Hi,
das mit der Rechtsgültigkeit ist so eine Sache. Ich kann mich daran erinnern, dass erst vor wenigen Jahren die Mikrofilme erstmal anerkannt wurden. Und da auch nur, weil der Ablauf zur Versionierung gesichert war.
In ein paar Projekten war da schon mal sowas in der Richtung:
Zuerst haben wir darauf geachtet, dass in den entschrechenden Feldern des Schriftfeldes automatisch ein Name und ein Datum eingetragen wurde, z.B. bei der Erhöhung eines Status von "In Prüfung" auf "Freigegeben".
Dann wurde ein sogenannter Batch-Plot gestartet, der die Ziechnung aufrief und z.B. als Neutralfile in tiff oder hpgl rausschrieb. Solche Fildes wurden dann in das Zeichnunngsarchiv gespeichert.
Damit hatte dann ein Anwender keine Möglichkeit des Eingriffs in diesen Ablauf, wenn sichergestellt war, dass die Berechtigungen zum Statuswechsel durch Passwörter gesichert sind.
Das INTRALINK hat die Funktion, das eine Zeichnung "Wie gespeichert" wieder aufgerufen wird, auch wenn inzwischen ein darin enthaltenes Bauteil verändert wurde. Das ist ja recht gut, erfüllt aber sicherlich keine ISO-9000er- Anforderungen. Wenn dann noch zusätzlich diese Plotfiles in den verschiedenen Versionen auf WORMs oder in einem Archiv liegen und dann auch noch rundherum etwas für die Abläufe bei z.B. Versionserhöhungen getan wird, ist es schon besser.
Ob das alles nun wirklich anerkann wird, weiss ich nicht, würde mich aber freuen, an dieser Stelle was zu hören.
Grüße
D. Bexkens
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