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Thema: Frist zur Auszahlung von Urlaubsgeld (5606 mal gelesen)
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Ing. Gollum Plauderprofi V.I.P. h.c. Sondermaschinenbau
Beiträge: 2698 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 28. Jun. 2010 13:19 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, Wann muss der Arbeitgeber eigentlich bekanntgeben, dass im laufenden Jahr kein Urlaubsgeld gezahlt wird? Gibt es des weiteren eine Frist zu der das Urlaubgeld gezahlt werden muss? Bisher hab ich noch nichts gehört, das Jahr ist aber schon halb rum und der Urlaub steht ebenfalls vor der Tür. Im Internet finde ich leider keine vertrauenswürdige Aussage zu dem Thema, Betriebsrat weiss es auch nicht und in der Betriebsordnung ist ebenfalls keine entsprechende Klausel. Grüße, Gollum ------------------ Man findet immer dort besonders viel Chaos, wo man nach Ordnung sucht. Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 28. Jun. 2010 13:26 <-- editieren / zitieren -->
Wie wärs wenn du deinen Chef fragst ------------------ Josy's Blog Vogtland-Treffen - [Diese Nachricht wurde von 7Josy7 am 28. Jun. 2010 editiert.] |
ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 28. Jun. 2010 13:27 <-- editieren / zitieren -->
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Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie
Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 28. Jun. 2010 13:27 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, die Zahlungsmodalitäten sollten eigentlich im Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn nicht dort, dann im Tarifvertrag. Ob es da gesetzlich was gibt, bezweifel ich. Bei meiner Frau wurde es fast komplett gestrichen und der Rest wird mit dem Weihnachtsgeld ausbezahlt. Das wurde aber auch gekürzt. Anspruch ja, wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, sonst nicht. Auszahlung sollte auch da geregelt sein. Würde als Termin auf Mitte des Jahres tippen. Das kann allerdings von Mai bis September schwanken. Trotzdem einen schönen Urlaub... ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
brainseks Mitglied Konstrukteur / Entwicklung
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erstellt am: 28. Jun. 2010 13:28 <-- editieren / zitieren -->
Na wenns schon Eur Betriebsrat nicht weiss, wer soll es dann wissen, solche Bekanntgebungen gibt es bei uns immer in Betriebsversammlungen, Urlaubs und Weihnachtsgeld ist doch vertraglich geregelt, wenn nix in der Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag steht, dann gibts wohl auch keins ------------------ Diplomatie ist die Kunst, mit hundert Worten zu verschweigen, was man mit einem einzigen Wort sagen könnte. (Saint-John Perse, fr. Lyriker u. Diplomat, 1887 -1975) [Diese Nachricht wurde von brainseks am 28. Jun. 2010 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Plauderprofi V.I.P. h.c. Sondermaschinenbau
Beiträge: 2698 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 28. Jun. 2010 14:17 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, Naja der Chef reagiert auf solche Fragen immer recht empfindlich. In meinem Arbeitsvertrag steht lediglich, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld abhängig vom Betriebsergebnis des Vorjahres ausgezahlt werden. ( Diese war leicht negativ, allerdings wurden auch erhebliche Investition in Maschinenpark, Gebäude und Fuhrpark getätigt. Vor 4 Jahren gab es zuletzt was, da war das Ergebnis sogar wirklich mies. ) Über Zeitpunkt und Höhe steht nirgens was... Jetzt rätseln alle im Haus wann wohl die unangenehme Nachricht kommt. Da ich mein Budget sowieso immer ohne Plane und mein Urlaub auf Balkonien nur Dosenbier und Grillfleisch kostet, ist es mir auch egal. Wäre aber ein schönes Zubrot gewesen... Grüße, Gollum ------------------ Man findet immer dort besonders viel Chaos, wo man nach Ordnung sucht. Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Plauderprofi V.I.P. h.c. Sondermaschinenbau
Beiträge: 2698 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 28. Jun. 2010 16:36 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, In den Boomjahren hab ich genausoviel gearbeitet wie jetzt während der Krise. Denke das ist bei den Wenigsten hier anders. Grüße, Gollum ------------------ Man findet immer dort besonders viel Chaos, wo man nach Ordnung sucht. Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Broedlahans Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 12 Registriert: 09.06.2010 HP Z200, i7 @2,93GHz, 8 GB Ram, WIN XP64bit,ATI FirePro V3800 , SW2010 SP4d.0, Huppendorfer Bierkühlung
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erstellt am: 29. Jun. 2010 06:12 <-- editieren / zitieren -->
Hi, seit 2,5 Jahren ~45- 50 Stunden pro Woche, kein Urlaubsgeld, mageres Weihnachtsgeld (<150€), Bezahlung 25% unter Tarif. Und dann hab ich gestern nachmittag während einer geschäftlichen Fahrt noch meine Bekannte gesehen, Hartz IV, wie sie schön gemütlich mit ihrem offenen 3er BMW vor mir rumgecruist ist. Kriegt man schon ein bisschen einen Hals.. ------------------ Wenn man "Der weiße Hai" rückwärts schaut handelt der Film von einem Hai, der so lange Menschen ausspuckt, bis sie eine Strandbar öffnen- frei nach ibash
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daniu Mitglied Mechanik-Entwickler
Beiträge: 1471 Registriert: 03.11.2004 Intel Xeon W3550 12GB RAM; NVidia Quadro 4000 Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5 TeamCenter 8
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erstellt am: 30. Jun. 2010 13:27 <-- editieren / zitieren -->
Hi! Das schlimmste finde ich dieses Gejammer. Wenn es Euch nicht passt: dann wechselt doch die Stelle. Wenn das nicht geht, dann gibt es nichts zu jammern. Es gibt 3 Möglichkeiten, mit Problemen umzugehen: Love it, leave it, change it. Beim Jammern ohne change it muss man eine gewollte unzufriedenheit unterstellen. Wenn Du Dich nicht traust, den Chef zu fragen und der Betriebsrat es auch nicht weiß, dann soll der doch fragen. Wundert mich, dass der sich Dir gegenüber die Blöse gibt, zuzugeben, dass er das nicht weiß Gruß Daniel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Plauderprofi V.I.P. h.c. Sondermaschinenbau
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erstellt am: 30. Jun. 2010 14:31 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, Wem plapperst du diese tolle Weisheit denn nach? Inzwischen hab ich eine Antwort von der IGM: Da weder in BV, AV oder sonst wo etwas von einer Frist steht, kann der Arbeitgeber rechtlich damit verfahren wie er möchte. Es liegt in seinem alleinigen Ermessen wann er auszahlt und wie und wann er sich Informationspolitisch dazu äußert. Hab das dem Betriebsrat so weitergegeben. Die werden das ansprechen und vllt. lässt sich der Oberzahlmeister ja doch zu einer Aussage bringen. Grüße, Gollum ------------------ Man findet immer dort besonders viel Chaos, wo man nach Ordnung sucht. Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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