft hängt vom Lizenzgeber ab, die Bestimmungen dazu sind überall beigepackt. Gedruckt und auch elektronisch (das, was jeder bei "ich akzeptiere" ungelesen wegklickt  ) nachzulesen.

------------------
lg   
Tom

...so geht mein Boot manchmal unter...

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Mausobert
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Beiträge: 1
Registriert: 24.01.2006

erstellt am: 24. Jan. 2006 19:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für bonn 10 Unities + Antwort hilfreich

Nach einem Urteil des Landgerichts München I vom 19. Januar 2006 (Az. 7 O 23237/05) verstößt der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen gegen das Urheberrecht. Per E-Mail wurde in Juristenkreisen die Nachricht verbreitet, dass in dem Urteil stehe, dass der Erschöpfungsgrundsatz (§ 69c Nr. 3 S. 2 UrhG) sich auch auf online vertriebene Software erstrecke. Das ist falsch. Im Gegenteil, in dem Urteil heißt es, dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht gilt (und damit kein Recht zum Weiterverkauf besteht), wenn der weitere Erwerber die Software nicht von dem Ersterwerber erhält, sondern sie sich auf andere Weise beschafft, und wenn die online oder per Datenträger an den Ersterwerber übermittelte Kopie der Software bei diesem verbleibt.

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mjjhahn
Mitglied
Konstrukteur


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Beiträge: 59
Registriert: 07.05.2002

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erstellt am: 25. Jan. 2006 13:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für bonn 10 Unities + Antwort hilfreich

Lizenzübertragung von CAD Programmen ist nicht nur reine Formsache.

Bei Autodesk und Solidworks zumindest lässt man sich das vergolden.

Frage auf jedenfall die Kosten hierfür beim Hersteller an.

Unter bestimmten Umständen wird die Überschreibung auch verweigert.

2000 habe ich bei Autodesk 500 DM für die Überschreibung von MDTMechanical Desktop bezahlt.

Gruß

Matthias

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