Hallo,
ich habe wieder einmal eine Frage Zur FKM-Richtlinie "Rechnerische Festigkeitsnachweis für Maschinenbauteile"
Es geht diesmal um das Spannungsgefälle beim Ermüdungsfestigkeitsnachweis für Volumenförmige Bauteile mit örtlichen Spannungen.
Ist es zulässig bei einem Spannungsgefälle sigma 1a zu sigma 2a , wenn sigma 1a die Maximale Hauftnormalspannung an der Oberfläche des Bauteils ist, sigma 2a als die Maximale Hauptnormalspannug an einer senkrecht zum Oberflächenpunkt liegenden Punkt im Bauteilinneren zu nehmen.
Meine Frage stelle ich, da die Hauptnormalspannungen ja jene welche sind, die sich ergeben wenn alle Schubspannungen verschwinden.
Diese Hauptnormalspannungen (sigma 1 bis 3) stehen wiederum senkrecht aufeinander. D.h. für mich das an zwei in einem gewissen Abstand voneinander leigenden Voluminas die Richtungen der Hauptnormalspannungen nicht übereinstimmen müssen.
Mit anderen Worten:
die Richtungen der max. Hauptnormalspannungen der beiden Voluminas (Punkt Oberfläche und Punkt Bautelinnere) sind bzw. müssen nicht parallel sein.
Frage zum Spannungsgefälle FKM:
Sollten die Spannungen des Spannungsgefälles nicht parallel zueinander liegen d.h. in die gleiche Richtung weisen, oder ist dies egal?
Für die Antworten bedanke ich mich schon im Voraus.
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