Autor
|
Thema: Maulwurf - Alarm ! (8601 mal gelesen)
|
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie
Beiträge: 5096 Registriert: 27.02.2003 heiß...heißer..."heißes Eisen"
|
erstellt am: 08. Mrz. 2010 14:37 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von E-Boy: ...Wasserschlauch rein und fluten...
bringt nichts. Die Wohnbaue liegen höher und bleiben trocken. ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
E-Boy Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektroinstallateurmeister
Beiträge: 5503 Registriert: 23.06.2005 FCB
|
erstellt am: 08. Mrz. 2010 14:27 <-- editieren / zitieren -->
Maulwurf oder Wühlmaus? Maulwurf darfst Du nicht bejagen, also isses bestimmt ne Wühlmaus.. Wasserschlauch rein und fluten. Was auch schon mal geholfen hat sind die Gaspatronen. Aber die Erfahrung hat gezeigt dass die Quälgeister immer wieder kommen. ------------------ Gruß Stefan Nur Feiglinge speichern zwischen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fyodor Mitglied Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
Beiträge: 790 Registriert: 15.03.2005 Pro/E WF 4 SpacePilot Windows XP professional SP3 intel Xeon E5405 2GHz 3,25 GB RAM nVidia Quadro FX 1700
|
erstellt am: 08. Mrz. 2010 14:22 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: In Deutschland verbietet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) explizit jegliches Töten der Tiere. Einzig die Vergrämung mit ökologischen Mitteln, wie etwa bestimmten Geruchsstoffen, ist erlaubt. In seltenen Fällen werden von den Naturschutzbehörden Ausnahmegenehmigungen zur Tötung oder Umsiedlung erteilt. Auch nach der Bundesartenschutzverordnung ist die Art „besonders geschützt“.
Ausgraben und umsiedeln ist verboten. Töten ist verboten. Nur Vertreiben mit Duftstoffen ist erlaubt. Angeblich soll das aber nicht besonders wirksam sein. Zitat: BNatschG§ 69 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich entgegen § 39 Absatz 1 Nummer 1 ein wild lebendes Tier beunruhigt. (2) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 1 einem wild lebenden Tier nachstellt, es fängt, verletzt oder tötet oder seine Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört, 2. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 2 ein wild lebendes Tier erheblich stört, 3. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 3 eine Fortpflanzungs- oder Ruhestätte aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört oder 4. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 4 eine wild lebende Pflanze oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt oder sie oder ihren Standort beschädigt oder zerstört. [...] § 71 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 69 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 21, Absatz 4 Nummer 1 oder Nummer 3 oder Absatz 5 bezeichnete vorsätzliche Handlung gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 69 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 21, Absatz 4 Nummer 1 oder Nummer 3 oder Absatz 5 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf ein Tier oder eine Pflanze einer streng geschützten Art bezieht. (3) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (4) Erkennt der Täter in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig nicht, dass sich die Handlung auf ein Tier oder eine Pflanze einer streng geschützten Art bezieht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Die Strafen können also sehr empfindlich sein. Ich würde die Frage nach der Wirksamkeit hinter die Legalität zurückstellen, und es mit einem vergrämenden Duftmittel versuchen. ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie
Beiträge: 5096 Registriert: 27.02.2003 heiß...heißer..."heißes Eisen"
|
erstellt am: 08. Mrz. 2010 14:20 <-- editieren / zitieren -->
Die ganzen Mittelchen bringen so gut wie nix. Wenn der Rasen genutzt wird (Kinder, Hund, regelmäßige Feste...) verzieht sich der Maulwurf wieder. Er will lieber seine Ruhe haben.------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
jpsonics Mitglied Tschechischer Streicher oder so ähnlich ^^
Beiträge: 1473 Registriert: 04.01.2006 Hardware: Athlon Phenom-X4 Quad Core 9550+ 2,2GHz 3072 MB Dual DDR2-800MHz RAM 2x Nvidia GeForce 8600GT 512MB 2x LG Flatron L1915S 19" TFT Tastatur: Logitech G15 Maus: Logitech MX518 Sonstiges: 3DConnexion SpaceNavigator PE Software: Windows 7 HP UG NX4 SolidWorks 2004 Illustrator CS2 und viele mehr
|
erstellt am: 08. Mrz. 2010 14:17 <-- editieren / zitieren -->
Katze und oder Hund dürften normal schon ausreichen .... ansonsten das Obi-Hörnchen fragen ------------------ Grüße. Christian -jpsonics- J. Ich bin wieder HIIIIIEEEER!!!! ---- Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Das Ganze nennen sie dann ihren Standpunkt. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jesse01 Mitglied Kuli-Konstrukteur
Beiträge: 97 Registriert: 11.06.2007 ...wer lauter um Hilfe schreit, als der Verletzte, hat schon geholfen!
|
erstellt am: 08. Mrz. 2010 14:17 <-- editieren / zitieren -->
Hallo zusammen. Nach dem wir nun schon längere Zeit in friedlicher Nachbarschaft wohnen hat ein Maulwurf gestern in meinem heiligen Rasen das Kriegsbeil ausgegraben. Die Frage liegt wohl auf der Hand: Wie werde ich ihn möglichst schnell und nachhaltig wieder los? Legale und tierfreundliche Mittel werden bevorzugt, im Vordergrund steht allerdings ganz klar die Wirksamkeit. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |