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| MDG Engineering Nutzt Xometry, Um Medizinische Geräte Zu Bauen Und Das Globale Wachstum Voranzutreiben, ein Anwenderbericht
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Thema: ServicePLUS + Upgrade 2009: 'Eigentums'recht abgeklickt? (2658 mal gelesen)
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andreas bender Mitglied
Beiträge: 48 Registriert: 01.08.2008
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erstellt am: 17. Dez. 2009 08:04 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Für mich völlig überraschend bin ich über eine Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Nemetschek gestolpert. Wörtlich: > 'Die Übertragung von Lizenzrechten an Dritte wird grundsätzlich nicht akzeptiert.' < Gut und schön, gilt also für alle Neuverträge. In unserem gegengezeichneten Auftrag steht recht eindeutig unter Punkt 7 der Lizenzvereinbarung: > 'Der Kunde kann das hier eingeräumte Nutzungsrecht, zusammen mit den Originaldatenträgern und den Originalhandbüchern, auf jemand anderen übertragen, wenn er gleichzeitig jede eigene Nutzung der Programme einstellt und die Programme auf allen Datenträgern und in allen Datenspeichern vollständig löscht.' < Also alles kein Problem. Das Lizenzrecht für Neuverträge! Und jetzt kommt der (für mich wirklich) dicke Hammer! Nein, es gilt für ALLE Verträge. Also auch für Kunden, denen das Recht wie oben ausdrücklich eingeräumt wurde! Warum? Ganz einfach: Man hat allem Anschein nach mit dem Wechsel zur Version 2009 die neuen Lizenzvereinbarungen ganz einfach abgeklickt! Da ich weder in der Dokumentation 'Neues in Allplan 2009' etwas über diese Änderung finden kann noch die neuen Geschäftsbedingungen auf dem Originaldatenträger direkt nachlesen kann, einfach mal die Frage: Ist nur mir diese Änderung verborgen geblieben? Ist da schon jemand drüber gestolpert? Gibt es eine Möglichkeit Nutzungsrechte weiterzugeben oder zu übernehmen? Hat schon jemand Erfahrungen gemacht? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
erwin plotter Mitglied
Beiträge: 3 Registriert: 22.12.2009
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erstellt am: 23. Dez. 2009 10:49 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für andreas bender
Da Ihr einen Vertrag habt, der eine Weitergabe unter bestimmten Bedingungen erlaubt, gibt es meiner Meinung nach kein Problem, wenn Ihr das Euch eingeräumte Recht nutzt. Nachträgliche Vertragsänderungen können nie einseitig erfolgen! Im BGB §305(Vertrag-Schuldverhältnis) steht: Zur Begründung eines Schuldverhältnisses(Vertragsfreiheit!!-meine Anmerkung!) durch Rechtsgeschäft SOWIE zur ÄNDERUNG des Inhalts eines Schuldverhältnisse ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. Für die neuen Lizenzen gilt dann aber leider das Verbot der Weitergabe, da dies Bestandteil des von Dir erwähnten Vertrages ist.
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andreas bender Mitglied
Beiträge: 48 Registriert: 01.08.2008
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erstellt am: 07. Jan. 2010 09:48 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Genau das ist auch meine Rechtsauffassung. Wer neu abschließt muß seine Geschäftsbedingungen lesen. Wer das nicht macht ist selbst schuld. Klar. Aber: Die 'Zweiseitigkeit' erreicht man durch das klammheimliche Abklicken der neuen AGB's beim Upgrade. Kein Wort darüber in den Beiliegern. 'Neues in...' da steht einiges drin. Von neuen AGB's kein Wort. Keine Ahnung, ob man so mit langjährigen Kunden und Vertragspartnern umgehen kann... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
anbue Mitglied
Beiträge: 653 Registriert: 07.10.2000 Allplan V4 - 2003
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erstellt am: 07. Jan. 2010 10:58 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für andreas bender
Ich bin kein Rechtsanwalt. Dies ist keine juristische Beratung. Ich war ja vor vielen Jahren lange Jahre Vertriebspartner der Nemetschek AG und für wenige Monate auch deren Angestellter. Oft genug haben sich seinerzeit Kunden über den Papierkram im Zusammenhang mit der Bestellung beschwert. Es gab Auftragsformulare mit den Lizenzvereinbarungen zum händischen Unterschreiben vor/bei Vetragsabschluss - ohne die unterschriebene Lizenzvereinbarung ging nichts. Eine Lizenzvereinbarung die während der Installation zum ersten Mal auftaucht ist für mich - nach allem was ich höre und lese - zweifelhaft, da muss im Streitfall vermutlich wirklich ein Rechtsanwalt ran. War es wirklich ein Upgrade von einer upgradefähigen Version auf die aktuelle 2009 und habt ihr damit das Nutzungsrecht an der alten verloren und auch nur eine Lizenz oder wurden euch im Rahmen des Kaufes Altkundenkonditionen angeboten und ihr könnt zumindest die alte Version weiter verwenden. Falls die Lizenzvereinbarung wirklich nicht schriftlich oder zumindest auf einem der Datenträger ausdruckbar vorliegt, würde ich meinen Vertriebspartner oder VI bitten mir diese zukommen zu lassen und ihm Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen. Ein derartiger Wechsel der Geschäftsgrundlage darf im Sinne des ehrliche Bank.. äh Kaufmanns eigentlich nicht stillschweigend vorgenommen werden. Zumindest einen Hinweis in den allseits beliebten "Neues in ..." wäre es Wert gewesen. In Krisenzeiten rauschen die Preise für gebrauchte Lizenzen zwar sowieso ins Bodenlose (ich hab selbst versucht meine 2003 während der Letzten zu verkaufen) aber was bedeutet diese Formulierung bei der Fusion oder Auflösung von Büros ... Vielen Dank auf jeden Fall, dass Du das hier thematisierst und berichte bitte, falls es was Neues gibt. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
andreas bender Mitglied
Beiträge: 48 Registriert: 01.08.2008
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erstellt am: 18. Jan. 2010 11:26 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Andreas, vielen Dank für deine Stellungnahme. Rechtsanwalt bin ich natürlich auch nicht. Trotzdem hat man ein gewisses Rechtsverständnis. Zumindest ein 'Rechtsgefühl'. Und meines sagt mir: Eine so gravierende Änderung der AGB's erzwingt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Soweit ich mich auf mein Rechtsverständnis verlassen kann, muss auf dieses Sonderkündigungsrecht explizit hingewiesen werden. Genau das ist hier eindeutig nicht geschehen. Genausowenig wie auf die Änderung der AGB's. Ich habe mir die Mühe gemacht die Upgrade-Lieferung darauf nochmals genau zu untersuchen. - 'Neues in...' Nichts - Installationsrutine Nichts - DVD mit Explorer geöffnet Nichts (wenngleich ich das ohnehin schon für bedenklich halten würde) Und dann ganz unten im Karton: 'Allplan Notes' Sollte dies das Geheimnis dieses Buchs sein? Die neuen AGB's mit weißer Schrift auf weißem Papier? Nein. Auf meine Nachfrage bei Nem handelt es sich nicht um die neuen AGB's. Also auch nichts. Was sagt mein Rechtsgefühl jetzt: Ohne einen Hinweis auf die neuen AGB's und ohne Hinweis auf das daraus resultierende Sonderkündigungsrecht ergibt sich keine Vertragsänderung. Zu dem >...im Sinne des ehrliche Bank.. äh Kaufmanns...< sage ich jetzt lieber nichts. Was ich darüber in diesem Fall denke, kann man sicherlich leicht erraten... gruß aus erndtebrück
[Diese Nachricht wurde von andreas bender am 05. Nov. 2010 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
andreas bender Mitglied
Beiträge: 48 Registriert: 01.08.2008
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erstellt am: 14. Okt. 2010 16:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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dieschlichte Mitglied Bauzeichner
Beiträge: 1 Registriert: 12.01.2010
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erstellt am: 21. Okt. 2010 22:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für andreas bender
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alluser Mitglied architekt
Beiträge: 282 Registriert: 13.07.2010 barrierefreies Bauen
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erstellt am: 02. Nov. 2010 06:29 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für andreas bender
p.s. nachdem ich den update-vertrag gekündigt hatte, wurde ich im service-portal gesperrt, obwohl ich hunderte selbst erstellter makros hochgeladen hatte. auf nachfrage wurde der zugang gnätigerweise noch mal kurz verlängert, hab ich alle uploads (überwiegend medizineinrichtung) gelöscht. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
andreas bender Mitglied
Beiträge: 48 Registriert: 01.08.2008
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erstellt am: 04. Nov. 2010 15:58 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Michael, über den Umgang im ServicePLUS-Forum enthalte ich mich der Stimme. Du weisst, ich habe mich dort komplett zurück gezogen. In Bezug auf den Kernsatz meines Beitrags: Ich finde es bedenklich wenn Geschäftspartner so mit ihrer Kundschaft umgehen. Zur 2009 bringt man den Kunden auf 'recht merkwürdige Weise' um ein zugesichertes Recht. Zu der V2011 um die in V2009 neu eingeführte 'Neue Modulgruppe Holzbau'. Was kommt noch? gruß aus erndtebrück Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
alluser Mitglied architekt
Beiträge: 282 Registriert: 13.07.2010 barrierefreies Bauen
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erstellt am: 05. Nov. 2010 18:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für andreas bender
hi Andreas, wenn Du davon was brauchen solltest, einfach melden. Ich hatte mich noch mal bei den mir lieben Mitstreitern dort verabschiedet. Jörg meinte, bei so guten Mitgliedern, wird die Forumsteilnahme aufrechterhalten, weil sie für die komunity viel leisten.. da war die Geschäftsleitung wohl anderer Meinung... lg Michael Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
niku Ehrenmitglied Architekt
Beiträge: 1551 Registriert: 19.08.2007
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erstellt am: 05. Nov. 2010 19:16 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für andreas bender
Wir machen mit (bei der Verabschiedung) und mit Allplan 2009 ist bei uns SCHLUSS mit NEM. ES REICHT! Selbst die 2011er bringt nur rudimentären Müll aus der 2008er mit sich, ohne neuen 3d-Kern. Und Wenn die technische Hotline sagt, die Probleme aus der 2008er seien in der 2009er zu 90% und in der 2011er zu 100% behoben, Puedo admmitir: Que me llegan al huevo! Y que se vallan al NEM, carajos de M.! ------------------ Gruß niku & carlos [Diese Nachricht wurde von niku am 05. Nov. 2010 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |