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Autor
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Thema: Lastaufbringung auf Fußboden (4825 mal gelesen)
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g_lucht Mitglied Masch.-bau-ing
Beiträge: 28 Registriert: 22.12.2005 AutoCAD, Ansys, Abaqus, Solid Edge, Corel Draw,
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erstellt am: 17. Sep. 2013 12:02 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Statiker und Bauingenieure Ich benötige einen Hilfestellung zur Krafteinleiung in Fußböden. Mein Vorgesetzter möchte gerne eine Norm, Vorschrift oder Anweisung von mir, wie ich Gewichtskräfte in einen Hallenboden einleite. Bei Springer, Beuth oder Google habe ich nichts schönes gefunden. Folgende Tatsache: Auf unserem Hallenboden, der mit 1 t/m² belastet werden darf, habe ich ein 2,5 t schweres Bauteil gestellt. Das Bauteil steht auf einem 4 m² massivem Stahlträgerrahmen, damit die Last verteilt wird. An diesem Stahlträgerrahmen habe ich an den 4 Ecken jeweils 280x280x20mm große Stahlplatten (0,08m²) schweißen lassen. Und das ist der große Diskussionspunkt. Wir führen nun die große Diskussion, dass das Gewicht vom Bauteil/Belastung nur über diese 4x 280x280 mm großen Platten eingeleitet wird. und somit ist die Bodenbelastung an diesen Flächen überschritten. Alles klar; leuchtet ein. ABER Ich definiere die Bodenbelastung anders: ich ziehe um meine 4 Platten ein 1m² großes imaginäres Feld und gucke ob sich die Felder überschneiden. Tun sie es nicht, ist alles ok; tun sie es, ist die Bodenbelastung überschritten. Ich weiß nicht, was vorschriftskonform ist. Bin noch von meiner Def. überzeugt, sonst dürfte ich ja noch nicht mal ne Stecknadel, irgendwo in den Hallenboden drücken. Ich lasse mich aber gerne überzeugen. Das Gewicht vom Stahlträgerrahmen ist in den 2,5t schon drin!!!! Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir einen Tipp geben könnt, wo ich die Definition von Einleitung von Bodenlasten schwarz auf weiß nachlesen kann und es hoffentlich als Argumentationshilfe nutzen kann. Die Argumentationshilfe <Vorschlaghammer> hat nichts genutzt :-) Gruß Gerrit ------------------ Alles wird gut, was man gerne tut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Marvin41 Ehrenmitglied Freiberufler
Beiträge: 1503 Registriert: 13.09.2010
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erstellt am: 17. Sep. 2013 13:22 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für g_lucht
Hallo Gerrit, also ich würde diesbezüglich jeder Diskussion aus dem Wege gehen und eine Statische Berechnung vom Statiker einholen damit alle Fragen ausgeräumt sind. Du kannst natürlich auch die DIN 1045 Teilflächenblastung Abschnitt 17.3.3 durcharbeiten. mfg Marvin41 ------------------ Also ich finde Unities gut ... und andere sicher auch CAD ist ganz Einfach wann man weiß wie es geht ;-) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ckoring Mitglied Ingenieur
Beiträge: 229 Registriert: 09.06.2009 Fujitsu CELSIUS M740 Intel Xeon E5-1620v4 32 GB RAM Nvidia Quadro P4000 Windows 10 Pro SolidWorks 2017 SP4.1 DBWorks R16 SP1.7
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erstellt am: 01. Okt. 2013 15:21 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für g_lucht
Hi Gerrit, bei einem früherem Projekt hatten wir auch so einem Lastverteilrahmen aus 180er IPB-Profilen. Dieser wurde beim Kunden ohne die eigentliche Maschinen aufgestellt, ausgerichtet und mit dem Boden verdübelt. Anschließen wurde der Abstand zwischen Rahmen und Boden mit einer Vergussmasse verfüllt. Diese hat die Eigenschaft beim Aushärten sich etwas auszudehnen und damit flächig unter den Rahmen zu drücken. Damit liegt der Rahmen dann nicht mehr nur auf den Abstandshaltern auf! Anbei noch ein Bild. cheers Christian p.s. den Hinweis mit dem Statiker zur rechlichen Absicherung beachten! [Diese Nachricht wurde von ckoring am 01. Okt. 2013 editiert.] [Diese Nachricht wurde von ckoring am 01. Okt. 2013 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 01. Okt. 2013 15:31 <-- editieren / zitieren -->
Die Vergussmasse gibt es von "PAGEL". Und auch die Anleitung zum Einbringen. |
smittytomcat Mitglied Naval Architect / Dipl.-Ing. Schiffbau, selbstständig
Beiträge: 1325 Registriert: 23.08.2005 ANSYS Bricscad Windows XP Prof 32 bit SP 3 Windoof 7 Prof 64 bit Dell Precision's Bleistift Radiergummi Dreieck Papier Dubbel etc. Taschenrechner den eigenen Kopf ...
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erstellt am: 01. Okt. 2013 15:40 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für g_lucht
Moin, ob der Boden diese Punktlasten abkann ist eine Sache, aber bei einem örtlichen Druck von 25 KN/.08 m2 = 80 kN/m2 = .08 N/mm2 gibt es wohl mit dem Beton keinen Ärger. Ich würde es auch so wie Du interpretieren und die umschriebene Grundfläche ranziehen (Du hättest sicherlich wie ich auch keine Hemmungen dort mit einem 7.5 Tonner reinzufahren um abzuladen und der bringt auch schon ganz schön was auf die Reifen). Noch eines zur Lösung mit der Vergußmasse. Auf der Skizze ist ein Stahlknagge dargestellt. Und diese wird an den Ecken im Zweifelsfall den Betonboden eindrücken bevor die Vergußmasse aus Epoxi zum Tragen kommt.
------------------ Gruß Gerd Katzen wurden in die Welt gesetzt, um das Dogma zu widerlegen, alle Dinge seien geschaffen, um den Menschen zu dienen (Paul Gray) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ckoring Mitglied Ingenieur
Beiträge: 229 Registriert: 09.06.2009
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erstellt am: 02. Okt. 2013 07:43 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für g_lucht
Zitat: Original erstellt von smittytomcat: ... Noch eines zur Lösung mit der Vergußmasse. Auf der Skizze ist ein Stahlknagge dargestellt. Und diese wird an den Ecken im Zweifelsfall den Betonboden eindrücken bevor die Vergußmasse aus Epoxi zum Tragen kommt. ...
Normalerweise stehen unsere Maschinen einfach mit Füßen auf dem Boden. Bei dem besagten Projekt bekamen wir vom Kunden, bzw. von dessen Statiker, diese Vorgehensweise vorgeschrieben. Mein Kenntnisstand dazu ist folgender: Bei der Aufstellung des Lastverteilrahmen liegt dieser punktförmig auf dem Boden, halt da wo die Abstandshalter (Knagge?) sind. Der Zwischenraum unter dem Rahmen wird dann mit der Vergussmasse (-mörtel) aufgefüllt, wenn der Rahmen NICHT angedübelt wäre würde die Vergussmasse den Rahmen (geringfügig) anheben. Damit sind die Abstandshalter dann wieder nahezu unbelastet. Ich kenne das Prinzip auch für die Aufstellung von Farbfruckwerken, die wiegen einige Tonne. Die wird man wohl nicht auf 3 Punkten aufstellen wollen, zum Ausrichten braucht man diese 3 Punkte aber! Die wurden dann nach dem Ausrichten untergossen. cheers Christian Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 02. Okt. 2013 07:45 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Noch eines zur Lösung mit der Vergußmasse. Auf der Skizze ist ein Stahlknagge dargestellt. Und diese wird an den Ecken im Zweifelsfall den Betonboden eindrücken bevor die Vergußmasse aus Epoxi zum Tragen kommt.
Mit einer dafür geeigneten (druckfesten und schwundfreien) Vergussmasse und der richtigen Verarbeitung besteht diese Gefahr eher nicht. Aber trotzdem stelle ich den Rahmen nicht auf Klötzchen auf, da ich so keine Möglichkeit zum Ausnivellieren habe. Dazu baue ich Stellschrauben in den Rahmen ein und lege örtlich Bleche ( 10- ? mm) unter. Dann nivellieren und Vergussmasse einbringen. Nach dem Aushärten der Vergussmasse werden die Stellschrauben entfernt und der Rahmen liegt nur noch auf der Vergussmasse. |
ckoring Mitglied Ingenieur
Beiträge: 229 Registriert: 09.06.2009
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erstellt am: 02. Okt. 2013 07:53 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für g_lucht
Hi, wie gesagt haben unsere Maschinen Stellfüße, daher war es nicht notwendig den Rahmen exakt auszurichten, es war nur ein gewisser Abstand notwendig. Bei den angesprochenen Druckwerken wurden die Gestell mittels Stellschrauben/Keilen exakt ausgerichtet. Ich habe beide Ausführungen beim Kunden nicht gesehen, daher kann ich mit praktischem Wissen nicht dienen. Was sagt denn der Thread-Starter, konnten wir Ihm helfen? cheers Christian Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 02. Okt. 2013 08:16 <-- editieren / zitieren -->
Ja, habe ich gesehen in deiner Zeichnung. Hab ich auch schon so gemacht. Gibt allerdings auch Maschinen ohne Stellfüße. Ist schon erstaunlich was man alles mit solchen Vergussmassen anstellen kann. Wenn man sich die Produktbeschreibungen der Hersteller anschaut kommt man auf Ideen.
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smittytomcat Mitglied Naval Architect / Dipl.-Ing. Schiffbau, selbstständig
Beiträge: 1325 Registriert: 23.08.2005
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erstellt am: 02. Okt. 2013 16:53 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für g_lucht
Moin, mein Hinweis hatte einen Hintergrund - da trug die Vergußmasse nicht und quoll auch nicht auf - und knack durch die Distanz-Stücke. Die Stellschrauben sind schon eine gute und einfache Sache. Übrigens wird diese Epoximasse auch dazu benutzt um die großen 2 Takt Schiffs-Dieselmotoren (800 t) auf den Fundamenten zu lagern. Nivelliert wird dabei über spezielle Pratzen die hydraulisch angehoben werden können. Aber das Zeug ist echt super und kann auch einiges ab an Schüttelei. ------------------ Gruß Gerd Katzen wurden in die Welt gesetzt, um das Dogma zu widerlegen, alle Dinge seien geschaffen, um den Menschen zu dienen (Paul Gray) [Diese Nachricht wurde von smittytomcat am 02. Okt. 2013 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Manfred Gündchen Ehrenmitglied V.I.P. h.c. SelbstständIng mit Planungsbüro Anlagenbau, Dipl.-Ing.-Maschinenbau
Beiträge: 2410 Registriert: 08.03.2008 IV seit den 5.3Er aktuell den 2014Ner WIN7pro-64bit SP das jeweils aktuelle
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erstellt am: 03. Okt. 2013 12:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für g_lucht
@ g_lucht, ich bin zwar kein Statiker oder Bauingenieur, aber ich „halte“ mir den einen oder anderen, für genau die Zwecke wie hier beschrieben… Aber mal weiter zur Sache, mach' es so wie Marvin41 vorschlägt, und das nicht nur weil es der Statiker kann, sondern weil inzwischen die allgemeinen Regeln/Gesetzte einen statischen Nachweis erfordern. Mithin Ihr/Deine Fa. ist verpflichtet den Nachweis zu führen. Und wenn Ihr keinen zugelassenen Statiker (nach örtlichem Baurecht zugelassenen) vorhaltet, müsst Ihr einen Externen beauftragen… Ggf. ist sogar ein Bauantrag fällig. Das sollte der beauftragte Statiker aber wissen. Trotzdem solltest Du/Ihr Euch aber Gedanken machen, wie Euer Lastverteilrahmen/Aufstellgestell mit Füßen, oder was auch immer, aussieht, dann muss der Statiker nur noch den Nachweis führen und nicht noch konstruieren und Euch „Irgendwas“ in den Weg stellen. Ach ja, nicht nur zum Schluss – der Statiker will immer auch die genehmigte Statik des Bodens/des Bauwerkes sehen – also schon mal raussuchen… In diesem Sinne wünsche ich weiterhin frohes Schaffen ----------------- Manfred Gündchen www.guendchen.com
[Diese Nachricht wurde von Manfred Gündchen am 03. Okt. 2013 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
g_lucht Mitglied Masch.-bau-ing
Beiträge: 28 Registriert: 22.12.2005 AutoCAD, Ansys, Abaqus, Solid Edge, Corel Draw,
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erstellt am: 14. Apr. 2014 09:43 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Sorry das ich mich so lange nicht gemeldet habe. Vielen Dank für die vielen informativen Antworten. Wir lassen es zur Zeit rechnen. werde mich dann melden, wenn ich ne Antwort habe Danke nochmal an Euch ------------------ Alles wird gut, was man gerne tut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |