Bei einer privaten Nutzung, ohne weitere Veröffentlichung, ist es erlaubt.
Bei einer Nutzung innerhalb der Firma ohne eine Veröffentlichung in z.B. einem Werbeprospekt wird vermutlich auch kein Hahn danach krähen.
Mit der Veröffentlichung von fremden Eigentum musst Du vorher den Eigentümer um Erlaubnis fragen. In deinem Anwendungsfall hat der Eigentümer einer Veröffentlichung ja schon zugestimmt mit der Auflage seinen Namen drin zu lassen.
Als Alternative könntest Du den groben Umriß eines zugekauften Produktes einzeichnen, ohne ein Copyright zu verletzen.