Hallo Andreas
Nachstehend eine Antwort bezüglich Industrie.
Spannungsabfall in Maschinen (Anlagen)
Gem. Norm EN 60204-1:2006 "Sicherheit von Maschinen – Elektr. Ausrüstung von Maschinen" ist nach
Pkt. 4.3.2 Wechselstromversorgung eine Dauerbetriebspannung von 0,9 bis 1,1 der Nennspannung zulässig.
Pkt. 4.3.3 Gleichstromversorgungen
• durch Batterien eine Spannung von 0,85 bis 1,15
und
• durch Umrichter eine Spannung von 0,9 bis 1,1 der Nennspannung zulässig.
Berechnung der Leitungslänge
Der Spannungsabfall über einen Leitungsschutzschalter 20A/Char. B beträgt typisch ca. 0,12V.
Somit darf der max. Spannungsabfall bei 230V Nennspannung noch 22,88V betragen.
Die Leitungslänge errechnet sich nach der Formel:
l (m) = (Uv * A)/ρ = (22,88 * 2,5)/0,0175 = 3'268,6m
Die Kabellänge beträgt somit max. 1'634,3m.
Diese Berechnung bezieht sich jedoch nur auf den max. zugelassenen Spannungsabfall und macht so wenig Sinn.
Nachstehende Kriterien sind für die Dimensionierung einer Leitung zusätzlich zu beachten:
• Ist der Leiterquerschnitt zum Überstromauslöser richtig dimensioniert, d.h. schaltet der Leitungsschutzschalter bei einem Kurzschluss am Ende der Leitung ordnungsgemäss, d.h. innert 5sec ab?
• Ist das Kabel so dimensioniert, dass es die Durchlassenergie im Kurzschlussfalle, ohne Schaden zu nehmen, führen kann?
• Beachten der Umgebungstemperatur
• Verlegeart des Kabels
• Häufung der Kabel
• etc.
Gruss und schönes Wochenende Hans
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