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Autor Thema:  Frist zur Auszahlung von Urlaubsgeld (5606 mal gelesen)
Ing. Gollum
Plauderprofi V.I.P. h.c.
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erstellt am: 28. Jun. 2010 13:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Wann muss der Arbeitgeber eigentlich bekanntgeben, dass im laufenden Jahr kein Urlaubsgeld gezahlt wird?

Gibt es des weiteren eine Frist zu der das Urlaubgeld gezahlt werden muss?

Bisher hab ich noch nichts gehört, das Jahr ist aber schon halb rum und der Urlaub steht ebenfalls vor der Tür.

Im Internet finde ich leider keine vertrauenswürdige Aussage zu dem Thema, Betriebsrat weiss es auch nicht und in der Betriebsordnung ist ebenfalls keine entsprechende Klausel.

Grüße,

Gollum

------------------

Man findet immer dort besonders viel Chaos, wo man nach Ordnung sucht. Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist.

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Ex-Mitglied

erstellt am: 28. Jun. 2010 13:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wie wärs wenn du deinen Chef fragst  

------------------
Josy's Blog Vogtland-Treffen -     

[Diese Nachricht wurde von 7Josy7 am 28. Jun. 2010 editiert.]

ralficad
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erstellt am: 28. Jun. 2010 13:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

... und was steht im Arbeitsvertrag? Ist das url.geld überhaupt dort verankert, oder ist es gar eine freiwillige Zahlung? Ich glaub, im AV steht es bei uns ...

------------------
ralfi 
                                   

Bier, mäßig genossen, schadet selbst
in großen Mengen nicht.

Kanarientippabgabestelle

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Dig15
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erstellt am: 28. Jun. 2010 13:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,
die Zahlungsmodalitäten sollten eigentlich im Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn nicht dort, dann im Tarifvertrag. Ob es da gesetzlich was gibt, bezweifel ich. Bei meiner Frau wurde es fast komplett gestrichen und der Rest wird mit dem Weihnachtsgeld ausbezahlt. Das wurde aber auch gekürzt.
Anspruch ja, wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, sonst nicht. Auszahlung sollte auch da geregelt sein. Würde als Termin auf Mitte des Jahres tippen. Das kann allerdings von Mai bis September schwanken.
Trotzdem einen schönen Urlaub...

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!  

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brainseks
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Beiträge: 1110
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Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)

erstellt am: 28. Jun. 2010 13:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Na wenns schon Eur Betriebsrat nicht weiss, wer soll es dann wissen, solche Bekanntgebungen gibt es bei uns immer in Betriebsversammlungen, Urlaubs und Weihnachtsgeld ist doch vertraglich geregelt, wenn nix in der Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag steht, dann gibts wohl auch keins

------------------
Diplomatie ist die Kunst, mit hundert Worten zu verschweigen, was man mit einem einzigen Wort sagen könnte. (Saint-John Perse, fr. Lyriker u. Diplomat, 1887 -1975)

[Diese Nachricht wurde von brainseks am 28. Jun. 2010 editiert.]

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Ing. Gollum
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erstellt am: 28. Jun. 2010 14:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Naja der Chef reagiert auf solche Fragen immer recht empfindlich.

In meinem Arbeitsvertrag steht lediglich, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld abhängig vom Betriebsergebnis des Vorjahres ausgezahlt werden. ( Diese war leicht negativ, allerdings wurden auch erhebliche Investition in Maschinenpark, Gebäude und Fuhrpark getätigt. Vor 4 Jahren gab es zuletzt was, da war das Ergebnis sogar wirklich mies. )

Über Zeitpunkt und Höhe steht nirgens was... Jetzt rätseln alle im Haus wann wohl die unangenehme Nachricht kommt.

Da ich mein Budget sowieso immer ohne Plane und mein Urlaub auf Balkonien nur Dosenbier und Grillfleisch kostet, ist es mir auch egal. Wäre aber ein schönes Zubrot gewesen...

Grüße,

Gollum

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Ing. Gollum
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erstellt am: 28. Jun. 2010 16:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

In den Boomjahren hab ich genausoviel gearbeitet wie jetzt während der Krise.

Denke das ist bei den Wenigsten hier anders.

Grüße,

Gollum

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Broedlahans
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Beiträge: 12
Registriert: 09.06.2010

HP Z200, i7 @2,93GHz, 8 GB Ram, WIN XP64bit,ATI FirePro V3800 , SW2010 SP4d.0, Huppendorfer Bierkühlung

erstellt am: 29. Jun. 2010 06:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,
seit 2,5 Jahren ~45- 50 Stunden pro Woche, kein Urlaubsgeld, mageres Weihnachtsgeld (<150€), Bezahlung 25% unter Tarif.

Und dann hab ich gestern nachmittag während einer geschäftlichen Fahrt noch meine Bekannte gesehen, Hartz IV, wie sie schön gemütlich mit ihrem offenen 3er BMW vor mir rumgecruist ist. Kriegt man schon ein bisschen einen Hals..

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Wenn man "Der weiße Hai" rückwärts schaut handelt der Film von einem Hai, der so lange Menschen ausspuckt, bis sie eine Strandbar öffnen- frei nach ibash

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daniu
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Beiträge: 1471
Registriert: 03.11.2004

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Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5
TeamCenter 8

erstellt am: 30. Jun. 2010 13:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi!

Das schlimmste finde ich dieses Gejammer. Wenn es Euch nicht passt: dann wechselt doch die Stelle. Wenn das nicht geht, dann gibt es nichts zu jammern. Es gibt 3 Möglichkeiten, mit Problemen umzugehen: Love it, leave it, change it. Beim Jammern ohne change it muss man eine gewollte unzufriedenheit unterstellen.

Wenn Du Dich nicht traust, den Chef zu fragen und der Betriebsrat es auch nicht weiß, dann soll der doch fragen. Wundert mich, dass der sich Dir gegenüber die Blöse gibt, zuzugeben, dass er das nicht weiß

Gruß
Daniel

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Ing. Gollum
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Ansys 13
Labview 2012

erstellt am: 30. Jun. 2010 14:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Wem plapperst du diese tolle Weisheit denn nach? 

Inzwischen hab ich eine Antwort von der IGM:

Da weder in BV, AV oder sonst wo etwas von einer Frist steht, kann der Arbeitgeber rechtlich damit verfahren wie er möchte. Es liegt in seinem alleinigen Ermessen wann er auszahlt und wie und wann er sich Informationspolitisch dazu äußert.

Hab das dem Betriebsrat so weitergegeben. Die werden das ansprechen und vllt. lässt sich der Oberzahlmeister ja doch zu einer Aussage bringen.

Grüße,

Gollum

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