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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  CAD Konstruktion - freiberuflich? (8259 mal gelesen)
duffy6
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo zusammen,

habe einige ANfragen, ob ich nicht einige Visualisierungen machen möchte (Umfeld technische Redaktion).

Ist das noch freiberuflich möglich, oder ist das schon gewerblich?

Gruß,
duffy6

------------------
--

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Dig15
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 5833
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für duffy6 10 Unities + Antwort hilfreich

Was ist bei Dir der Unterschied zwischen freiberuflich und gewerblich? 

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Hawkace
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Beiträge: 112
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für duffy6 10 Unities + Antwort hilfreich

Falls du dafür Kohle siehst (über...¤) dann mußt du ein Gewerbe anmelden, sonst ist es Weißarbeit (Von der Farbe das Gegenteil; Hallo Suchmaschine vom Steuer a m t).

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duffy6
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

gewerblich: Gewerbeschein = Steuer und doppelte Buchführung

Freiberuflich = alles Besser ;-)

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duffy6
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Konstrukteur


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Beiträge: 240
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Aber andere Freiberufler verdienen ja auch Geld. Das kann doch so nicht ganz stimmen:
"SObald man geld damit verdient muss man ein Gewerbe anmelden"

Oder?

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Dig15
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 5833
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DWG TrueView 2014

erstellt am: 12. Mai. 2009 13:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für duffy6 10 Unities + Antwort hilfreich

So bald Du Einnahmen erzielst, ist es gewerblich.
Freiberuflich = Du bist nicht an einen AG gebunden sondern kann kannst sie Dir aussuchen (oder auch nicht). 

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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fichl
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CAD Konstrukteur / Modelleur


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Beiträge: 269
Registriert: 17.11.2004

erstellt am: 12. Mai. 2009 13:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für duffy6 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo auch,

man kann auch Freiberufler sein, Geld damit verdienen ohne Gewerbeschein.
Natürlich muss man die Einnahmen auch versteuern, aber ein Gewerbe braucht man nicht,
solange man keine Sachen vertreibt, und nur Dienstleistungen anbietest.
und das ist ja in deinem Fall der Fall.. (Fallera :-)

Gruss
fichl

------------------
Hier war ich, hier bin ich und hier werd ich sein :-))

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Cadzia
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CADgestalterin



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Beiträge: 2928
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für duffy6 10 Unities + Antwort hilfreich

@fichl
das ist so nicht ganz richtig 
Als freischaffender Künstler, Maler, Designer oder beratender Ingenieur wäre man "freiberuflich".
3D-Visualisierungen hingegen werden allerdings ganz klar als Gewerbe eingestuft.

@duffy
schau auch mal hier ; aber, wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann am besten direkt beim Gewerbeamt nachfragen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

------------------
Grüße Karin

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FelixM
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erstellt am: 12. Mai. 2009 15:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für duffy6 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von Cadzia:
@fichl
....3D-Visualisierungen hingegen werden allerdings ganz klar als Gewerbe eingestuft.....


Ist abhängig davon, ob dein Beruf als Freiberufler anerkannt wird (Eine Liste der anerkannten Berufe steht irgendwo im Netz.).
Ich bin freiberuflich tätiger Ingenieur und darf auch 3D Visualisierungen, die in mein Berufsfeld fallen, erstellen und dafür Honorar verlangen. Wäre auch schlimm, wenn das nicht so wäre.

Grüße

Felix

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Buddster
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erstellt am: 13. Mai. 2009 21:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für duffy6 10 Unities + Antwort hilfreich

Da kann ich meinem Voredner nur zustimmen. Wenns anders wäre, würde ich seit geraumer Zeit illegalerweise Rechnungen schreiben. Am Besten informierst Du Dich anhand von einschlägigen Büchern, z.B. Freiberufler Atlas etc. Eine gute Auswahl gibts da bei Amazon. Steuerlich ist das mit den entsprechenden Informationen auch handlebar.
Du bist mit einem Dipl.-Ing. z.B. berechtigt zu freiberuflicher Arbeit (Stichwort Katalogberufe). Auch neben einer angestellten Tätigkeit. Das sollte dann aber nicht in den Bereich deiner Anstellung fallen bzw. nicht für deinen Arbeitgeber erfolgen. Freiberuflich heißt aber, wie auch schon geschrieben, dass Du keine Ware (auch keine Zeichnung) in Rechnung stellen darfst.

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Buddster
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erstellt am: 13. Mai. 2009 21:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für duffy6 10 Unities + Antwort hilfreich

Verwaltungstechnische Vorteile sind eben z.B. das Du keine Gewerbesteuer bezahlst, eine einfache Buchführung genügt und Du deiner Steuererklärung zusätzlich mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausstatten musst. Richtig organisiert alles recht simple und überschaubar. Aber nicht vergessen das Finanzamt formlos über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit zu informieren.

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3dprofi
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Dipl.Ing. / Konstrukteur Automotive


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Beiträge: 285
Registriert: 26.01.2002

erstellt am: 14. Jun. 2009 09:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für duffy6 10 Unities + Antwort hilfreich

Visualisierungen fallen nicht unter die Katalogberufe, sofern es nicht innerhalb der Gesamtausübung des Ingenieurberufes passiert. Die Qualifikation ist der Schlüssel für die Einstufung des Finanzamtes.

Ansonsten ist es gewerbliche Tätigkeit.

Buchhaltung müssen beide betreiben. doppelte Buchführung nur ab einem sehr hohen Umsatz (Stichwort Bilanzpflicht) ansonsten gilt für beide (Gewerbe und freien Beruf) einfache Buchführung mit Gewinn- und Verlustrechnung. Unterschied: der Eine zahlt Gewerbesteuer, der Andere nicht.

------------------
Thorsten Stüker
05231 611 35 77
Lange Straße 7
32756 Detmold
tstueker at aol dot com

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CAD-KON
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erstellt am: 16. Jun. 2009 15:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für duffy6 10 Unities + Antwort hilfreich

Wobei die Gewerbesteuer erst ab einem bestimmten Gewinn zu zahlen ist. 

ein weeeites Feld voller Halbwissenden 

------------------
mfG
Stefan

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duffy6
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erstellt am: 16. Jun. 2009 15:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Bin grad dabei den "Betriebseröffnungsbogen" vom Finanzamt auszufüllen.

Da gibts ne Frage, mit der ich nichts anzufangen weiß:

"Soll- oder ist Istversteuerung"?

Was bedeutet das?

Gruß und danke für Eure Antworten
duffy6

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DanielFr.
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Manager


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Beiträge: 2506
Registriert: 10.08.2005

erstellt am: 16. Jun. 2009 15:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für duffy6 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo duffy,

Frage warum googelst du nicht ein bisschen und ließt dich selber ein? 

Soll-Versteuerung-Ist-Versteuerung

Grüße aus Ingolstadt

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MFG Daniel

Die KATJA ist halt doch nur ne zickige Französin

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CAD-KON
Mitglied
CEO


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Beiträge: 990
Registriert: 24.03.2002

HP Workstation Z840 Building Design Suite Premium 2018 / ADT 2018 W7 64Bit

erstellt am: 16. Jun. 2009 16:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für duffy6 10 Unities + Antwort hilfreich

Weiterhin würde ich mich mal über Förderungen informieren, mögliche Investitionszulagen etc. pp. Da gibts sehr viel was man bei der Firmenanmeldung schon versauen kann.

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mfG
Stefan

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Ex-Mitglied



erstellt am: 16. Jun. 2009 17:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@duffy:
Schau mal bei der IHK rein. Die bieten dir auch (viel zu kurze) Seminare. Ansonsten gibt es einiges an Literatur zu dem Thema.

Wie sieht es mit einem Businessplan aus? Ohne den bekommst du AFAIK keine Förderung.

Du magst fachlich top sein, aber die kaufmännische Seite entscheidet über deinen Erfolg...

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