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Autor Thema:  OT - Gerwerbesteuer (1054 mal gelesen)
Gerold
Mitglied
Maschinenbau-Konstrukteur


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Beiträge: 31
Registriert: 14.03.2003

AutoCAD 14 mit Genius
Inventor 5, 5.3, 6, 7, 8,9, 10, 11

erstellt am: 03. Okt. 2007 17:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Ich weiss, dass das nicht auf diese Plattform gehört allerdings würde ich mich gerne bezgl. des Berufsbildes "Freiberufler" und Zahlung von Gewerbesteuer. Gibt es evtl. ein Forum oder ähnliches????
Danke, Gerold

------------------
Gerold
KB - Döbert

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Bernhard Ruf
Mitglied




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Beiträge: 1429
Registriert: 30.07.2001

erstellt am: 03. Okt. 2007 17:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Gerold 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Gerold,

ein Forum dazu kenne ich nicht. 
Und als Freiberufler bezahle ich keine Gewerbesteuer. 

------------------
Grüßle
Bernhard
Inoffizielle Inventor Hilfeseite
    http://Inventor.CAD.de  www.PowerCAD.de

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Leo Laimer
Moderator
CAD-Dienstleister




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Beiträge: 26104
Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 03. Okt. 2007 17:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Gerold 10 Unities + Antwort hilfreich

Falls Gewerbesteuer = Kommunalsteuer: Fällt erst bei Angestellten an, und ist abhängig von der Lohnsumme.

------------------
mfg - Leo

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freierfall
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Techniker



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Beiträge: 11547
Registriert: 30.04.2004

WIN10 64bit, 32GB RAM
IV bis 2022

erstellt am: 03. Okt. 2007 18:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Gerold 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,

erstmal schön das du dich darüber vorher informieren willst. Wenn du ein Ing bist brauchst du kein Gewerbe anmelden und kannst als Freiberufler arbeiten, ob das auch als Techniker geht weiss ich ehrlich gesagt gar nicht.

hier ein sehr kompetentes freundliches Haibecken.   Sind sehr nett aber sehr eigen wenn es um Faulheit geht, wie suche verwenden oder selber nachdenken.  

http://groups.google.de/group/de.etc.beruf.selbstaendig/topics?hl=de&lnk=gschg

hier noch die fqa dieser Newsgroup.
http://www.debs-faq.de/

Ja in meinen Augen ist ein ordentlicher und realistischer Businessplan sehr wichtig. Denn nicht immer lohnt es sich für weniger als 20 Euro zu arbeiten und wenn noch das Geld ausbleibt. Sie Nachbar-Forum auf CAD.de dann wirds noch weniger.

herzliche Grüsse und viel Erfolg Sascha Fleischer

EDIT: Rechtschreibfehler

------------------
Bin dabei, beim Inventor Forum 2007

[Diese Nachricht wurde von freierfall am 03. Okt. 2007 editiert.]

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Gerold
Mitglied
Maschinenbau-Konstrukteur


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Beiträge: 31
Registriert: 14.03.2003

AutoCAD 14 mit Genius
Inventor 5, 5.3, 6, 7, 8,9, 10, 11

erstellt am: 03. Okt. 2007 18:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Original erstellt von Bernhard Ruf:
Hallo Gerold,

ein Forum dazu kenne ich nicht.  
Und als Freiberufler bezahle ich keine Gewerbesteuer.    




Das dachte ich eigentlich auch. Bin mittlerweile seit über 30 Jahren als selbständiger Maschinenbau Konstrukteur tätig und vor einiger Zeit haben sie mich dazu verdonnert Gewerbesteuer zu zahlen. Ich bin staatl. geprüfter Maschinenbau Techniker und habe keinen Ing. Titel jedoch mache ich exact die gleichen Tätigkeiten. Kann mir das jemand erklären??


------------------
Gerold
KB - Döbert

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freierfall
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Techniker



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Beiträge: 11547
Registriert: 30.04.2004

WIN10 64bit, 32GB RAM
IV bis 2022

erstellt am: 03. Okt. 2007 18:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Gerold 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,

hier aus debs FAQFrequently asked questions (Häufig gestellte Fragen) raus kopiert. Ich habe es imemr so verstanden, dass man einer beratenden Tätigkeit nachgeht. Solange das so ist und man ein Ing ist braucht man kein Gewerbe anmelden und kann freiberuflich arbeiten. Aber das habe ich nur so nebenbei mitgelesen ohne mit damit tiefer zu beschäftigen.

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, daß er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen; (...)

Was sagt denn dein Steuerberater dazu? Vielleicht hat das jemand im Rathaus nun genau Wort wörtlich ausgelegt. Tut mir echt leid.

herzliche Grüsse Sascha Fleischer

------------------
Bin dabei, beim Inventor Forum 2007

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N.Lesch
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl. Ing.


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Beiträge: 5152
Registriert: 05.12.2005

erstellt am: 03. Okt. 2007 19:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Gerold 10 Unities + Antwort hilfreich

Ein Bekannter hatte vor Jahren mal genau das gleiche Problem. Da müssen die Finanzer halt mal in ihr Gesetz schauen und nicht nur nach Schema F arbeiten. Ich glaube da steht etwas von ingeniuermäßiger Tätigkeit.
Und da fallen auch Techniker darunter. Notfalls mußt Du Dir von einem Kunden bescheinigen lassen daß Du ingenieurmäßig tätig bist, dann sollte das durchgehen.
Bist Du bei einem Ausbildungsfinanzamt ? Die nehmen das immer ganz genau.
So weit ich weiß gehen Techniker meistens als Freiberufler durch.
Falls Du damit nicht durchkommst, mußt Du Dir einen Steuerberater nehmen.

------------------
Klaus           Solid Edge V 18 SP6  Acad LT 2000

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hgw001
Mitglied
Konstrukteur Stahlhochbau + Maschinenbau


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Beiträge: 79
Registriert: 04.02.2005

erstellt am: 03. Okt. 2007 19:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Gerold 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Zusammen,

bin Konstrukteur im Maschinen und Anlagenbau und habe Nebenberuflich ein Konstruktionsbüro laufen. Ich habe 2004 meinen Betriebswirt gemacht und da bekommt man so allerhat mit.

1. Als KB brauchst du kein Gewerbe anzumelden, da diese Tätigkeit unter der Sparte Freiberufler läuft.

2. Du musst auch als Freiberufler Gewerbesteuer zahlen wenn du über den Freibetrag hinaus kommst. Die GWST geht an die zusändige Stadt wo du gemeldest bist. Ich habe pro Jahr ca. 28000.- Umsatz gemacht und komme nicht über den Freibetrag hinaus und zahle somit keine GWST.

3. Meldest du trostdem an, so habe ich das die ersten 2 Jahr aus Unwissenheit gemacht, kommst die IHK oder die HWK und will Beitrag kassieren (bei mir 174.-/Jahr). Ist vom Umsatz unabhängig. Also, nicht anmelden und somit keine unnötigen Kosten ausgeben. Die ganzen Kneipenweisheiten aus dem Bekanntenkreis kannste vergessen.

------------------
kb.gaertner@arcor.de

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FelixM
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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erstellt am: 03. Okt. 2007 20:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Gerold 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von hgw001:
2. Du musst auch als Freiberufler Gewerbesteuer zahlen wenn du über den Freibetrag hinaus kommst.

Was für ein Freibetrag? Seit wann gibt es denn sowas?

Entweder Freiberufler und somit keine Gewerbesteuer (auch mit Angestellten) oder kein Freiberufler aber Gewerbetreibend und damit Gewerbesteuerpflichtig.

Oder gibt es innerhalb Deutschland verschiedene Gesetze diesbezüglich?

Viele Grüße

Felix

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eberhard
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erstellt am: 03. Okt. 2007 21:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Gerold 10 Unities + Antwort hilfreich

Ich habe 12 Jahre freiberuflich konstruiert bis ich meine selbständige Existenz in eine gmbh umgewandelt habe. In der Zeit als Freiberufler habe ich nie Gewerbesteuer zahlen müssen. Gerade der sehr geringe bürokratische Aufwand als Freiberufler ist der ganz grosse Vorteil z.B. gegenüber einer gmbh. Mir ist aber bekannt, das diese eigentliche freiberufliche Tätigkeit auch als Gewerbe eingestuft werden kann.

In deinem Fall würde ich mich an einen qualifizierten Steuerberater wenden. Ich habe die Erfahrung gemacht, das gute Steuerberater beim Finanzamt deutlich mehr erreichen können als man selbst.

------------------
gruss eberhard

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Gerold
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erstellt am: 03. Okt. 2007 21:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Erst mal ganz vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde mich morgen sofort mit einem Steuerberater in Verbindung setzen und evtl. auch einen Anwalt hinzuziehen.

Gerold

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Gerold
KB - Döbert

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