Hi,
mit Vorsicht, denn die Spitzfindigkeiten der Anwälte im Streitfall sind immer gegeben.
Wenn Du nur Dein VBA-Projekt weitergibst, dann hast Du ja keine Teile von MS oder von Autodesk mitgegeben. Damit darfst Du Dir aussuchen, welchen Lizenzbestimmungen das unterliegt.
Verweist Du auf MS- oder Autodesk-Teile (und lieferst aber diese nicht mit), dann hast Du auch nichts weitergegeben, was nicht von Dir ist.
Kritisch wird's nur, wenn bestimmte Installationen vorausgesetzt werden und Du diese in Deinem Setup beiliegst (z.B. OCX-Dateien/TLB-Dateien oder auch MS-Aktualisierungen, die für den Betrieb Deiner Funktionen erforderlich sind), dann hast Du in Deinen Lizenzvereinbarungen darauf hinzuweisen (sowohl auf die mitgelieferten Teile als auch auf deren Lizenztyp/-vereinbarung mit dem jeweiligen Hersteller).
Machst Du große Applikationen mit entsprechendem Verbreitungsgrad, dann zahlt sich die Beratung durch (für EDV-Lizenzrecht spezialisierte) Anwälte aus.
HTH, - alfred -
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