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Autor Thema:  Nebenberuflich für Hauptarbeitgeber tätig sein, geht das? (823 mal gelesen)
a sure bunny pal
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Beiträge: 1
Registriert: 03.04.2017

erstellt am: 03. Apr. 2017 18:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo zusammen,

ich arbeite vollzeit, fest angestellt als Ingenieur bei einer größeren mittelständischen Firma. Nebenbei pflege ich noch ein Hobby (Computeranimation), auf welches mein Arbeitgeber durch ein von mir im Rahmen eines Projektes erstelltes Filmchen aufmerksam geworden ist.
Nun sind sich mein Chef und ich uns darüber einig, dass es mit meinen "normalen" Aufgaben zeitlich und thematisch nicht vereinbar wäre, regelmäßig größere Animationen zu erstellen.
Deshalb hat er mir das Angebot gemacht, dass ich nebenher gegen Bezahlung (also in selbstständiger Tätigkeit) für die Firma Visualisierungs- und Animationsaufgaben übernehmen könnte.

Abgesehen davon, dass ich von Vertragsgestaltung, üblichen Branchenpreisen und dergleichen keine Ahnung habe und mir nicht sicher bin, ob ich da nicht in ein Fass ohne Boden springen würde: Wäre das überhaupt zulässig? Irgendwie kann ich mir schwer vorstellen, dass es da nicht irgendwo (Steuer-)rechtliche Reibungspunkte gäbe.

Wäre für Erfahrungen, Ratschläge und Anregungen sehr dankbar, vielleicht war von Euch schon mal jemand in einer ähnlichen Situation? 

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Cadzia
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD/Grafik-Dienstleister



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Beiträge: 2913
Registriert: 02.07.2004

AutoCAD 2020 + MAP
Bricscad V21 + WS.LandCAD 2021
SketchUp 2015 pro

erstellt am: 04. Apr. 2017 09:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für a sure bunny pal 10 Unities + Antwort hilfreich

im Grunde geht das schon, wenn die Tätigkeit eine völlig andere als Dein Hauptjob ist.
Also Gewerbe anmelden (wenn nicht schon geschehen) und über Dein Büro die (Neben-)Tätigkeiten in Rechnung stellen.
Ggf. beim Steuerberater nochmal nachfragen, die haben mit solch Konstellationen mit Sicherheit öfters zu tun   

------------------
www.gestalten-mit-autocad.de   .  www.CADgestaltung.de   . 

[Diese Nachricht wurde von Cadzia am 04. Apr. 2017 editiert.]

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thomasacro
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Ingenieur Anwendungsberater



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Beiträge: 3719
Registriert: 12.05.2004

V4
V5 2016 - 2020
V6 2016x -2019x

erstellt am: 04. Apr. 2017 10:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für a sure bunny pal 10 Unities + Antwort hilfreich

hi bunny pal

vielleicht ilft dir auch dieser Artikel weiter:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2009-12/nebentaetigkeit-arbeitsrecht

Ich würd nur Aufpassen: Neben der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (siehe Artikel)

Würde ich aufpassen, dich nicht kaputt zu arbeiten! Ich merke das auch. Trotz Beruf, der Spaß macht, geht es irgendwann auf die Knochen und die Seele, wenn Du keinen Ausgleich berücksichtigst, der absolut nichts mit arbeiten zu tun hat!

------------------
gruß, Tom 

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N.Lesch
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl. Ing.


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Beiträge: 5122
Registriert: 05.12.2005

WF 4

erstellt am: 04. Apr. 2017 16:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für a sure bunny pal 10 Unities + Antwort hilfreich

Wenn Du Techniker oder Ing. bist kannst du auch freiberufliche Tätigkeit anmelden.
Das spart einiges an Stress.
Es geht auch geringfügige Beschäftigung, dann muß der Arbeitgeber ca. 20 % Steuern zahlen.
Wenn Du schlau bist , läßt Du beides auf den namen Deiner Gattin laufen, dann hast Du Ruhe.

------------------
Klaus

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