Hi Christian,
Der Begriff 'Objektinspektor' selbst ist mir nicht bekannt. Dass es aber Tools gibt, die AutoCAD Objekte 'Inspektionsmäßig durchleuchten' ==> ja schon (z.B. DBView).
>> Die Object Arx steht kostenlos zur Verfügung, bzw die Rechte der Entwicklung liegt dann beim Entwickler, oder?
Da legst Du aber viel Vokabel in einen Satz zusammen, die in der Form von Juristen zerpflückt würden. In Einzelteilen:
- Object ARX wird nicht kostenlos zur Verfügung gestellt, Du brauchst ein AutoCAD dazu
- das 'Object ARX SDK' wird kostenlos (notwendige Registrierung) zur Verfügung gestellt
- die Rechte (zu allgemein) an der Entwicklung eigener Software (auch wenn diese die Libraries von ARX-SDK verwenden) bleiben i.d.R beim Entwickler, dabei muss jetzt grob unterschieden werden:
a) Copyright
b) Urheberrecht
c) Rechte am SourceCode (könnte ja auch OpenSource sein)
d) Rechte an fertigem Programm (Nutzungsrecht, Recht zur Verteilung)
Und genau hier endet der offizielle Teil des Beitrags, denn ich bin kein Jurist.
Am leichtesten wird es wohl sein, wenn Du selbständig bist und mit eigenen Werkzeugen Deine Applikation entwickelst. Schwieriger wird es, wenn Du nicht Deine Werkzeuge nutzt und das auch noch in der Zeit machst, die wer anderer bezahlt (z.B. die Firma, in der Du beschäftigt bist). Denn dann beginnt es schwammig zu werden.
Generell halte ich mich daran:
Ist es nicht klar, wem was zusteht, dann ist es vorher schriftlich zu definieren und zu vereinbaren. Bei ganz schwierigen Fällen die fertige Vereinbarung von einem Anwalt prüfen zu lassen, dass nicht etwas wie 'sittenwidrig' o.ä. die Gültigkeit des gesamten Vertragswerks ausser Kraft setzt.
- alfred -
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