ist zwar ein bisschen off-topic aber zur info:
... achtung datenschutz:
die inverssuche von der telekom wird automatisch von der telekom freigeschaltet, wenn man nicht widerspruch einlegt. soll heissen: dritten darf man ihren namen und adresse weitergeben, allein durch die genannte rufnummer. dieser vorgang war bislang verboten:
Auf der rechnung (heute bei mir angekommen):
WICHTIGER HINWEIS ZUR AUSKUNFT ÜBER IHREN NAMEN UND IHRE ANSCHRIFT
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz darf die sogenannte Inverssuche in Deutschland als zusätzliche Dienstleistung angeboten werden. Das bedeutet für Sie, dass Ihr Name und Ihre Anschrift von Anbietern für Auskunftsdienste jedem Dritten mitgeteilt werden dürfen, der nur Ihre Rufnummer nennt. Selbstverständlich wird die Auskunft nur über die von Ihnen in Teilnehmerverzeichnissen veröffentlichten Daten erteilt.
Falls Sie Ihre Daten für die Inverssuche nicht freigeben möchten, können Sie innerhalb von vier Wochen nach erhalt dieses Schreibens widersprechen. Wir registrieren Ihren Widerspruch automatisch, wenn Sie von dem Anschluss mit der Rufnummer, die Sie für die Inverssuche sperren möchten, unter 0137 5 103300 (0,12 EUR/je Verbindung) anrufen. Bitte beachten Sie dabei, dass - sofern Sie uns von einem T-ISDN Anschluss aus anrufen - automatisch alle Ihre Rufnummern dieses Anschlusses für die Inverssuche gesperrt werden. Sie können Ihren Widerspruch aber auch per Brief oder Telefax an oben genannte Adresse richten. Selbstverständlich können Sie die Inverssuche auch nach Ablauf der oben genannten Frist jederzeit widersprechen.
Ihre Deutsche Telekom, T-Com
ich bewerte diesen vorgang hier bewusst nicht!
... so long
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