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Autor Thema:   Maulwurf - Alarm ! (8601 mal gelesen)
Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 5096
Registriert: 27.02.2003

heiß...heißer..."heißes Eisen"

erstellt am: 08. Mrz. 2010 14:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von E-Boy:
...Wasserschlauch rein und fluten...

bringt nichts. Die Wohnbaue liegen höher und bleiben trocken.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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E-Boy
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Elektroinstallateurmeister



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Beiträge: 5503
Registriert: 23.06.2005

FCB

erstellt am: 08. Mrz. 2010 14:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Maulwurf oder Wühlmaus?
Maulwurf darfst Du nicht bejagen,
also isses bestimmt ne Wühlmaus.. 
Wasserschlauch rein und fluten.
Was auch schon mal geholfen hat sind die Gaspatronen.
Aber die Erfahrung hat gezeigt dass die Quälgeister immer wieder kommen. 

------------------
Gruß Stefan

  Nur Feiglinge speichern zwischen.

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Fyodor
Mitglied
Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau


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Beiträge: 790
Registriert: 15.03.2005

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SpacePilot
Windows XP professional SP3
intel Xeon E5405 2GHz
3,25 GB RAM
nVidia Quadro FX 1700

erstellt am: 08. Mrz. 2010 14:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
In Deutschland verbietet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) explizit jegliches Töten der Tiere. Einzig die Vergrämung  mit ökologischen Mitteln, wie etwa bestimmten Geruchsstoffen, ist erlaubt. In seltenen Fällen werden von den Naturschutzbehörden Ausnahmegenehmigungen zur Tötung oder Umsiedlung erteilt. Auch nach der Bundesartenschutzverordnung ist die Art „besonders geschützt“.

Ausgraben und umsiedeln ist verboten.

Töten ist verboten.

Nur Vertreiben mit Duftstoffen ist erlaubt. Angeblich soll das aber nicht besonders wirksam sein.

Zitat:
BNatschG

§ 69 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich entgegen § 39 Absatz 1 Nummer 1 ein wild lebendes Tier beunruhigt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer

1.
    entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 1 einem wild lebenden Tier nachstellt, es fängt, verletzt oder tötet oder seine Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört,

2.
    entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 2 ein wild lebendes Tier erheblich stört,
3.
    entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 3 eine Fortpflanzungs- oder Ruhestätte aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört oder
4.
    entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 4 eine wild lebende Pflanze oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt oder sie oder ihren Standort beschädigt oder zerstört.

[...]

§ 71 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 69 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 21, Absatz 4 Nummer 1 oder Nummer 3 oder Absatz 5 bezeichnete vorsätzliche Handlung gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 69 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 21, Absatz 4 Nummer 1 oder Nummer 3 oder Absatz 5 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf ein Tier oder eine Pflanze einer streng geschützten Art bezieht.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Erkennt der Täter in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig nicht, dass sich die Handlung auf ein Tier oder eine Pflanze einer streng geschützten Art bezieht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.


Die Strafen können also sehr empfindlich sein.

Ich würde die Frage nach der Wirksamkeit hinter die Legalität zurückstellen, und es mit einem vergrämenden Duftmittel versuchen.

------------------
Cheers,
    Jochen

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Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 5096
Registriert: 27.02.2003

heiß...heißer..."heißes Eisen"

erstellt am: 08. Mrz. 2010 14:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Die ganzen Mittelchen bringen so gut wie nix. Wenn der Rasen genutzt wird (Kinder, Hund, regelmäßige Feste...) verzieht sich der Maulwurf wieder. Er will lieber seine Ruhe haben.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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jpsonics
Mitglied
Tschechischer Streicher oder so ähnlich ^^


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Beiträge: 1473
Registriert: 04.01.2006

Hardware:
Athlon Phenom-X4 Quad Core 9550+ 2,2GHz
3072 MB Dual DDR2-800MHz RAM
2x Nvidia GeForce 8600GT 512MB
2x LG Flatron L1915S 19" TFT

Tastatur: Logitech G15
Maus: Logitech MX518
Sonstiges: 3DConnexion SpaceNavigator PE

Software:
Windows 7 HP
UG NX4
SolidWorks 2004
Illustrator CS2
und viele mehr

erstellt am: 08. Mrz. 2010 14:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Katze und oder Hund dürften normal schon ausreichen .... ansonsten das Obi-Hörnchen fragen 

------------------
Grüße.
Christian -jpsonics- J.

Ich bin wieder HIIIIIEEEER!!!!

----

Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Das Ganze nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Jesse01
Mitglied
Kuli-Konstrukteur


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Beiträge: 97
Registriert: 11.06.2007

...wer lauter um Hilfe schreit, als der Verletzte, hat schon geholfen!

erstellt am: 08. Mrz. 2010 14:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
  Hallo zusammen.
Nach dem wir nun schon längere Zeit in friedlicher Nachbarschaft wohnen hat ein Maulwurf gestern in meinem heiligen Rasen das Kriegsbeil ausgegraben. 

Die Frage liegt wohl auf der Hand: Wie werde ich ihn möglichst schnell und nachhaltig wieder los? 
Legale und tierfreundliche Mittel werden bevorzugt, im Vordergrund steht allerdings ganz klar die Wirksamkeit.

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