Autor
|
Thema: DIN-Normen - welche Verpflichtungen? (2345 mal gelesen)
|
holligo Mitglied MB-Konstr.
Beiträge: 652 Registriert: 25.04.2003 - ohne CAD - zuvor Creo2 mit SUT2013
|
erstellt am: 08. Jul. 2011 08:39 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Ihr Lieben, in der Nachweisführung der Tragfähigkeiten einer Achse / Welle gibt es die DIN743. Die Nachweisführung wird so schrittweise abgearbeitet. Dazu haben wir uns die DIN743 geliehen bzw. aus einem Taschenbuch bezogen. Die Frage steht nun: Muß die DIN als Original im Hause sein / bleiben? Wie handhabt ihr das so? Edit - an Admin - nötigenfalls in passendes Forum verschieben ------------------ lg holli [Diese Nachricht wurde von holligo am 08. Jul. 2011 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Hohenöcker Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Ingenieur
Beiträge: 2378 Registriert: 07.12.2005
|
erstellt am: 08. Jul. 2011 09:15 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für holligo
Ich denke, wenn Ihr das DIN-Taschenbuch im Hause habt, kann Euch keiner was. Außerdem kommen die, glaube ich, nicht zum Nachgucken. ------------------ Gert Dieter "Denn was neu ist, wird alt, und was gestern noch galt, stimmt schon heut oder morgen nicht mehr." (Hannes Wader) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Gerhard Deeg Ehrenmitglied V.I.P. h.c. i.R. Konstrukteur aus Leidenschaft
Beiträge: 2643 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
|
erstellt am: 08. Jul. 2011 09:59 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für holligo
Hallo Dieter, wir haben das immer so gehandhabt, dass wir uns eine DIN-Norm vom Beuth-Verlag haben schicken lassen, so dass es in diesem Fall keine Schwierigkeiten gab. Es kommt ja immer auf den Umfang an, wie viele Blätter die DIN-Norm hat, so setzt sich auch der Preis zusammen. HTH Gruss Gerhard ------------------ Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
holligo Mitglied MB-Konstr.
Beiträge: 652 Registriert: 25.04.2003
|
erstellt am: 08. Jul. 2011 15:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
|
GWS Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur Sondermaschinenbau
Beiträge: 2367 Registriert: 23.07.2001 SolidWorks 2020 / EPDM 2020/ Win 10 pro 64 auf Lenovo P50 Nach 15 Jahren auch wieder Inventor (2022)
|
erstellt am: 08. Jul. 2011 22:17 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für holligo
|
Fyodor Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
Beiträge: 2660 Registriert: 15.03.2005
|
erstellt am: 11. Jul. 2011 07:30 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für holligo
Wenn Du irgendwo niederschreibst, daß Du Dich an die Norm hälst, sollte sie in der vollständigen Version bei Euch vorliegen. Ob das in den Taschenbüchern der Fall ist, bezweifle ich. Wir handhaben das so (bei allen Arbeitgebern die ich bisher hatte), daß Normen, die wir verwenden, gekauft werden. So teuer sind die dann auch wieder nicht. ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Press play on tape Ehrenmitglied Konstrukteur und sonst nix!
Beiträge: 1945 Registriert: 30.04.2007 Creo Elements Direct Modeling 17
|
erstellt am: 11. Jul. 2011 08:49 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für holligo
Hallo, also mein Stand bei diesem Thema ist daß die DIN vollständig vorliegen muß. Sie muß vorliegen da Du in der Konformitätserklärung ja bestätigst diese eingehalten zu haben und das geht nunmal nur dann wenn man weis was drinsteht. Es wird verlangt die Norm Vorzuhalten damit man im Zweifelsfall (Arbeitsunfall oder ähnliches) nachschlagen kann ob man alles richtig ausgelegt hat. Außerdem ist ein verleihen der Norm meines Wissens nicht richtig (legal) während ein einsehen von Normen an öffentlichen zugänglichen stellen selbstverständlich erlaubt ist. Für mich ist also klar daß die Norm vorgehalten werden muß weil man sonst nicht nachweisen kann diese eingehalten zu haben (was steht den drin?) und mutgemaßt wird man hat sie nicht eingehalten wenn sie nicht vorliegt. Alles spielt natürlich nur dann eine Rolle sollte an der Maschine ein Arbeitsunfall passieren und die BG mal genauer nachfragt. Was aber vollständig heißt ist ein anderes Blatt, es gibt ja die DIN Taschenbücher die einige Normen (sogar vollständig) abdruckt. Ich bin der Ansicht daß das ausreichen würde wenn Du die Norm aus einem solchen Normensammelband hast ausreicht. Allerdings bezieht sich das Thema ja auf die Maschinensicherheit und ich habe noch keinen Sammelband von DIN Normen gesehen der das Thema Sicherheit behandelt. Also doch die Norm kaufen. So meine Sicht der Dinge. Ich beziehe mich hierbei auf Gespräche mit Dokumentations Spezialisten die bei uns im Hause bei den ersten Dokus geholfen haben. Eine Quelle wo das in dieser Form nachzulesen ist kenne ich nicht. Teilweise wird das auch einfach so ausgelegt im Rechtsstreit steht also so nicht da. Was mir noch dazu einfällt, jede Firma zahlt doch in irgendeine BG Beiträge. Die BGs helfen auch bei solchen fragen einfach mal anrufen? gruß Heiko ------------------ Umstieg auf 64bit OS, was meint ihr? Plauderthread Umfrage Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
holligo Mitglied MB-Konstr.
Beiträge: 652 Registriert: 25.04.2003
|
erstellt am: 11. Jul. 2011 10:12 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Klare Meinung, Heiko, Danke! Für die Zertifizierung zählt nur das Vorliegen der Normen. Ich erinnere mich, es wurden auch die Ausgaben auf Aktualität überprüft. Also klar - die Norm muss im Original vorliegen. Und A4 läßt sich doch besser lesen. Vielen Dank Euch allen! ------------------ lg holli Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
rhrumpel Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 644 Registriert: 21.03.2004 Firma: SWX 2017 Premium SP3.0 (Primär) SWX 2021 Premium SP3.0 Lenovo P70 32 GB RAM i7-6820HQ 2,7Ghz Quadro M4000M WIN10 PRO 64bit 3d Connexion SpacePilot
|
erstellt am: 16. Feb. 2012 12:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für holligo
Hi! Ist ja schon was her, aber ich denke auch das man das allein aus der Sorgfalt heraus tun muss. Hiermit hält man dann auch die zum Zeitpunkt der Berechnung gültige Ausgabe in Händen. Normen ändern sich ja schon mal... Gruß Ralf ------------------ Die Faulheit hat der Herr vor den Verstand gesetzt. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
carsten-3m Mitglied Dipl.-Ing. Mbau (Produktmanagement, Patent- und Normwesen)
Beiträge: 950 Registriert: 08.05.2007 Pro/E Wildfire 4 PDMLink
|
erstellt am: 16. Feb. 2012 13:07 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für holligo
Zitat: Original erstellt von holligo: ... die Norm muss im Original vorliegen. ...
In diesem Zusammenhang gilt als Original: - die Norm in Papierform oder - die Norm in unveränderter digitaler Form (Beuth bietet standardmäßig PDF an, versehen mit einer Art Änderungsschutz) oder - die Norm im DIN-Taschenbuch (meiner Erfahrung nach werden Normen in DIN-Taschenbüchern immer vollständig wiedergegeben. Würde mich wundern, wenn Beuth sich hier auf dünnes Eis begeben hätte und Normen in Taschenbüchern nur auszugsweise wiedergeben würde) Jede andere Form der Wiedergabe von DIN-Norminhalten gilt meines Erachtens nach nicht als Original im Sinne der BG oder ähnlicher Institutionen, also bspw. Auszüge in Sammelwerken wie RM Anhang, Hoyschen, Tabellenbuch Metall etc. oder auch auf Webseiten. Das sieht möglicherweise bei nicht-DIN/EN/ISO/VDI/VDE-Normen anders aus. ------------------ Gruß, Carsten Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |