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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: CAD Konstruktion - freiberuflich? (8259 mal gelesen)
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duffy6 Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 240 Registriert: 09.07.2005
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:02 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo zusammen, habe einige ANfragen, ob ich nicht einige Visualisierungen machen möchte (Umfeld technische Redaktion). Ist das noch freiberuflich möglich, oder ist das schon gewerblich? Gruß, duffy6 ------------------ -- Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 5833 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:02 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für duffy6
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Hawkace Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 112 Registriert: 02.06.2004
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:05 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für duffy6
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duffy6 Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 240 Registriert: 09.07.2005 System: Pro/E WF3 M160
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:05 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
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duffy6 Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 240 Registriert: 09.07.2005
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:07 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
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Dig15 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 5833 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:30 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für duffy6
So bald Du Einnahmen erzielst, ist es gewerblich. Freiberuflich = Du bist nicht an einen AG gebunden sondern kann kannst sie Dir aussuchen (oder auch nicht).  ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
fichl Mitglied CAD Konstrukteur / Modelleur
 
 Beiträge: 269 Registriert: 17.11.2004
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:42 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für duffy6
Hallo auch, man kann auch Freiberufler sein, Geld damit verdienen ohne Gewerbeschein. Natürlich muss man die Einnahmen auch versteuern, aber ein Gewerbe braucht man nicht, solange man keine Sachen vertreibt, und nur Dienstleistungen anbietest. und das ist ja in deinem Fall der Fall.. (Fallera :-) Gruss fichl ------------------ Hier war ich, hier bin ich und hier werd ich sein :-)) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Cadzia Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CADgestalterin

 Beiträge: 2928 Registriert: 02.07.2004 AutoCAD 2020 + MAP AutoCAD LT 2025 BricsCAD pro V25 WS.LandCAD 2025
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erstellt am: 12. Mai. 2009 13:58 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für duffy6
@fichl das ist so nicht ganz richtig  Als freischaffender Künstler, Maler, Designer oder beratender Ingenieur wäre man "freiberuflich". 3D-Visualisierungen hingegen werden allerdings ganz klar als Gewerbe eingestuft. @duffy schau auch mal hier ; aber, wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann am besten direkt beim Gewerbeamt nachfragen. Dann bist Du auf der sicheren Seite. ------------------ Grüße Karin Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
FelixM Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.- Ing. Schiffbau
     
 Beiträge: 2475 Registriert: 17.05.2004 NX1-NX CR Star CCM++ 2410 Heeds TC 13.3 Alma ActCut 3.8 Rhino 8 Paramarine 2024 Bricscad 25 Dell M7780 in Dock 64GB I9 RTX A3000 3xSSD Win11 3x 25" Dell U2515H
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erstellt am: 12. Mai. 2009 15:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für duffy6
Zitat: Original erstellt von Cadzia: @fichl ....3D-Visualisierungen hingegen werden allerdings ganz klar als Gewerbe eingestuft.....
Ist abhängig davon, ob dein Beruf als Freiberufler anerkannt wird (Eine Liste der anerkannten Berufe steht irgendwo im Netz.). Ich bin freiberuflich tätiger Ingenieur und darf auch 3D Visualisierungen, die in mein Berufsfeld fallen, erstellen und dafür Honorar verlangen. Wäre auch schlimm, wenn das nicht so wäre.
Grüße Felix
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Buddster Mitglied

 Beiträge: 15 Registriert: 11.01.2007 Intel Core 2 Duo E8400 @3.00GHz, 8 GB RAM NVIDIA Quadro FX 1700 Iiyama ProLite B2403WS Vista 64-bit
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erstellt am: 13. Mai. 2009 21:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für duffy6
Da kann ich meinem Voredner nur zustimmen. Wenns anders wäre, würde ich seit geraumer Zeit illegalerweise Rechnungen schreiben. Am Besten informierst Du Dich anhand von einschlägigen Büchern, z.B. Freiberufler Atlas etc. Eine gute Auswahl gibts da bei Amazon. Steuerlich ist das mit den entsprechenden Informationen auch handlebar. Du bist mit einem Dipl.-Ing. z.B. berechtigt zu freiberuflicher Arbeit (Stichwort Katalogberufe). Auch neben einer angestellten Tätigkeit. Das sollte dann aber nicht in den Bereich deiner Anstellung fallen bzw. nicht für deinen Arbeitgeber erfolgen. Freiberuflich heißt aber, wie auch schon geschrieben, dass Du keine Ware (auch keine Zeichnung) in Rechnung stellen darfst. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Buddster Mitglied

 Beiträge: 15 Registriert: 11.01.2007 Intel Core 2 Duo E8400 @3.00GHz, 8 GB RAM NVIDIA Quadro FX 1700 Iiyama ProLite B2403WS Vista 64-bit
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erstellt am: 13. Mai. 2009 21:30 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für duffy6
Verwaltungstechnische Vorteile sind eben z.B. das Du keine Gewerbesteuer bezahlst, eine einfache Buchführung genügt und Du deiner Steuererklärung zusätzlich mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausstatten musst. Richtig organisiert alles recht simple und überschaubar. Aber nicht vergessen das Finanzamt formlos über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit zu informieren. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
3dprofi Mitglied Dipl.Ing. / Konstrukteur Automotive
 
 Beiträge: 285 Registriert: 26.01.2002
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erstellt am: 14. Jun. 2009 09:27 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für duffy6
Visualisierungen fallen nicht unter die Katalogberufe, sofern es nicht innerhalb der Gesamtausübung des Ingenieurberufes passiert. Die Qualifikation ist der Schlüssel für die Einstufung des Finanzamtes. Ansonsten ist es gewerbliche Tätigkeit. Buchhaltung müssen beide betreiben. doppelte Buchführung nur ab einem sehr hohen Umsatz (Stichwort Bilanzpflicht) ansonsten gilt für beide (Gewerbe und freien Beruf) einfache Buchführung mit Gewinn- und Verlustrechnung. Unterschied: der Eine zahlt Gewerbesteuer, der Andere nicht. ------------------ Thorsten Stüker 05231 611 35 77 Lange Straße 7 32756 Detmold tstueker at aol dot com Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
CAD-KON Mitglied CEO
  
 Beiträge: 990 Registriert: 24.03.2002 HP Workstation Z840 Building Design Suite Premium 2018 / ADT 2018 W7 64Bit
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erstellt am: 16. Jun. 2009 15:51 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für duffy6
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duffy6 Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 240 Registriert: 09.07.2005
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erstellt am: 16. Jun. 2009 15:57 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Bin grad dabei den "Betriebseröffnungsbogen" vom Finanzamt auszufüllen. Da gibts ne Frage, mit der ich nichts anzufangen weiß: "Soll- oder ist Istversteuerung"? Was bedeutet das? Gruß und danke für Eure Antworten duffy6 ------------------ -- Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
DanielFr. Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Manager
     
 Beiträge: 2506 Registriert: 10.08.2005
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erstellt am: 16. Jun. 2009 15:59 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für duffy6
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CAD-KON Mitglied CEO
  
 Beiträge: 990 Registriert: 24.03.2002 HP Workstation Z840 Building Design Suite Premium 2018 / ADT 2018 W7 64Bit
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erstellt am: 16. Jun. 2009 16:04 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für duffy6
Weiterhin würde ich mich mal über Förderungen informieren, mögliche Investitionszulagen etc. pp. Da gibts sehr viel was man bei der Firmenanmeldung schon versauen kann. ------------------ mfG Stefan Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied

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erstellt am: 16. Jun. 2009 17:58 <-- editieren / zitieren -->
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