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| 3D-Druck in der industriellen Produktion, eine Pressemitteilung
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Autor
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Thema: Nebenberuflich Freelancer (2458 mal gelesen)
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Krtek Mitglied Schiffbauingenieur
Beiträge: 123 Registriert: 19.05.2008
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erstellt am: 04. Jun. 2012 12:43 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, Ich habe ein zweijähriger Arbeit als Berechnungsingenieur nun gekündigt und einen neuen Arbeitgeber. Jetzt frage ich mich, ob ich meine bisherigen Kundenkontakte gewinnbringend nutzen könnte und für meine bisherigen Kunden Berechnungs- und Beratungsdienstleistungen auf freiberuflicher Basis anbieten könnte. Nun stelle ich mir folgende Fragen: 1) Mein neuer Arbeitgeber hat im Arbeitsvertrag stehen, dass ich die volle Arbeitsleistung bringen soll und jeder Nebentätig zugestimmt werden muss. Wenn ich nun abends und am WE 5h die Woche nebenbei freiberuflich arbeite, ist das schon ein KO-Kriterium? Wie machen das andere? 2) Wie sieht das ganze rechtlich aus? Angenommen durch mein Verschulden kommt es zum Schadensfall? Wenn ich eine Berufshaftpflicht abschließe deckelt diese Rechtsansprüche meiner Kunden, außer bei starker Fahrlässigkeit? Kann die Versicherung sagen, es ist fahrlässig nebenberuflich als Berechnungsingenieur zu arbeiten? 3) Darf ich überhaupt Kundenkontakte ehemaliger Kunden in Anspruch nehmen? Einerseits soll ich meine saämtlich Kontakte in Outlook löschen, andererseits habe ich die Namen doch im Kopf und kann bei der Zentrale den Ansprechpartner verlangen? Für Antworten und Tipps wäre ich sehr dankbar!!! Schöne Grüße Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
highway45 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Bastler mit Diplom
Beiträge: 6378 Registriert: 14.12.2004 [[WBF]]
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erstellt am: 04. Jun. 2012 12:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Krtek
zu 1.) Nein, kein ko. Aber du mußt die Nebentätigkeit von deinem Arbeitgeber schriftlich genehmigen lassen. zu 3.) Steht ja nichts von löschen der Festplatte oder verbrennen des Adressbuches, oder ? ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Krtek Mitglied Schiffbauingenieur
Beiträge: 123 Registriert: 19.05.2008
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erstellt am: 04. Jun. 2012 13:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Vielen Dank! zu 1.) hm, mein neuer Arbeitgeber wird aber sicher not amused sein. Ich bin finanziell von meinem neuen Arbeitgeber abhängig, wird also nicht ganz einfach zu Begin. zu 3.) doch steht da so drin. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
tanzbaer1963 Mitglied Maschinenbautechniker, Konstrukteur
Beiträge: 824 Registriert: 15.02.2007 Office PRDSU 2015 & 2018 Ultimate Win 10 64 Home C2D 2*2,13GHz 4GB-Ram Quaddro FX1500 Win 7 64 PDS 2014
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erstellt am: 04. Jun. 2012 13:33 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Krtek
Hallo, zu 1.) hat Michael bereits beantwortet. zu 2.) Ob Du fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hast, wird im Falle eines Falles von einem Gericht festgestellt. Und dann spielt es IMHO überhaupt keine Rolle, ob Du Voll- oder Teilzeit arbeitest. zu 3.) Verstehe ich das richtig, dass Du die Kunden Deiner bisherigen Kunden bedienen möchtest? Existieren Deine ehemaligen Kunden nicht mehr (Konkurs, Geschäftsaufgabe), dann wäre dies sicher okay. Existieren sie noch, dann wäre dies sicher ein nicht sehr seriöses Geschäftsgebaren. Hast Du in Deinen Werkvertägen entsprechende Sperrklauseln, hängst Du am Fliegenfänger. Oder sind es Kunden Deines ehemaligen Arbeitgebers? Was steht denn in Deinem alten Anstellungsvertrag? Unter Umständen gibt es auch dort Sperrklauseln? Wenn ja, dann könntest Du Dir in diesem Fall erheblichen Ärger mit Deinem ehemaligen Arbeitgeber(sofern dieser noch existiert) einhandeln. Gruß Ingo ------------------ Theorie ist,wenn man alles weiß und nichts funktioniert. Praxis ist,wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie
Beiträge: 5833 Registriert: 27.02.2003
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erstellt am: 04. Jun. 2012 13:38 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Krtek
Hallo, 1.) Wenn die geplane Nebentätigkeit mit Deiner Haupttätigkeit in irgendeiner Weise kollidiert, kann Dir Dein Arbeitgeber die Nebentätigkeit auch komplett untersagen. Machdoch einen Deal mit ihm: du bringst ihm Adressen und potentielle neue Kunden - und Du bekommst dafür Provision. ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
N.Lesch Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl. Ing.
Beiträge: 5182 Registriert: 05.12.2005 WF 4
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erstellt am: 04. Jun. 2012 17:44 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Krtek
Du kannst doch die Nebentätigkeit über Deine Gattin oder sonst jemand laufen lassen. Dann gibt es keinen Ärger mit dem neuen Arbeitgeber. Mußt dann eventuell Gewerbe anmelden, falls die keinen Ing. haben. ------------------ Klaus Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
FelixM Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.- Ing. Schiffbau
Beiträge: 2465 Registriert: 17.05.2004
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erstellt am: 14. Jun. 2012 12:29 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Krtek
Zitat: Original erstellt von N.Lesch: Du kannst doch die Nebentätigkeit über Deine Gattin oder sonst jemand laufen lassen. ....
Lese das jetzt erst. Das ist mehr als Grenzwertig, sozusagen eine Verarsche des Arbeitgebers. Das sollte man eigentlich keinem raten. Grüße Felix Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 11. Jul. 2012 15:48 <-- editieren / zitieren -->
Du musst Deinen AG auf jeden Fall informieren. Wenn aus seiner Sicht berechtigte Gründe dagegen stehen, dass Du dich nebenberuflich noch selbstständig betätigst - wie bspw. Konkurrenzsituation, oder aber dass zu erwarten ist, dass Du Dich nicht vollständig auf Deinen Hauptjob konzentrieren kannst wegen zu hoher Stundenzahl o.ä. - dann darf er Dir es untersagen. Wenn er keine berechtigten Gründe anbringen kann, dann muss er Dir es meines Wissens erlauben. Wenn Du ihm also keine Wettbewerbssituation bescherst und nur 5h die Woche nebenher was machst, dann kann er meiner Meinung nach nichts dagegen haben. Ob es natürlich taktisch klug ist, gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses in die Richtung zu gehen (sowieso wenn man finanziell vom AG abhängig ist) ist eine andere Sache. Das kannst nur Du selbst beantworten; Du schreibst ja selbst, dass er "not amused" sein wird. Vielleicht wäre es besser, Du arbeitest paar Monate, machst nen guten Job und überzeugst Deinen AG durch Qualität und fängst später Deinen Nebenjob an. Dann hat er schon ein Argument weniger... BTW: das mit dem Gewerbe auf die Frau anmelden sehe ich persönlich auch als kritisch an.
------------------ Gruß rafi |