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Autor Thema:  Quittierung = Anlage EIN (12645 mal gelesen)
jouschan
Mitglied
Elektrotechniker


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Beiträge: 24
Registriert: 03.11.2005

erstellt am: 13. Apr. 2010 11:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo zusammen !

Eine Frage:
Ich habe ein NOT-AUS Relais zB von PILZ.
Es kommt zum NOT-AUS, der durch eine Schutzmechanismus ausgelöst wurde.
Bei dieser Anlage ist der NOT-AUS gleichzusetzen mit einem Anlagen AUS.

Nun möchte ich die Anlage wieder einschalten. Zurzeit habe ich im Quittierungskreis des Sicherheitsrelais
einen grünen Leuchttaster um den Not-Aus zu quittieren und zugleich auch die Anlage wieder einzuschalten.

Ist dies zulässig, oder ist hier ein blauer Quittiertaster und ein separates "Anlage EIN" notwendig?

Mfg Josef

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Jester_Karbach
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Im Wandel


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Beiträge: 344
Registriert: 09.01.2006

Windows XP
sonst nix

erstellt am: 13. Apr. 2010 12:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für jouschan 10 Unities + Antwort hilfreich

Das so aus der Ferne, ohne die Anlage zu kennen, ist das schwierig zu sagen.

Mal als Gedanke: Kann der Bediener damit rechnen, wenn er den Notaus freigibt, daß die Anlage direkt wieder startet?

Die sauberere Variante, ist IMHO einen separaten "Anlage ein" Kreis zu machen.

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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StefanTX
Mitglied
Malerhäuptling


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Beiträge: 199
Registriert: 31.01.2008

erstellt am: 13. Apr. 2010 12:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für jouschan 10 Unities + Antwort hilfreich

Meiner Meinung nach muß der Not-Aus erst quittiert werden - über Taster oder auch über Touchscreen, und dann muß die Maschine erneut absichtlich gestartet werden.

------------------
Viele Grüße
Stefan

--------------------------------------------------

gut dass ich nicht so bin wie andere

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jouschan
Mitglied
Elektrotechniker


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Beiträge: 24
Registriert: 03.11.2005

erstellt am: 13. Apr. 2010 12:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo !

Ich habe gerade in unserer firmeninternen Maschinenrichtlinie folgenden
Absatz gefunden:

"Rückstell-Drucktaster müssen BLAU, WEISS, GRAU oder SCHWARZ sein.
Wo sie auch als STOPP/AUS- Taster wirken, werden die Farben WEISS, GRAU oder SCHWARZ bevorzugt, vorzugsweise SCHWARZ.
GRÜN darf nicht verwendet werden."
(EN 60204-1:2006 - Maschinenrichtlinie)

Zu deiner Frage Jester: Es handelt sich hierbei um eine Glasbohrmaschine. Der sogenannte Quittiertaster ist grün beleuchtet
und mit graviertem Schild "Anlage EIN" gekennzeichnet.

Aber das alles hat sich jetzt, aufgrund der oben erwähnten Norm, erübrigt.
Ich werde dies nun umzeichnen.

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HBL
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HW-Planer


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EPLAN Electric P8 Professional V2.4

erstellt am: 13. Apr. 2010 13:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für jouschan 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Zusammen

Im Moment fehlen mir Unterlagen und die Zeit für eine Antwort.
Heute Abend werde ich mich entsprechend wieder melden.

Mit Gruss  Hans

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HBL
Moderator
HW-Planer


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Beiträge: 200
Registriert: 12.11.2007

EPLAN Electric P8 Professional V2.4

erstellt am: 13. Apr. 2010 23:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für jouschan 10 Unities + Antwort hilfreich

Guten Abend Josef

Zu Deiner Frage einige Antworten:

In der gültige Maschinenrichtlinie MRL 2006/42/EG (Europäisches Recht, und von allen EWR-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt) findet man zu dieser Problematik folgendes:

Pkt. 1.2.4.3

Stillsetzen im Notfall

Jede Maschine muss mit einem oder mehreren NOT-HALT-Befehlsgeräten ausgerüstet sein, durch die eine
unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann.

Hiervon ausgenommen sind

— Maschinen, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann, da das NOT-HALT-Befehlsgerät entweder die Zeit des Stillsetzens nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere,
    wegen des Risikos erforderliche Maßnahmen zu ergreifen;

— handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen.

Das NOT-HALT-Befehlsgerät muss

— deutlich erkennbare, gut sichtbare und schnell zugängliche Stellteile haben;

— den gefährlichen Vorgang möglichst schnell zum Stillstand bringen, ohne dass dadurch zusätzliche Risiken entstehen;

— erforderlichenfalls bestimmte Sicherungsbewegungen auslösen oder ihre Auslösung zulassen.

Wenn das NOT-HALT-Befehlsgerät nach Auslösung eines Haltbefehls nicht mehr betätigt wird, muss dieser
Befehl durch die Blockierung des NOT-HALT-Befehlsgeräts bis zu ihrer Freigabe aufrechterhalten bleiben; es
darf nicht möglich sein, das Gerät zu blockieren, ohne dass dieses einen Haltbefehl auslöst; das Gerät darf nur
durch eine geeignete Betätigung freigegeben werden können; durch die Freigabe darf die Maschine nicht wieder
in Gang gesetzt, sondern nur das Wiederingangsetzen ermöglicht werden.

Die NOT-HALT-Funktion muss unabhängig von der Betriebsart jederzeit verfügbar und betriebsbereit sein.

NOT-HALT-Befehlsgeräte müssen andere Schutzmaßnahmen ergänzen, aber dürfen nicht an deren Stelle treten.


In der Norm EN 13849-1:2006 findet man zur Rückstellfunktion folgendes (Auszug):

Pkt 5.2.2 Manuelle Rückstellfunktion

Nach der Einleitung eines Stoppbefehls durch eine Schutzeinrichtung muss der Stoppzustand aufrechterhalten bleiben,
bis eine manuelle Rückstelleinrichtung betätigt wird und der sichere Zustand für einen Wiederanlauf gegeben ist.

.....

Die manuelle Rückstellfunktion:

- muss durch ein getrenntes, manuell zu bedienendes Gerät in dem SRP/CS bereit gestellt werden,

- darf nur dann erreicht werden, wenn alle Sicherheitsfunktionen und Schutzeinrichtungen funktionsfähig sind,

- darf selbst keine Bewegung oder Gefährdungssituation einleiten,

- muss eine beabsichtigte Handlung sein,

- muss der Steuerung ermöglichen, einen separaten Steuerbefehl anzunehmen,

- darf nur erfolgen durch das Loslassendes Antriebselementes in seine betätigten (Ein)Position.

usw.

Ich glaube, diese Aussagen der MRL und der Norm EN ISO 13849-1:2006 beantwortet Deine Frage bezüglich Quittieren und Wiedereinschalten der Anlage. Das sind klar 2 verschiedene Paar Schuhe, d.h. die Anlage darf nicht mit dem Quittieren der SIFU zugleich starten. Für das Wiedereinschalten der Anlage ist ein separater Steuerbefehl notwendig.


Betreffend Farbgebung des Quittiertasters:

Norm EN 60204-1:2006 (keine MRL) Pkt. 10.2 Drucktaster; Abs. 10.2.1 Farben; Tabelle 2-Farbkodierung für Drucktasterbedienteile und ihre Bedeutung (Auszug):

- Farbe  BLAU, Zwingend, Bei einem Zustand betätigen, der eine zwingende Handlung erfordert,  RÜCKSTELLFUNKTION

Somit ist die Farbe des Quittiertasters auch geklärt.

Schöner Abend noch und Gruss

Hans

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jouschan
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Elektrotechniker


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erstellt am: 15. Apr. 2010 07:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Hans !

Danke für deine ausführliche Beantwortung meiner Frage.
Ich habe das auch schon in meinem Stromlaufplan berücksichtigt.

Jetzt kommt aber das beste: Der Kunde will keinen Quittiertaster,
sondern nur den Anlage EIN Taster, weil die vorigen Maschinen schon seit Jahren so gebaut worden sind.

Also probiert man es richtig zu machen, passt es nicht und umgekehrt.
Das ist eben das Problem wenn der Kunde keine Ahnung hat, was notwendig ist bzw. was Norm ist.

Mich wundert nur, dass die Firma vor uns, die diese Pläne gezeichnet hat
nie an so etwas, wie eine Quittierung, gedacht hat.

Tja vielleicht lässt sich der Kunde in diesem Punkt noch umstimmen.

Also danke nochmal !

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HBL
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HW-Planer


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Registriert: 12.11.2007

EPLAN Electric P8 Professional V2.4

erstellt am: 15. Apr. 2010 09:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für jouschan 10 Unities + Antwort hilfreich

Guten Morgen Josef

Dein Kunde ist sich offenbar nicht bewusst, dass die Maschinenrichtlinie 
MRL 2006/42/EG als Europäisches Recht in allen Staaten des EWR in Nationales Recht überführt wurde.
D.h., bei Verstoss gegen die MRL kann derjenige, der die Maschine konzipiert, verkauft, in Betrieb nimmt etc. straffällig werden.

Wenn alles Zureden beim Kunden nichts nützt, würde ich an Deiner Stelle diese Sachlage schriftlich dem Kunden mitteilen.

Es stellt sich auch noch die Frage, wer unterschreibt die EG-Konformitätserklärung? Diese darfst Du, wenn der Kunde auf seiner Meinung beharrt, keinesfalls unterschreiben. Mit der EG-Konformitätserklärung  wird rechtsverbindlich deklariert, dass alle Richtlinien und deren harmonisierten Normen eingehalten werden.

Darum alles schriftlich und keinesfalls eine Unterschrift unter dieses Dokument setzen.

Ist alles nicht so einfach.

Schöner Tag und Gruss  Hans

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