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Thema: Authorisierung durch Autodesk (3343 mal gelesen)
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gkoerner Mitglied Konstr.
Beiträge: 1 Registriert: 30.08.2004
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erstellt am: 30. Aug. 2004 13:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo! Vielleicht kann mir jemand helfen! Seit mehreren Monaten versuche ich, eine gebrauchte Version Mechanical 2002 mit Update auf 2004 zu authorisieren. Zunächst habe ich die Anfrage nach Vorbesitzern beantwortet- keine Reaktion von Autodesk. Als ich später nochmals versuchte, die Authorisierung durchzuführen, wurde mir mitgeteilt, sie könne nicht erfolgen, da schon mehrfach verkauft. Leider kann ich den Kontakt zu dem Vorbesitzer nicht herstellen. Natürlich habe ich die Original-CDs erhalten, 2004 sogar mit Handbüchern. Vielen Dank für evt. Hilfen über Umgang mit Autodesk! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Brischke Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD on demand GmbH
Beiträge: 4171 Registriert: 17.05.2001 AutoCAD 20XX, defun-tools
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erstellt am: 30. Aug. 2004 13:25 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
Hallo gkoerner, da bist du wohl jemanden aufgesessen. Im Lizenzvertrag steht drin, dass man mit dem Erwerb nur das Nutzungsrecht, welches nicht übertragbar ist, erwirbt. Geh zu dem Händler, bei dem das Produkt erworben (ursprünglich) wurde, und lass dich dort beraten. Grüße Holger ------------------ Holger Brischke (defun - Lisp over night! AutoLISP-Programmierung für AutoCAD Da weiß man, wann man's hat! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
CAD-KON Mitglied CEO
Beiträge: 990 Registriert: 24.03.2002 HP Workstation Z840 Building Design Suite Premium 2018 auf Windows7 64Bit
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erstellt am: 30. Aug. 2004 13:32 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
Da ist leider was wahres dran! Macht aber nicht nur Autodesk so, ist allgemein üblich. Eigentlich sollte da aber über Kulanz was möglich sein - kommt drauf an wie man "sich gibt"... ------------------ mfG Stefan Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
marcokochini Mitglied
Beiträge: 206 Registriert: 06.10.2003 AutoCAD 2007 bis 2010 mit aktuellen SPs
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erstellt am: 30. Aug. 2004 13:36 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
Hallo, Autodesk muss (möchte/will) beim Softwareübertrag zustimmen. In der Anlage findest du den entsprechenden Antrag dafür. Lass dich aber trotzdem noch von einem authorisierten Händler beraten. ___________ Markus Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
carmelli76 Mitglied CAD/GIS Teamleitung
Beiträge: 553 Registriert: 05.07.2004 Autodesk Civil 3D 2014 Revit 2016 Vault 2014
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erstellt am: 30. Aug. 2004 13:45 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
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HvM Mitglied Architekt
Beiträge: 35 Registriert: 25.09.2003
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erstellt am: 30. Aug. 2004 13:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
Hallo, die Lizenzrechte sind ein etwas heikles Thema, denn auch wenn man als Erwerber einer Software nur ein Nutzungsrecht vom Hersteller erhält, so ist eine Lizenz nach EU-Recht dennoch übertragbar. Blöderweise spielen dabei die CD´s und Handbücher keine Rolle. Du brauchst den Nachweis, dass der vorherige Nutzer die Lizenz auch tatsächlich übertragen hat. Bitte nehme Konatkt zu Stefan.betzl@acadGraph.de auf er wird versuchen dir zu helfen. Mein Tip: Kaufe nie wieder Software über Ebay! ------------------ Harm van Maanen acadGraph GmbH harm.vanmaanen@acadgraph.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
carmelli76 Mitglied CAD/GIS Teamleitung
Beiträge: 553 Registriert: 05.07.2004 Autodesk Civil 3D 2014 Revit 2016 Vault 2014
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erstellt am: 30. Aug. 2004 13:58 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
hallo, ich selber habe keine software über ebay gekauft. ich kenne nur leute, die es getan haben, mit der begründung nun eine legale version/lizenz erworben zu haben, die zwar vielleicht eins oder zwei paar jahre alt ist, jedoch den anforderungen der personen entsprochen hat und zudem einen kampfpreis hatte. arbeiten die leute jetzt etwa nicht mit legalen versionen? wenn ja, dann muss ich ihnen unbedingt dieses thema hier zukommen lassen. viele grüsse aus berlin. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
CAD-KON Mitglied CEO
Beiträge: 990 Registriert: 24.03.2002 HP Workstation Z840 Building Design Suite Premium 2018 auf Windows7 64Bit
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erstellt am: 30. Aug. 2004 13:58 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
Zitat: Original erstellt von carmelli76: hallo,heisst das also, dass all die menschen, die beispielsweise bei ebay ihre alen acad-versionen veräussern, den rand der legalität übersprungen haben? viele grüsse aus berlin.
Bently (Microstation) hat sogar Mitarbeiter, welche alle ebay-Auktionen anzeigen und stoppen lassen wo es um bentley-Produkte geht. Uns schon passiert als wir eine Version ersteigern wollten... ------------------ mfG Stefan Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Brischke Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD on demand GmbH
Beiträge: 4171 Registriert: 17.05.2001 AutoCAD 20XX, defun-tools
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erstellt am: 30. Aug. 2004 14:03 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
In allen Punkten muss ich den Beiträgen hier Recht geben. Der Verkäufer hat nicht das Recht die Lizenz zu verkaufen. Der Käufer hat somit auch keine Lizenz erworben, da der Kauf rechtswidrig war. Ist eine ganz klare Sache. Aber wie bereits gesagt: Warte auf das nächste Release und Setze dich mit dem Händler in Verbindung. Grüße Holger ------------------ Holger Brischke (defun - Lisp over night! AutoLISP-Programmierung für AutoCAD Da weiß man, wann man's hat! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
HvM Mitglied Architekt
Beiträge: 35 Registriert: 25.09.2003
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erstellt am: 30. Aug. 2004 14:09 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
Es gibt einen relativ sicheren Weg. Der Verkäufer soll vor Zahlung die Lizenz umregistrieren und die Authorisierungscodes beschaffen. Dann ist zumindest das rechtliche geregelt und die erworbene Software lauffähig. Aber ganz ehrlich, als Händler muß ich warnen, denn ich habe schon Pferde vor der Apotheke gesehen:-) Es gibt die verrücktesten Fälle. Da werden Studentenversionen zu Vollversionen, abgelaufene Versionen zu Superangebote und Handbücher zu Lizenzen. Und am Ende will es keiner gewußt haben. ------------------ Harm van Maanen acadGraph GmbH harm.vanmaanen@acadgraph.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
mapcar Mitglied CADmin
Beiträge: 1250 Registriert: 20.05.2002 Time flies like an arrow, fruit flies like a banana (Groucho Marx)
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erstellt am: 30. Aug. 2004 14:10 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
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HvM Mitglied Architekt
Beiträge: 35 Registriert: 25.09.2003
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erstellt am: 30. Aug. 2004 14:17 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
Also jetzt ganz langsam! Umfirmierungen, Büroaufteilungen, Insolvenzen etc. sind alles kein echtes Problem, denn in der Regel wird hier ohne weiteres die Umlizensierung genehmigt. Diese Lizenzen werden aber oft zeitgleich zu einem Update oder Crossgrade umregistriert und zudem ist der Verkäufer bekannt und bereit die Umregistrierung aktiv zu unterstützen und auch zu begründen. Aber dies funktioniert tatsächlich am besten mit Unterstützung eines authorisierten Händlers. ------------------ Harm van Maanen acadGraph GmbH harm.vanmaanen@acadgraph.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
hagen123 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Application Specialist
Beiträge: 2312 Registriert: 12.11.2000 NX 10 Teamcenter 10
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erstellt am: 30. Aug. 2004 14:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
... theroretisch ist die lizenzvereinbarung sowieso nichtig, ging vor einigen monaten durch die presse... 1. kauf eines softwareproduktes (rueckgabe noch moeglich) 2. oeffnen der verpackung/siegels (rueckgabe nun nicht mehr moeglich) 3. lizenzvereinbarung nun online--> zustimmung ja/nein 4. bei ja --> alles o. k. 5. nei nein --> abbruch, aber kein geld zurueck ... d. h. der kunde wird bei nein 'betrogen', weil er die lizenzbestimmungen beim kauf nicht einsehen konnte und kann spaeter bei nicht annahme der bedingungen das produkt in der regel nicht zurueckbringen... ... nur mal so nebenbei, ich denke im grossen und ganzen koennen die softwarehaeuser zwar viel in ihren lizenzbedingungen reinschreiben, die frage ist in wieweit dieses haltbar ist. wie gesagt, das thema ist heikel, ich denke mal in naher zukunft wird dies kippen, sobald sich mal jemand traut dagegen zu klagen!!! ...so long Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Angelika Hädrich Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Application Engineer
Beiträge: 5123 Registriert: 12.07.2000 Der erreicht am meisten, der immer auch anders kann, als er vorhatte.
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erstellt am: 30. Aug. 2004 14:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
Hi gkoerner, Lizenzrechtlich ist nur derjenige auf dessen Namen/Firma das Produkt lizensiert wurde berechtigt dieses zu nutzen. Autodesk sagt in den Lizenzbedingungen eindeutig, daß die Software nicht ohne Zustimmung von Autodesk an Dritte veräußert werden darf. Nur mit dieser Zustimmumg gibt es die Möglichkeit der Umlizenzsierung. Diese Zustimmumg muß vor der Veräußerung eingeholt werden. Ergo, wie oben schon gesagt - da hast Du mächtig Pech, wenn Du das Produkt bezahlt hast und es wurde nicht schon vor der Bezahlung offiziell umlizensiert... Autodesk genehmigt solche Aktionen eigentlich nur bei berechtigtem Interesse - z.B. Umschreibung auf Tochterfirmen, evtl. im Zuge einer Betriebsschließung mit Umverteilung der Arbeitsmittel auf Herausgründungen... jedoch z.B. nicht bei Insolvenz. Man kann bei Autodesk das Problem sicher mal direkt vortragen und ganz kleinlaut um nachträgliche Genehmigung bitten, aber ich befürchte... wie gesagt, Autodesk muß nicht JA sagen... Siehe Lizenzvertrag: im Absatz Beschränkungen (hier als Auszug) Es ist untersagt, 3. die Software, Dokumentation oder Rechte, die diese Lizenz Dritten gewährt, ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Autodesk zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren oder in irgendeiner anderen Weise zu übertragen; Also wer so eine Packung Software als vermeintliches Schnäppchen erworben hat, der hat wohl einen Haufen Geld in den Sand gesetzt - fürchte ich. Gruss Angelika ------------------ Lieber Fehler riskieren als Initiative verhindern. (Reinhard Mohn)
Bitte Supportangaben eintragen, warum siehst du hier : Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
HvM Mitglied Architekt
Beiträge: 35 Registriert: 25.09.2003
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erstellt am: 30. Aug. 2004 15:26 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
Jetzt wollen wir gkoerner mal nicht ganz verrückt machen. Das bekommen wir schon irgendwie hin. Auch die Softwareherstelller haben manchmal menschliches Verständnis. Und gehören doch auch Ebay-Käufer letztendlich zur ADSK-Gemeinschaft. Auch hier unter CAD.DE versucht hin und wieder einmal ein neuer User (Ja, ist interessant, die werden nur dafür kurzfristig Mitglied)eine Lizenz zu verkaufen. Und auch aus der Sicht des Händlers kann ich verstehen, dass jemand lieber eine Lizenz weiterverkauft, anstatt sein Büro in wirtschaftlicher Not zu schliessen. ------------------ Harm van Maanen acadGraph GmbH harm.vanmaanen@acadgraph.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 30. Aug. 2004 20:29 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Brischke: In allen Punkten muss ich den Beiträgen hier Recht geben. Der Verkäufer hat nicht das Recht die Lizenz zu verkaufen. Der Käufer hat somit auch keine Lizenz erworben, da der Kauf rechtswidrig war.
Nein, das ist falsch. Jedenfalls in den allermeisten Fällen, auch bei AutoCAD, und auch bei Microstation. Softwarefirmen versuchen immer wieder, die Softwarekäufer zum Abschluss sogenannter "Lizenzverträge" zu nötigen, was aber in den meisten Fällen keinen juristischen Bestand hat. Die allermeiste Software wird per Sachkauf erworben, und selbstverständlich gibt es da einen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer (AutoCAD-Händler) und dem Käufer. Der Anwender schliesst hierbei KEINEN Lizenzvertrag mit dem Softwarehersteller ab, und wenn er später sein erworbenes Eigentum bestimmungsgemäß benutzen will und während der Installation der gekauften Software irgendwelche "OK" Buttons zur Bestätigung irgend welcher "EULA"s oder "Lizenzverträge" drücken muss, dann entfalten diese Bestimmungen keine rechtliche Bindung. Der Käufer hat hier nur einen Vertrag mit dem Verkäufer, sonst nix, und aus diesem Vertrag und dem Eigentum am gekauften Datenträger leiten sich bereits alle Rechte des Anwenders ab, die er zur Nutzung der gekauften Ware braucht. Da der Anwender keinen Vertrag mit Autodesk geschlossen hat, ist aber Autodesk auch zu nichts verpflichtet, auch nicht zur Bereitstellung eines Autorisierungscodes. Dazu aber ist der Händler verpflichtet, und an den muss sich der Käufer halten, denn nur mit dem Händler hat er einen Kaufvertrag geschlossen. Bekommt der Käufer keinen Autorisierungscode von Autodesk, dann ist die Ware mangelhaft, und der Käufer hat Ansprüche daraus gegen seinen Händler. Auf jeden Fall gilt hier aber: der Käufer darf selbstverständlich sein legal gekauftes AutoCAD weiter verkaufen. Sollte sich Autodesk weigern, den Autorisierungscode dafür heraus zu geben, dann sollte man einen Anwalt konsultieren. Das gilt auch für die Fälle, in denen Autodesk dem Weiterverkauf nur unter der Bedingung zustimmt, dass der neue Anwender gleichzeitig ein Update erwirbt, und wenn der neue Anwender das aber nicht möchte. Anders sieht die Sache aus, wenn ein Anwender einen Lizenzvertrag abschliesst, der wirksam als Teil des Kaufvertrags einbezogen wurde (meist bei verbilligten Mehrfachlizenzen der Fall, und bei Schul- und Studentenlizenzen), oder wenn er VOR oder BEI dem Kauf einen Lizenzvertrag mit Autodesk abschliesst (das macht man AFAIK bei Updates). Dann gilt dieser Vertrag natürlich. Gruß Tom Berger ------------------
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 30. Aug. 2004 20:32 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Angelika Hädrich: Hi gkoerner,Lizenzrechtlich ist nur derjenige auf dessen Namen/Firma das Produkt lizensiert wurde berechtigt dieses zu nutzen. Autodesk sagt in den Lizenzbedingungen eindeutig, daß die Software nicht ohne Zustimmung von Autodesk an Dritte veräußert werden darf.
Zwar stimmt das, dass soiwas in den Lizenzverträgen von Autodesk steht, aber in den allermeisten Fällen hat der Anwender gar keinen Lizenzvertrag abgschlossen, udn somit gilt der auch nicht. Der Käufer schliesst idR einen stinknormalen Kaufvertrag mit dem AutoCAD-Händler ab. Und das beduetet, dass der Käufer Eigentum anm Softwareträger erwirbt, und dieses Eigentum im Rahmen der Gesetze beliebig verwenden kann. Dazu zählt natürlich auch, dass man sein Eigentum weiter verkaufen darf. Mehr dazu in meinem Beitrag an Brischke. Gruß Tom Berger ------------------
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 30. Aug. 2004 20:43 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von gkoerner: Seit mehreren Monaten versuche ich, eine gebrauchte Version Mechanical 2002 mit Update auf 2004 zu authorisieren. Zunächst habe ich die Anfrage nach Vorbesitzern beantwortet- keine Reaktion von Autodesk. Als ich später nochmals versuchte, die Authorisierung durchzuführen, wurde mir mitgeteilt, sie könne nicht erfolgen, da schon mehrfach verkauft. Leider kann ich den Kontakt zu dem Vorbesitzer nicht herstellen. Natürlich habe ich die Original-CDs erhalten, 2004 sogar mit Handbüchern.
Die bisherigen Antworten sind fast alle falsch, aber sie gehen IMO sowieso am Thema vorbei. Selbstverständlich darf man sein legal gekauftes AutoCAD weiter verkaufen, wenn man nicht beim Kauf einen Lizenzvertrag abgeschlossen hat, der dies verbietet. Die meisten Anwender dürften einen normalen Kaufvertrag mit ihrem Händler haben, und deshalb gilt für sie ein Lizenzvertrag auch nicht - selbst dann nicht, wenn sie NACH dem Kauf einem Lizenzvertrag zugestimmt haben, um ihre Software zum Laufen zu bringen. Autodesk hat in der Vergangenheit bereits mehrere Prozesse in der Sache verloren und stimmt deshalb jedenfalls AFAIK dem Weiterverkauf einer AutoCAD-Version zu. Der Haken ist der: Du bist vermutlich von Deinem Verkäufer betrogen worden, denn der scheint sein AutoCAD mehrfach verkauft zu haben. Wie das geht? Sehr einfach: er hatte vielleicht AutoCAD 2002, das hat er z.B. auf AutoCAD 2005 upgedatet, und beim Update verpflichtet er sich tatsächlich vertraglich, die alten Datenträger zu vernichten und nicht weiter zu verwenden. Nun scheint er Dir diese alten Datenträger verkauft zu haben, so dass nun bei Autodesk mehrere Anwender dafür registriert sind: der neue, der dafür das Update erhalten hat, und Du. Da Du keinen Vertrag mit Autodesk geschlossen hast, ist Autodesk auch nicht Dir gegenüber verpflichtet, Deine Software frei zu schalten. Du musst Dich dazu an Deinen Verkäufer wenden, denn nur mit dem hast Du einen Vertrag, und der Verkäufer schuldet Dir eine mangelfreie Ware. Ich würde mich an Deiner Stelle an einen Anwalt wenden, um hier weiter zu kommen. Gruß Tom Berger ------------------
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CAD-KON Mitglied CEO
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erstellt am: 30. Aug. 2004 21:40 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
man, da hab ich aber glück das ich nicht nur falsches zeug geschrieben hab wie alle anderen! ;-) @tom berger die meisten hier, wie auch ich, haben aus der real existierenden praxis berichtet - und das stimmt so einfach mal! das es jetzt in der rechtlichen theorie möglicherweise anderen einzelne gerichtliche entscheidungen gibt, mag ja möglich sein (weiß ich jetzt nicht). aber nützt das dem einzelnen jetzt was? soll er denn sofort zum anwalt rennen und adesk verklagen? wohl kaum. eher sollte man wie hier bereits geschrieben, zu dem händler seines vertrauens gehen und erstmal "reden". das die lizenzvereinbarungen bei vielen herstellern rechtlich gesehen ziemlich fragwürdig sind ist wohl eh den meisten klar. just my 5 cent... ps: sorry für die kleinschrift - hab grad nur ein touchscreen ------------------ mfG Stefan [Diese Nachricht wurde von CAD-KON am 30. Aug. 2004 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
brandstaetter Mitglied Bautechniker, Baumpfleger
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erstellt am: 31. Aug. 2004 09:25 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
Anbei ein Zeitungsartikel, der im Wesentlichen das von tom.berger Gesagte wiedergibt. em [Diese Nachricht wurde von brandstaetter am 31. Aug. 2004 editiert.] [Diese Nachricht wurde von brandstaetter am 31. Aug. 2004 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
carmelli76 Mitglied CAD/GIS Teamleitung
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erstellt am: 31. Aug. 2004 09:32 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
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cadffm Moderator 良い精神
Beiträge: 21533 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 31. Aug. 2004 09:35 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
leider Soderzeichen enthalten... klicke drauf, schneide den Jpegnamen in der Adressleiste ab <enter> und wähle sie händisch von seinen Upload´s. (bis der Name evtl editiert wird..) ------------------ Bitte Systemangaben eintragen, wie & warum siehst du HIER Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 31. Aug. 2004 10:37 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von CAD-KON: man, da hab ich aber glück das ich nicht nur falsches zeug die meisten hier, wie auch ich, haben aus der real existierenden praxis berichtet - und das stimmt so einfach mal!
Nein, das ist es ja: das stimmt so erst mal nicht. Zitat:
aber nützt das dem einzelnen jetzt was? soll er denn sofort zum anwalt rennen und adesk verklagen? wohl kaum.
Warum nicht? Zitat:
eher sollte man wie hier bereits geschrieben, zu dem händler seines vertrauens gehen und erstmal "reden".
Darauf habe ich auch hingewiesen: der Händler ist der Vertragspartner, und nicht Autodesk. Gruß Tom Berger ------------------
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HvM Mitglied Architekt
Beiträge: 35 Registriert: 25.09.2003
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erstellt am: 31. Aug. 2004 14:46 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für gkoerner
Hier werden zwei Dinge verwechselt! ADSK ist meines Erachtens gar nicht der Übeltäter. Soory, aber ich kenne keinen einzoigen Fall bei der die Umlizensierung seitens ADSK versagt wurde. Hier ist doch eher ein Verkäufer am Werk der auf nicht ganz legale Weise zu Werkle geht. Da braucht man kaum ein Anwalt für ADSK. In der Praxis bekommt man die Umlizensierung hin. Der Lizenzvertrag wird übrigens bei der Insatllation trotz aller gegensätzlicher Meinung wirksam! Das sit eine ganz eindeutige Frage nach Akzeptanz der Lizenzbedingungen. Ohne "ja" keine Installation. Das dies rein rechtlich auf dünnem Eis fußt steht ausser Frage. Jeder der Umlizensierungsproblem hat ist eingeladen sich an mich zu wenden. Denn in der Praxis funktioniert es fast immer, es sei denn die Lizenz ist geklaut oder eine illegale Kopie. ------------------ Harm van Maanen acadGraph GmbH harm.vanmaanen@acadgraph.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 31. Aug. 2004 14:56 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von HvM: Hier werden zwei Dinge verwechselt! ADSK ist meines Erachtens gar nicht der Übeltäter. Soory, aber ich kenne keinen einzoigen Fall bei der die Umlizensierung seitens ADSK versagt wurde. Hier ist doch eher ein Verkäufer am Werk der auf nicht ganz legale Weise zu Werkle geht. Da braucht man kaum ein Anwalt für ADSK.
Ich weiss leider nicht, ob Du Dich damit auf einen meiner Beiträge beziehst, denn Du hast nicht zitiert, worauf Du Dich bezogen hast. Da aber ich einen Anwalt empfohlen hatte könnte es sein, dass Du mich meinst, deshalb die Antwort. In diesem Thread war ich es, der als erster darauf hingewiesen hat, dass der OP vermutlich von seinem Verkäufer betrogen wurde, und dass Autodesk (nach einigen verlorenen Prozessen) normalerweise keine Umregistrierung mehr versagt. Den Anwalt habe ich für den Fall empfohlen, dass sein Verkäufer nicht kooperiert, oder dass tatsächlich Autodesk sich gegen geltendes Recht weigern sollte. Gruß Tom Berger ------------------
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 31. Aug. 2004 15:10 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von HvM: In der Praxis bekommt man die Umlizensierung hin. Der Lizenzvertrag wird übrigens bei der Insatllation trotz aller gegensätzlicher Meinung wirksam! Das sit eine ganz eindeutige Frage nach Akzeptanz der Lizenzbedingungen. Ohne "ja" keine Installation. Das dies rein rechtlich auf dünnem Eis fußt steht ausser Frage.
Das hatte ich noch vergessen: Nein, ein so erzwungener Lizenzvertrag ist mit Sicherheit unwirksam. Man kann so oft auf "OK" klicken wie man will, ohne dass man sich dadurch zu irgend etwas verpflichten würde. ABer Vorsicht: das gilt natürlich nur, wenn man eine Software per Sachkauf gekauft hat, nicht, wenn sie tatsächlich lizenziert hat. Kein Sachkauf liegt z.B. vor, wenn man Software per Download bezieht, denn man hat dann ja kein Eigentum erwoirben, das man nicht auch vorher hatte - hierbei handelt es sich also immer um einen Lizenzvertrag. Daran gibt es unter Juristen übrigens absolut keinen Zweifel, und insofern steht das rechtlich nicht auf dünnem Eis, sondern ist längst eingebrochen und untergegangen. Entscheidend ist dabei alleine, welche Verträge man VOR oder BEI Kauf der Software abgeschlossen hat. Wenn man die Software gekauft hat (was bei AutoCAD die Regel ist, die aber nicht ohne Ausnahmen ist), dann hat man Eigentum an der Sache erworben, und man hat damit bereits alle Rechte, die man zur gesetzmäßigen Nutung seines Eigentums benötigt. Der Hersteller kann und darf diese bereits bestehenden Rechte des Eigentümers nicht im Nachhinein einseitig beschneiden, indem er dem Eigentümer die Nutzung seines Eigentums erschwert oder unmöglich macht und ihn zur Annahme von irgend welchen zusätzlichen Bedingungen nötigt. Ein Hersteller, der sich auf einen solcherart geschlossenen "Vertrag" berufen wollte, würde sich ins eigene Fleisch schneiden, weil dieser Umstand den Eigentümer zur Dekompilierung und Entfernung des Nutzungshemmnisses berechtigen würde (§69e UrhG). Gruß Tom Berger ------------------
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