Hallo!
Ich hätte mal eine Frage:
Es kommt ab und zu vor, dass sich bei einem Schaltschrank/Anlage, die Schraubverbindungen mit der Zeit ja lockern (durch Hitze, Kälte etc).
Es macht natürlich Sinn diese in regelmäßigen Abständen zu prüfen und ggf. nachzuziehen. Nur müsste das ja Abschluss eines Auftrags der Kunde bzw. Anlagenbetreiber machen.
Kann mir vielleicht einer von euch sagen, wo und vielleicht in welcher Norm/Vorschrift ich das finden könnte, dass dies z.B. jährlich zu prüfen ist.
Ein Kunde von uns sagt uns nach Jahren, dass manche Drahtverbindungen locker sind und es hierbei zu kleineren Schäden (Anschluss verschmort oder ähnliches) gekommen ist.
Nun glaubt er, dass wir diesen Schaden übernehmen und hier das defekte Teil kostenlos austauschen etc.
Das werden wir nicht machen, da die Gewährleistung ja schon abgelaufen ist, aber was ist, wenn das innerhalb dieser Zeit passiert.
Reicht es hier z.B. wenn wir inner- oder außerhalb der Schaltschränken draufschreiben, dass Schraubverbindungen jährlich zu prüfen sind?
Kann ich durch diesen Hinweis auf irgendeine Norm/Vorschrift verweisen?
Danke vorerst.
Josef
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