| | | Regionale Fachmesse für Schraubverbindungen kommt am 25. Mai nach Hamburg, eine Pressemitteilung
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Autor
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Thema: Verwendung gebrauchter Behälter bei Neuanlagen (1338 mal gelesen)
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Schmidi01 Mitglied Dipl. Ing. Verfahrenstechnik, Selbständig
Beiträge: 71 Registriert: 31.10.2006 TC 2015 Prof 64 bit, Acad LT 2014 Windows 10 Pro i5-4670K 3,4GHz 16 GB RAM, 256 GB SSD, 1 TB HDD Nvidia Quadro 2200
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erstellt am: 23. Jun. 2011 12:43 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Zusammen hat jemand Erfahrung mit der Verwendung gebrauchter Apparate bzw. Behälter in verfahrenstechnischen Anlagen, die neu geplant werden. Hintergrund ist, dass unser Kunde aus Zeit- und Kostengründen gerne gebrauchte Behälter in einer neuen Produktionsanlage einsetzen will. Die Behälter werden drucklos betrieben, sind z. Teil für Lösemittel oder Thermoöl. Teilweise gibt es für die in Frage kommenden Behälter keine Auslegungsunterlagen oder sonst. Dokumentation, sind jedoch von der Konstruktion und vom Werkstoff für den Einsatzfall geeignet. Die Frage zielt insbesondere auf DGRL, CE-Konformitätserklärung. Zu allem Überfluss wird die Anlage in der Schweiz gebaut, was aber auf die Anforderungen bzgl DGRL etc. keinen Einfluss hat, das gilt auch in der Schweiz. Wäre für Hinweise dankbar. Grüsse Thomas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
adamsh Mitglied Forschung und Entwicklung
Beiträge: 842 Registriert: 27.05.2006 Halbwegs Systemadministration und -entwurf....
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erstellt am: 23. Jun. 2011 15:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Schmidi01
Da bleiben doch ein paar Fragen: 1) Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktionen? 2) ATEX? 2a) Konstruktiver Explosionsschutz einschließlich verwendeter Materialien? 2b) Elektrischer Ex-Schutz einschließlich MSR und Durchführungen? 3) Materialien --- geltende Anlagensicherheitsverordnungen? Es ist durchaus nicht so, dass Geräte aus Materialien, welche geeignet erscheinen, auch geeignet sind, in der Anlage verwendet zu werden. Elektrochemie, Korrosion... Den Nachweis der Legierung wird man nicht umgehen können, allein aus Haftungsgründen. mfg HA Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Schmidi01 Mitglied Dipl. Ing. Verfahrenstechnik, Selbständig
Beiträge: 71 Registriert: 31.10.2006
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erstellt am: 23. Jun. 2011 21:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Hans Die Ausrüstung die an die Behälter angebaut wird (MSR , Füllstand Si-Ventil etc.) wird neu beschafft und hat damit eine CE-Konformitätserklärung. ATEX, Ex-Schutz und Werkstoff ist auch klar. Wir sind Anlagenplaner und Anlagenbauer mit Erfahrung in Chemie und Pharma aber da kommt niemand auf die Idee einen gebrauchten Behälter einzusetzen. Jetzt haben wir aber einen Kunden, der dies wie schon geschrieben aus Zeit und Kostengründen gerne machen würde. Uns interessiert jetzt welche Papiere von wem erstellt oder beschafft werden müssen, damit wir diese gebrauchten Behälter einsetzen können und welche Vorschriften wir im speziellen beachten müssen. Wollte mich da mal nach Erfahrungen umhören, bevor ich mich nächste Woche mit dem SVTI zusammensetze. Gruß Thomas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThorstenStueker Mitglied Werkzeugkonstrukteur
Beiträge: 855 Registriert: 06.01.2010 Bricscad Platinum Shark Pro Varicad Cendacam 3.1 Adem CAM Catia V4 Catia V5 Creo Parametrics Autodesk Inventor Autodesk Fusion
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erstellt am: 24. Jun. 2011 11:46 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Schmidi01
Da Ihr für die Konstruktion haftet und mit Freigabe der Behälter auch für diese, würde ich das Ganze lassen. Niemand weiß, ob diese Behälter noch in einwandfreiem Zustand sind (Haarrisse etc.) und damit überhaupt verwendbar. Niemand weiß, welcher Werkstoff genau genutzt wurde, welche Beschichtungsstoffe usw. Damit ist der Konstrukteur der Anlage der Dumme. Ich würde niemals einen gebrauchten Behälter in einer explosionsgefährdeten oder umweltgefährdenden Anlagensituation verbauen, von dem ich nicht genau weiß, was es ist. Was in Papieren steht, kann sehr geduldig sein. Was die Anwender aussagen, kann ebenfalls die Geduld erheblich strapazieren, wenn, im Schadensfalle, die große Suche nach dem Schuldigen beginnt. Die Haftungsproblematik würde mich schon davon abhalten. Grundlegend ist die nächste Frage, wie man die Behälter prüfen und aufbereiten will. Hierfür gibt es - aus oben genannten Gründen - ja keine technischen Standards. Das würde ich nicht tun. ------------------ LG Ingenieurbüro für Kunststofftechnik und Formenbau Thorsten Stüker tstueker@aol.com http://www.thorstenstueker.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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