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Autor Thema:  Berechnung eines Hebemittel (2417 mal gelesen)
zini
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Design Engineer


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Beiträge: 280
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erstellt am: 27. Mai. 2013 10:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities


Hebemittel.pdf

 
Hallo,

Ich muß ein Hebemittel nachrechnen. Ich weiß noch nicht ganz wie ich das angehen soll. Eine Gewindestange auf Biegung, welchen Kerbfaktor nimmt man? Kann mir jemand ein Beispiel dafür geben?

Wäre sehr dankbar dafür.

Mit freundlichen Grüßen

Andi

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Hohenöcker
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Inventor 2023
Ich mag beide Arten von Musik:
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erstellt am: 27. Mai. 2013 11:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für zini 10 Unities + Antwort hilfreich

Tut schon weh beim Anschauen. Gewindestangen sind auch meist aus keinem sehr festen Material.
Musst Du das nur nachrechnen, oder darfst Du das auch umkonstruieren?

------------------
Gert Dieter 

Wir sehen die Dinge nicht so, wie sie sind, sondern so, wie wir sind.

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Torsten Niemeier
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Maschinenbau Ingenieur



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Beiträge: 3555
Registriert: 21.06.2001

"ZUSE I.36", 8 BIT, 32 Lämpchen, Service-Ölkännchen "ESSO-Super", Software: AO auf Kuhlmann-Parallelogramm-Plattform
** CSWP 04/2011 **
** CSWE 08/2011 **

erstellt am: 27. Mai. 2013 12:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für zini 10 Unities + Antwort hilfreich

Das Einzige, was das Konstrukt mit der Gewindestange noch rettet, ist der Haken oben dran, der vermutlich noch viel eher aufgibt.

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zini
Mitglied
Design Engineer


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Beiträge: 280
Registriert: 09.05.2003

erstellt am: 27. Mai. 2013 12:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo,

jaja...ich muß das Ding umkonstruieren. Den Hacken gibts in der Fertigung schon 50ig Jahre.
Keiner hat was gesagt. Jetzt hat der Sicherheitsbeauftragte diesen bemängelt.

Aus interesse möchte ich den nachrechnen. Der Hacken wurde bis 60 Kg genehmigt.
Jetzt verlangen sie einen für 100 kg.

Stimmt es, man braucht für Hebemittel einen Sicherheitsfaktor von 4. ???


Lg

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Ex-Mitglied

erstellt am: 27. Mai. 2013 12:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Das ist kein Hebemittel, sondern fällt laut MRL 2006/42 EG unter den Begriff: Lastaufnahmemittel, ist somit CE-Kennzeichnungspflichtig.
Einen Überblick verschafft dir vielleicht die GS-BGIA-M15.
Und eine Gewindestange (4.6) so einzubauen: das ist schon mutig.

ThoMay
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Konstrukteur



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Beiträge: 5242
Registriert: 15.04.2007

erstellt am: 27. Mai. 2013 13:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für zini 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Gert Dieter.

Diese
srkasmuss an:
pragmatisch gebastelten Lösungen sind zwar im ersten Moment billig und schnelle.
Sarkasmuss aus
Mag sein das das Teill 60 Jahre gehalten hat.

Aber hast du dich mal gefraget

Zitat:
Jetzt hat der Sicherheitsbeauftragte diesen bemängelt

Was und warum?

Ich weis das in 99.98% der Firmen mit eigener Werkstatt sowas gerne gebastelt wird, aber solange nix passiert....

Dabei ist jeder Hersteller verpflichtet sicher Mascheinen und Anlagen zu bauen.

Und wie ratloser schreibt:

Zitat:
ist somit CE-Kennzeichnungspflichtig

Das gilt auch für den EIGENGEBRAUCH.

Wenn ddurch das Teil ein Schaden (Sach- und / oder Personenschaden)entsteht und die BG den Unfallhergang prüft, wird erst nach den Dokumenten gefragt.
Da du wahrscheinlich als Zeichner und wahrscheinlich als Prüfer auf der Zeichnung stehst, rate mal, wer dann als Letzter gefragt wird.

Also, an deiner Stelle, vernünftige Ausführung nach Normen und Richtlinien.
Dann wird das Ding nochmals 120 Jahre halten.
Dokumentation nach MRL nicht vergessen.

Gruß
ThoMay


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