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Thema: Are you using an old AutoCAD version? Soon you can’t! (Jimmy Bergmark Blog) (5398 / mal gelesen)
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Peter2 Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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erstellt am: 02. Jul. 2019 10:47 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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cadffm Moderator 良い精神
Beiträge: 22171 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 02. Jul. 2019 11:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Da darf man zunächt noch gespannt sein wie sich Adesk in den nächsten Tagen noch zu bestimmten Punkten äußert, denn es ist zu pauschal für "alle Konstellationen". Die Diskussion ist an vielen Fronten im Gange, es hilft aber nicht viel irgendeine Supportmaus oder deutschen Händler dazu zu befragen - der kann auch nur wiedergeben was geschrieben steht. Meinungen? Habe ich: Schön auseinander halten a) Was einem Zusteht (betrifft hauptsächlich die gekauften Permanentlizenzen) b) Was einem NICHT zusteht (betrifft den Betrieb von Versionen älter 4 Versionen Main/Subscr - ABO) c) Auch unterscheiden zwischen: AutoDESK und Recht, das Thema steht dann über allem ganz am Ende. Bestätigungen? Was soll man bestätigen? Das was AutoDESK publiziert ist publiziert.
Widerprüche? Widersprüche?? Ich bin dagegen, oder was meinst du? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Peter1969 Mitglied Technischer Zeichner, AutoCAD Certified Professional
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erstellt am: 02. Jul. 2019 12:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Rechtlich ist es wahrscheinlich klar, dass man "nur" 3 frühere Versionen auf dem Rechner installiert haben darf; macht auch m.E. Sinn nicht zu viel dem Betriebssystem zuzumuten. Aber: wenn ich an eine "tolle (kostenfreie) Applikation" denke, die leider nur bis ACAD 2017 funktioniert, werde ich nachdenklich. Letztendlich muss man dann entscheiden, ob der Programmierer der "tollen Applikation" angeschrieben und nach einem kostenpflichtigen Upgrade gefragt wird - Redensart: "Jede Arbeit ist ihres Lohnes wert"! [Diese Nachricht wurde von Peter1969 am 02. Jul. 2019 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cadffm Moderator 良い精神
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erstellt am: 02. Jul. 2019 12:27 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
>"dass man "nur" 3 frühere Versionen auf dem Rechner installiert haben darf" Aber bereits das ist ja nicht nur ein Fall, sondern a) Ich habe ältere Version am laufen und bereits auch schon eine jünger gestartet (aktiviert) gehabt auf die Lizenz. b) Ich habe ältere Version am laufen und keine jünger gestartet (aktiviert) gehabt auf die Lizenz. c) und dann noch zu unterscheiden aus was für einer Art Lizenz das ganz hervorgeht/hervorging. >"wenn ich an eine "tolle (kostenfreie) Applikation" denke, " Warum Applikation? Was ist denn mit dem 2017 Nutzer "ohne Applikation" ???
>" die leider nur bis ACAD 2017 funktioniert, werde ich nachdenklich. Letztendlich muss man dann entscheiden, ob der Programmierer >" der "tollen Applikation" angeschrieben und nach einem kostenpflichtigen Upgrade gefragt wird" Warum, wozu? Die Appliaktion wird doch weiterhin auf 2017 funktionieren? IMHO hast du hier ein Stück (geiner) Geschichte vergessen!? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Peter1969 Mitglied Technischer Zeichner, AutoCAD Certified Professional
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erstellt am: 02. Jul. 2019 13:15 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Zitat: Original erstellt von cadffm: >"dass man "nur" 3 frühere Versionen auf dem Rechner installiert haben darf" Aber bereits das ist ja nicht nur ein Fall, sondern a) Ich habe ältere Version am laufen und bereits auch schon eine jünger gestartet (aktiviert) gehabt auf die Lizenz. b) Ich habe ältere Version am laufen und keine jünger gestartet (aktiviert) gehabt auf die Lizenz. c) und dann noch zu unterscheiden aus was für einer Art Lizenz das ganz hervorgeht/hervorging. >"wenn ich an eine "tolle (kostenfreie) Applikation" denke, " Warum Applikation? Was ist denn mit dem 2017 Nutzer "ohne Applikation" ???
>" die leider nur bis ACAD 2017 funktioniert, werde ich nachdenklich. Letztendlich muss man dann entscheiden, ob der Programmierer >" der "tollen Applikation" angeschrieben und nach einem kostenpflichtigen Upgrade gefragt wird" Warum, wozu? Die Appliaktion wird doch weiterhin auf 2017 funktionieren? IMHO hast du hier ein Stück (geiner) Geschichte vergessen!?
Mein Ansatz als AutoCAD und Verticals Anwender ist: aktuelle Version verwenden mit den installierten Zusatz-ApplikationenWenn ich Lizenz-rechtlich die 2017er Version nächstes Jahr nicht mehr verwenden dürfen werde, hilft es nicht, dass die Applikation auf 2017 noch weiterlaufen würde... Ich verstehe jetzt, dass es nicht nur versions- abhängige Fälle gibt a) und b) sondern auch Lizenzthemen c), die wiederum kombiniert eine oder mehrere Ebenen darstellen. Wird dann Autodesk eine 3D-Matrix liefern, wo die vielen Fälle und Kombinationen mit den Lizenzen rechtsverbindlich dargestellt werden? X-Y Ebene: Kombination der Versionen X-Achse Neueste Installierte Version 2020/2019/2018/2017/... Y-Achse Frühere Installierte Version 2019/2018/2017/2016/... Z-Achse: Lizenz Maintenance / Subscription / Spezialfälle Maintenance bis Version und Subscription ab Version Das wird die/meine CAD-Administration m.E. sehr erschweren [Diese Nachricht wurde von Peter1969 am 02. Jul. 2019 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cadffm Moderator 良い精神
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erstellt am: 02. Jul. 2019 14:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Servus Peter1969 ich habe das Gefühl du bist noch nicht ganz drin in dem Thema >"Mein Ansatz als AutoCAD und Verticals Anwender ist: aktuelle Version verwenden mit den installierten Zusatz-Applikationen" >"Wenn ich Lizenz-rechtlich die 2017er Version nächstes Jahr nicht mehr verwenden dürfen werde, hilft es nicht, dass die Applikation auf 2017 noch weiterlaufen würde..." Die Aussage hat aber doch nichts mit dem Thread hier zutun, das war doch schon immer so und steht außer Frage.
>"Ich verstehe jetzt, dass es nicht nur versions- abhängige Fälle gibt a) und b) sondern auch Lizenzthemen c), Alle drei sind Lizenz- und Vertragsthemen
>"die wiederum kombiniert eine oder mehrere Ebenen darstellen." Jain? Aber daraus resultieren nunmal möglicherweise unterschiedliche Gegebenheiten, daher sollte man diese auch separat betrachten.
Mal spontan # verzeiht mir mögliche Fehler, aber Installation und Lizenzen sind nun wirklich nicht mein Thema(eigentlich): a) Ich kaufe mir 2013 eine 2013er Version b) Ich kaufe mir 2013 eine 2013er Version, upgrade bis 2016 und lasse dennoch immer nur 2013 laufen seit dem. c) Ich kaufe mir 2013 eine 2013er Version, upgrade bis 2016 , und lasse dennoch nur 2013 laufen, bis auf einen Tag im November 2015, dort hatte ich mal 2015 aktiv zum Test. d) Maintenance bis 2016 und lasse dennoch nur 2013 laufen e) Maintenance bis 2016 und lasse dennoch nur 2013 laufen, bis auf einen Tag im November 2015, dort hatte ich mal 2015 aktiv zum Test. und der uninteressanteste Fall, wenn es überhaupt ein Fall ist?: Abo-Kunde, aber das Thema einer unzulässigen Lizenz sollte zumindest für ganz normale Einzelplatz-Lizenzen spätestens nach 30Tage Überfälligkeit automatisch geklärt sein. >"Wird dann Autodesk eine 3D-Matrix liefern, wo die vielen Fälle und Kombinationen mit den Lizenzen rechtsverbindlich dargestellt werden? Selbst nicht rechtsverbindlich, beide Parteien haben den Rechten und Pflichten zugesagt, also sind diese bekannt. (ob es so ist oder auch nicht, es bedarf demnach keiner Matrix - Du solltest schon selbst wissen was du nutzen darfst) <= Ich persönlich sehe das einen Tick anders, Adesk sicher nicht. >"Das wird die/meine CAD-Administration m.E. sehr erschweren" Bin mir nicht sicher zu wissen worauf du anspielst, aber das auszuformulieren und zu mutmaßen dauert mir zu lange, daher lasse ich es an dieser Stelle. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
nena23 Mitglied Montag bis Freitag, ganzen Tag lang
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erstellt am: 03. Jul. 2019 18:40 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
War da an anderer Stelle auch gerade drüber gestolpert Ich habe das schon richtig verstanden: Ich habe z.B. nur 2010, dauerhaft lizenziert und muß die nach dem Stichtag neu installieren weil mein PC abgeraucht ist. Das geht dann nicht mehr, meine dauerhafte Lizenz ist faktisch gesehen 100% tot. Autodesk ändert einseitig und rückwirkend die Vertragsbedingungen. Richtig? Kann doch rechtlich in D/EU irgendwie nicht möglich sein, oder? Dirk Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cadffm Moderator 良い精神
Beiträge: 22171 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 03. Jul. 2019 19:40 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Nur (m)eine Meinung: >"Ich habe z.B. nur 2010, dauerhaft lizenziert und muß die nach dem Stichtag neu installieren weil mein PC abgeraucht ist." Bin da nicht der Profi, aber es reicht bereits wenn gewisse Teile der Hardware abgeraucht und ersetzt werden, bereits dann sollte sich ein anderer Anforderungscode und entsprechend ein anderer Aktivierungscode ergeben. (wer das präzisieren kann oder mich korrigieren muss, ich bitte darum) >"Das geht dann nicht mehr, meine dauerhafte Lizenz ist faktisch gesehen 100% tot. Wenn der Aktivierungscode zum Freischaltcode nicht bekannt ist und AutoDesk keinen mehr versenden würde, zunächst mal: JA. >"Autodesk ändert einseitig und rückwirkend die Vertragsbedingungen. Richtig? Keine Ahnung, selbst wenn ich das ganze Kleingedruckte (erneut!) lesen würde, so bin ich mir sicher - Ich kann dort weder das eine noch das andere herauslesen. Du darfst die Lizenz nutzen, soweit wird es mal richtig sein in allen Ländern weltweit, aber das verbietet ja auch niemand. Ob sie zugesagt haben dich lebenslang "immer wieder neu" in die Lage zu versetzen? Keine Ahnung. >"Kann doch rechtlich in D/EU irgendwie nicht möglich sein, oder?" Richtig! Ob man was dagegen tun keine, keine Ahnung. Wenn man das Produkt auch noch auf einem Datenträger bekommen hat, dann könnte ich mal auf alte Postings von Tom Berger verweisen, aber ich lasse es mal an dieser Stelle. Es würde aber ca. der Kernaussage meiner Meiunung entsprechend: Ich habe eine 2010 Dauerlizenz (oder nur das Nutzungsrecht? ;-) ) und der Softwarehersteller muß mich in die Lage versetzen diese (in entsprechender Hard/Softwareumgebung) nutzen zu können. Will der Hersteller dies nicht machen, oder kann er dies nicht machen (Achtung: In der Praxis ist das kein Unterschied für dich!), dann sehe ich es als mein gutes Recht an ALLE Mittel auszureizen um es selbst gangbar zu machen. Für ACAD2010 wäre das technisch nicht schwer, was die IT eines Unternehmens zu dem Punkt sagen würde steht auf einem anderen Blatt, vermutlich eine Seite hinter "wir nutzen Unsupported OS and CAD-Software". Aber wenn man mal an andere Software denkt, dann wäre es selbst für das 1-Mann Unternehmen oft nicht möglich so einen Weg zu gehen. Anm: Ich habe mich jetzt 3,4 Tage nicht um das Thema gekümmert und bin schon gespannt wie der aktuelle Stand der Diskussion ist. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cadffm Moderator 良い精神
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erstellt am: 04. Jul. 2019 00:06 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Keine neuen Erkenntnisse meinerseits, außer die Bestärkung: Die meinen es wohl wirklich so wie es geschrieben steht wirklich, die meinen das Ernst! Da hier viel zu wenig lost ist bei dem Thema.. vielleicht stolpert ja doch noch jemand darüber. Die Hunderttausenden kleinen Krauter mit alten Dauerlizenzen werden wie bisher erst durch neuen PC davon erfahren, bisher war nur die Software das Problem, erst der Datenträger, dann das Betriebssystem&Co, demnächst dann auch noch die Aktivierung. Also 3-5 "Versionen älter" in Bezug zur aktuellen Lizenz sind ja klar und kein Problem/Keine Änderung. Probleme haben nur diejenigen welche ältere Versionen betreiben zu denen aktuell eigentlich keine Berechtigung vorliegt. Einzel-Dauerlizenz Versionen 2010 und älter werden nach dem 31.08.2019 ein Problem haben Einzel-Dauerlizenz Versionen 2011 und jünger werden im oder nach dem März 2021 ein Problem haben (ob Rechtens oder nicht - egal, dafür interessiert sich das Programm ja eh nicht) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
freierfall Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Techniker
Beiträge: 11556 Registriert: 30.04.2004 IV Suite AutoCAD 2018 AutoCAD Mech. 2018 ReCap
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erstellt am: 05. Jul. 2019 07:07 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
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Manfred Gündchen Ehrenmitglied V.I.P. h.c. SelbstständIng mit Planungsbüro Anlagenbau, Dipl.-Ing.-Maschinenbau
Beiträge: 2370 Registriert: 08.03.2008 IV seit den 5.3Er aktuell den 2014Ner WIN7pro-64bit SP das jeweils aktuelle
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erstellt am: 05. Jul. 2019 09:33 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
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cadwomen Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Mädchen für fast alles
Beiträge: 3042 Registriert: 26.08.2002 ACAD R11 - 2022 (Plant3D) AVIS ACAD LT 2013- 2021 ZWCAD 2015 Versuch "nun ja" [s]History P3D 2012/(13) SP und Hotfix([/s]<P> Windows 10 / 64 Bit Xeon CPU 3.5GHz 16GB Ram NVIDIA Quadro P2000 3x Dell TV100 88P Monitore
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erstellt am: 05. Jul. 2019 10:13 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
... Dongel Dongel ... von Sofistk war da irgendwo noch einer aus der Steinzeit... zumindest mein Windoof 10 Rechner hat tatsächlich noch ne Schnittstelle dafür cw ------------------ Also ich finde Unities gut ... und andere sicher auch ------------------------------------------------ cadwomen™ Plant ist nur die Spitze des Berges der da treibt ? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Peter2 Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Beiträge: 3835 Registriert: 15.10.2003 Win 10/64 Pro AutoCAD MAP 3D 2023 BricsCAD 22
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erstellt am: 05. Jul. 2019 10:20 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Zitat: Original erstellt von cadwomen: ... zumindest mein Windoof 10 Rechner hat tatsächlich noch ne Schnittstelle dafür..
Muss ja nicht unbedingt der serielle oder der lpt/1 Anschluss sein. Geht auch mit USB ... ------------------ Für jedes Problem gibt es eine einfache Lösung. Die ist aber meistens falsch. ;-) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Elmar-123 Mitglied Stadtplaner
Beiträge: 14 Registriert: 17.03.2009
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erstellt am: 23. Aug. 2019 11:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Moin, In der FAQ -Liste von Autodesk steht auf die Frage: "Ist es möglich, einen Aktivierungscode anzufordern und für die zukünftige Verwendung zu speichern?" folgende Antwort(autom. übersetzt): "Dies ist jedoch nur innerhalb streng kontrollierter Parameter möglich, bei denen sich die Konfiguration ab dem Zeitpunkt der Codegenerierung nicht ändert. Wir können nicht garantieren, dass zuvor generierte Codes wie vorgesehen funktionieren (.....)" Seht ihr Möglichkeiten Aktivierungscodes für die Zeit nach dem 31.08.2019 sozusagen auf Halde zu generieren? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cadffm Moderator 良い精神
Beiträge: 22171 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 23. Aug. 2019 11:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Der Code basiert (zum Teil) auf der Hardware und genau darum geht es ja: Hole dir einen Aktivierungscode (für deine jetzige Hardware passend), aber sobald du etwas am Gerät tauschst (Kenne mich da nicht im Detail aus, CPU,Festplatte.. @ALL, wer da etwas aufklären kann: Ich bitte darum ) dann generiert die Software einen anderen Anforderungscode und damit wird auch ein anderer Schlüssel benötigt = anderer Aktivierungscode. Bin gespannt wie es in der Praxis wirklich ausschaut in Europa.. offiziell bleibt Adesk beiden Aussagen weltweit gleich.
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cadffm Moderator 良い精神
Beiträge: 22171 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 22. Nov. 2019 08:03 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Fast zwei Monate nach dem Stichtag, wie schaut es aus? Da es hier keine weiteren Post gibt könnte ich es wohl auch gleich sein lassen, aber dennoch: Wie ist eure 1) Erfahrung 2) Sichere Information 3) Hörensagen Ich werde später auch selbst dazu antworten, aber ich bin vorerst vom aufleben lassen des Threads zu erschöpft Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
skaes Mitglied Werkzeugmacher
Beiträge: 3 Registriert: 23.02.2020
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erstellt am: 23. Feb. 2020 23:56 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Und noch ein paar Monate später komm jetzt ich an Zuerst - mit Autocad habe ich eigentlich nichts zu tun, ich arbeite beruflich mit Pictures by PC Aber jetzt habe ich hier einen alten Rechner von einem Architekten der quasi schon in Rente ist und bei dem sein gekauftes Autocad 2004 mit Dauerlizenz nicht mehr läuft. Ok, ist alt, aber er braucht nicht mehr und gekauft ist gekauft. Ich kann nicht nachvollziehen was an dem Rechner verändert wurde aber wenn ich Acad starte, kommt eben das Fenster, dass ich einen neuen Aktivierungscode benötige. Er hat mir diverse Unterlagen mit Aktivierungscodes mitgegeben allerdings passt der Anforderungscode nicht. Online geht die Aktivierung nicht mehr und ich vermute auf die xml Datei die ich an die Autodesk Registrierungs Mailadresse geschickt habe, werde ich auch nie ne Antwort bekommen. Hat jemand irgendeine Idee/aktuelle Erfahrung, wie ich das wieder zum laufen bekomme? Der alte Herr wäre wirklich sehr dankbar. Danke euch Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cadffm Moderator 良い精神
Beiträge: 22171 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 24. Feb. 2020 07:02 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
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Hohenöcker Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Ingenieur
Beiträge: 2387 Registriert: 07.12.2005
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erstellt am: 24. Feb. 2020 08:45 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Ähnliches Problem hatte ich mal mit Inventor. Wenn die Kiste noch läuft, Internetstecker ziehen und Daten nur noch mit USB-Stick übertragen! Ins Internet gehen kannst du ja immer noch mit einem anderen Rechner. ------------------ Gert Dieter Ja, mach nur einen Plan und sei ein großes Licht und mach noch einen zweiten Plan, gehn tun sie beide nicht. Bert Brecht Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
skaes Mitglied Werkzeugmacher
Beiträge: 3 Registriert: 23.02.2020
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erstellt am: 02. Mrz. 2020 17:22 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
So, erstmal hat es sich zum guten gewendet und der Support hat mir einen neuen Aktivierungscode erstellt. Jetzt darf der PC nur nicht mehr dumm tun... Gert: Der PC hängt schon seit Jahren nicht mehr am Internet, da reicht aber schon eine Änderung wie ein neuer MBR damit Autocad nicht mehr läuft.
[Diese Nachricht wurde von skaes am 02. Mrz. 2020 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cadffm Moderator 良い精神
Beiträge: 22171 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 02. Mrz. 2020 20:46 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
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t.corona Mitglied
Beiträge: 22 Registriert: 10.05.2005
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erstellt am: 03. Mrz. 2020 15:47 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Hallo Skaes, ich stehe vor dem gleichen Problem mit ADT 2007 und VIZ 2005 der Autodesk Chat Support hat mir mitgeteilt das keine Aktivierung mehr möglich ist. An welche mail Adresse hast du denn die Anfrage gestellt bzw. von welcher Adresse hast du den Aktivierungscode bekommen? Danke. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
archtools Mitglied
Beiträge: 943 Registriert: 09.10.2004 Entwickler für AutoCAD, BricsCAD u.a., alle Systeme
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erstellt am: 12. Mrz. 2020 11:09 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Zitat: Original erstellt von t.corona: Hallo Skaes, ich stehe vor dem gleichen Problem mit ADT 2007 und VIZ 2005 der Autodesk Chat Support hat mir mitgeteilt das keine Aktivierung mehr möglich ist. An welche mail Adresse hast du denn die Anfrage gestellt bzw. von welcher Adresse hast du den Aktivierungscode bekommen? Danke.
Vorab: ich gebe hier keine Rechtsberatung, sondern teile meine Rechtsauffassung mit, die auf guter Kenntnis des Urheberrechts beruht. Die entscheidende Frage ist, ob Du AutoCAD *gekauft* oder nur lizenziert hast. Gekauft ist AutoCAD dann, wenn man einen von Autodesk herausgegebenen Datenträger erwirbt, von dem AutoCAD auf einem Rechner installiert werden kann. Ob AutoCAD während oder nach der Installation nach einen Autorisierungscode fragt, ist dann irrelevant. Es ist auch irrelevant, wenn *nach* dem Kauf, z.B. während der Installation von einem gekauften Datenträger, irgendwelche "Lizenzbedingungen" zustimmend angeklickt werden müssen. Diese Bedingungen gelten nicht, weil man mit dem Eigentum am Datenträger die Software sowieso schon im Rahmen des Urheberrechts benutzen darf, und weil ein Hersteller diese Rechte nicht willkürlich im Nachhinein einschränken darf. So weit ich das sehe, gibt es heute aber keinen Kauf eines von Autodesk herausgegebenen Datenträgers mehr. Wer so einen noch hat, der hat zwar keinen Anspruch auf einen neuen Autorisierungscode, der darf aber die Software so verändern, dass sie ohne Autorisierungscode läuft. Wer im Netz ein wenig sucht, der wird Hacks von AutoCAD finden. Verwendet werden dürfen die aber nur, wenn man eine gekaufte AutoCAD-CD hat, für die Autodesk keine Freischaltung mehr vornimmt. Wer AutoCAD nicht gekauft, sondern z.B. nach Download lizenziert hat, für den gelten die Lizenzbestimmungen. Wenn die vorsehen, dass die Lizenz nur an eine bestimmte Hardware oder ein bestimmtes OS gebunden ist, dann ist das so. Edit: GANZ WICHTIG meine Ausführungen gelten im Geltungsbereich des deutschen Urheberrechts, das im Wesentlichen auch das der EU ist. In den USA ist die Rechtslage bzgl Urheberrecht fundamental anders.
[Diese Nachricht wurde von archtools am 12. Mrz. 2020 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
skaes Mitglied Werkzeugmacher
Beiträge: 3 Registriert: 23.02.2020
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erstellt am: 13. Mai. 2020 17:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Hallo und sorry erstmal - habe die Benachrichtigung übersehen. Die Antwort und Kommunikation lief über customersupport@autodesk.com @archtools Da ich erst nicht erwartet habe Hilfe zu bekommen und ich ähnlich wie du dachte (es handelt sich ja um eine sehr alte Version inkl. Installationsdatenträger), habe ich mich auf die Suche gemacht um mir selber zu helfen...
Tja, auf den ersten Anschein hin gibt es genügend Hilfsmittel aber bei näheren testen waren die Links entweder tot oder es handelte sich nur noch um Viren. Habe in einer virtuellen Maschine alles gestestet was ich gefunden habe aber da war nichts dabei was funktioniert hat. Zum Glück wurde mir von Autodesk doch noch geholfen aber ich bin mal gespannt was ist wenn der PC irgendwann wieder spinnt. Rein rechtlich finde ich es komplett bescheuert und fragwürdig - wenn der Support eingestellt wird, müssten sie für eine solche alte Version einen allgemein gültigen Aktivierungscode oder ähnliches herausgeben.
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cadffm Moderator 良い精神
Beiträge: 22171 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 13. Mai. 2020 17:29 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
>"Habe in einer virtuellen Maschine alles gestestet was ich gefunden habe aber da war nichts dabei was funktioniert hat" Ich kenne nur Mittelchen die Funktionieren, die Suche könnte sich also lohnen. >"Zum Glück wurde mir von Autodesk doch noch geholfen" Sehr schön.
>"aber ich bin mal gespannt was ist wenn der PC irgendwann wieder spinnt." Für diesen Fall setzt du eigentlich ein Virtuelles System, welches du nicht änderst bzw. jederzeit wiederherstellen kannst. Für dieses System (diesen Requestcode) brauchst du den Schlüssel/Aktivierungscode. Gehst du andere Wege (wie oben erwähnt, aber einen der funktioniert) interessiert das alles nicht, zumindest solange der Dietrich auf dem System läuft. >"Rein rechtlich finde ich es komplett bescheuert und fragwürdig - wenn der Support eingestellt wird," Für mich persönlich ist das nicht fragwürdig, das ist ziemlich eindeutig. (zumindest solange man sich an die Systemvoraussetzungen hält. Ich könnte es verstehen für die Verwendung bei abweichender Hard/Software) >"müssten sie für eine solche alte Version einen allgemein gültigen Aktivierungscode oder ähnliches herausgeben. Genau so sollte es sein und einige Herstellen machen das dann auch so. Autodesk gehört zu den anderen, die den Nutzer dumm stehen lassen.
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cadffm Moderator 良い精神
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erstellt am: 13. Mai. 2020 17:32 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Zitat: Original erstellt von cadffm: >"müssten sie für eine solche alte Version einen allgemein gültigen Aktivierungscode oder ähnliches herausgeben. Genau so sollte es sein und einige Herstellen machen das dann auch so. Autodesk gehört zu den anderen, die den Nutzer dumm stehen lassen.
Wobei: Aktuell lassen sie Kunden noch nicht generell dumm stehen, so wie in deinem Fall: Aktivierungscode erstellt. Es gibt aber auch genügend Fälle in denen Kunden es nicht geschafft haben so weit zu kommen und mir ist es bis heute nicht möglich gewesen an Informationen aus erster Hand(Adesk) zu kommen wann eine Aktivierung verwehrt wird. (logisch reden wir hier von gültigen Lizenzen/Nutzungsrechten/wie auch immer es in den Fällen lauten muß) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
archtools Mitglied
Beiträge: 943 Registriert: 09.10.2004 Entwickler für AutoCAD, BricsCAD u.a., alle Systeme
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erstellt am: 13. Mai. 2020 17:45 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Zitat: Original erstellt von cadffm:
(logisch reden wir hier von gültigen Lizenzen/Nutzungsrechten/wie auch immer es in den Fällen lauten muß)
Nein, in dem Fall reden wir gerade nicht von "Lizenzen" oder "Nutzungsrechten" (was nur ein Synonym für "Lizenzen" ist). Wer eine Software auf einem Datenträger kauft, der braucht kein spezielles Recht zur Nutzung, denn der Datenträger wurde durch den Kauf zum Eigentum, und da kann der Hersteller der Software dann nicht nachträglich (also nach dem Abschluss des Kaufvertrags) das Recht zur Nutzung des Eigentums durch den Käufer in irgendeiner Weise einschränken. Nimm als Beispiel den Kauf eines Autos (das heute jede Menge Software enthält. Dafür hast Du z.B. 30.000 auf den Tisch gelegt, und hast das Auto als Dein Eigentum erhalten, das Du (im Rahmen der Gesetze) selbstverständlich nutzen kannst, wie Du willst. Insbesondere kannst Du es natürlich "bestimmungsgemäß" verwenden, also zum Autofahren. Und jetzt nimm an, dass nachträglich (!), also nach dem Abschlus des Kaufvertrags und eventuell sogar nach der Zulassung des Autos auf Dich, eine Software Deines Autos Dir vorschreiben will, das Auto nur noch im Umkreis von 500m um Dein Haus zu nutzen, und nur noch, wenn Du dabei eine rote Zipfelmütze trägst. Ganz genau so viel Bedeutung hat eine "EULA", die man nach (!) dem Abschluss des Kaufvertrags für eine Kaufsoftware wegklickt. Dein EIgentum darfst Du nutzen, und wenn der Hersteller das durch irgendwelche AutCodes, die er plötzlich nicht mehr herausrückt, unmöglich macht, dann hast Du das Recht, Dein Eigentum so zu verändern, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch wieder möglich ist. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cadffm Moderator 良い精神
Beiträge: 22171 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 13. Mai. 2020 17:53 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
>", denn der Datenträger wurde durch den Kauf zum Eigentum" Mein liebster Nordhesse, AutoCAD nimmt auch keinem den Datenträger weg Vom Blickpunkt des normalen Menschenverstandes (nicht des Rechts und irgendeiner Rechtssprechung) sitzt man aber im gleichen Boot, ob mit oder ohne Datenträger. (Das ich mir als in dem Thema völlig Ungebildeter nicht vorstellen kann das es einen rechtlichen Unterschied zwischen "Bestellung SoftwareX-wasauchimmerLizenz" und "Bestellung SoftwareX-wasauchimmerLizenz UND BITTE EINEN DATENTRÄGER" gibt, das möchte ich überhaupt nicht sezieren. Übersteigt bei mir jede Logik - was hier aber wohl eh keine Rolle spielt) Ich denke da speziell an die Zeit in der die Software schon regulär online zu beziehen war, aber man auch gerne noch Datenträger dazu bestellen konnte) Bei einem sind wir uns alle einig denke ich: Zum speien diese Vorgehensweise. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
archtools Mitglied
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erstellt am: 13. Mai. 2020 18:12 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Zitat: Original erstellt von cadffm: >", denn der Datenträger wurde durch den Kauf zum Eigentum"Mein liebster Nordhesse, AutoCAD nimmt auch keinem den Datenträger weg Vom Blickpunkt des normalen Menschenverstandes (nicht des Rechts und irgendeiner Rechtssprechung) sitzt man aber im gleichen Boot, ob mit oder ohne Datenträger. (Das ich mir als in dem Thema völlig Ungebildeter nicht vorstellen kann das es einen rechtlichen Unterschied zwischen "Bestellung SoftwareX-wasauchimmerLizenz" und "Bestellung SoftwareX-wasauchimmerLizenz UND BITTE EINEN DATENTRÄGER" gibt, das möchte ich überhaupt nicht sezieren. Übersteigt bei mir jede Logik - was hier aber wohl eh keine Rolle spielt) Ich denke da speziell an die Zeit in der die Software schon regulär online zu beziehen war, aber man auch gerne noch Datenträger dazu bestellen konnte) Bei einem sind wir uns alle einig denke ich: Zum speien diese Vorgehensweise.
Sorry, aber der "normale Menschenverstand" ist in aller Regel ein todsicheres Mittel, um völlig in die Irre zu laufen. Das deutsche Urheberrecht ist übrigens sehr logisch aufgebaut und sehr verständlich verfasst. Es gibt sehr, sehr gute Gründe dafür, zwischen Eigentum an Sachen und einem Recht zu unterscheiden. Wenn Du Software z.B. per Download aus dem Netz kaufst, dann kaufst Du ja keine Sache. Du hast dadurch nichts Materielles, was Du Dein Eigentum nennen könntest. Eigentum kann man aber nur an Sachen haben. Wenn Du das Eigentum an einer Sache hast, dann muss Dir selbstvertändlich niemandem zusätzlich das Recht einräumen, diese Sache im Rahmen der allgemeinen Rechtslage nach Deinem Belieben zu benutzen. Aber am Download hast Du kein Eigentum, denn Du hast keine Sache erworben, sondern Daten, die dem Urheberrecht unterliegen. Das Recht zur Nutzung muss Dir dafür jemand einräumen, denn anders hättest Du dem UrhG zufolge kein Recht zur Nutzung der Software. So ein Recht, etwas nutzen zu dürfen, nennt man "Lizenz". Das Wort bedeutet auf deutsch nichts anderes als "Erlaubnis". Diese Erlaubnis kann der Erlaubnisgeber in den sehr weiten Grenzen der Vertragsfreiheit an beliebige Bedingungen knüpfen. So weit so gut: Und jetzt bitte auch noch den "normalen Menschenverstand" an normale Verhältnisse anpassen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cadffm Moderator 良い精神
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erstellt am: 13. Mai. 2020 18:30 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
>"Sorry, aber der "normale Menschenverstand" ist in aller Regel ein todsicheres Mittel, um völlig in die Irre zu laufen." Rechtlich mag das stimmen Ansonsten ist es einfach normal das 100 Menschen bis zu 100 verschiedene Ansichten haben, multiple Persönlichkeiten habe ich dabei mit nur einer Stimme gewertet Mit einem Trink in der Hand und gemeinsam am Tisch sitzend würde ich das genre fortführen, aber leider ist das unnötig zeitraubend über diesen Weg hier. Der Sinn mit dem Datenträger hört bei mir direkt an der Stelle auf wo mir Datenträger inkl. Software kostenlos zur Verfügung gestellt werden, so wie es Adesk auch viele Jahre gemacht hat. Heute gibt es kostenlos zwar das Programm, aber den Datenträger nicht mehr. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
archtools Mitglied
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erstellt am: 13. Mai. 2020 18:46 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Zitat: Original erstellt von cadffm: >"Sorry, aber der "normale Menschenverstand" ist in aller Regel ein todsicheres Mittel, um völlig in die Irre zu laufen." Rechtlich mag das stimmen Ansonsten ist es einfach normal das 100 Menschen bis zu 100 verschiedene Ansichten haben, multiple Persönlichkeiten habe ich dabei mit nur einer Stimme gewertet Mit einem Trink in der Hand und gemeinsam am Tisch sitzend würde ich das genre fortführen, aber leider ist das unnötig zeitraubend über diesen Weg hier. Der Sinn mit dem Datenträger hört bei mir direkt an der Stelle auf wo mir Datenträger inkl. Software kostenlos zur Verfügung gestellt werden, so wie es Adesk auch viele Jahre gemacht hat. Heute gibt es kostenlos zwar das Programm, aber den Datenträger nicht mehr.
Du willst den relevanten Punkt nicht wirklich wahrhaben: der Sinn mit dem kostenlos zur Verfügung gestellten und Dir als Eigentum überlassenen Datenträger inkl. Software ist ganz und gar trivial. Du darfst diesen Datenträger als Dein Eigentum nutzen. Punkt. Aber darauf ist ja ein Programm, das z.B. nur eine Demoversion einer Vollversion ist, die Du nicht hast.
Das ***immer*** urheberrechtlich geschützte Programm kannst Du dann selbstversztändlich als Demoversion nach Belieben nutzen. Und wenn der Hersteller des Programms anbietet, Dir gegen Entgelt einen Freischaltcode zur Verfügung zu stellen, deraus der Demosoftware die Vollversion macht, dann hast Du immer noch das Eigentum am Datenträger. Aber Du hast keinen Bedarf an einem Hack, weil der Hersteller ja den Code herausgibt. Erst dann, wenn der Hersteller keinen Code mehr herausgibt, hast Du das Recht zur Veränderung der urheberrechtlich geschützten Software. Das wird durch §69d des UrhGs geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69d.html Nochmals zur Klarstellung: die Nutzung Deines Eigentums (Datenträger mit Software darauf) wird nur durch die allgemeinen Gesetze eingeschränkt (Du darfst also die CD nicht zerbrechen und mit den Scherben jemandem den Hals abschneiden, und Du darfst die Software nicht kopieren und weitergeben). Das UrhG ist so ein allgemeines Gesetz. Über das, was das UrhG Dir erlaubt, benötigst Du keine weitere Erlaubnis "= "Lizenz") des Herstellers.
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cadffm Moderator 良い精神
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erstellt am: 14. Mai. 2020 03:02 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Aber darauf ist ja ein Programm, das z.B. nur eine Demoversion einer Vollversion ist, die Du nicht hast. Das ***immer*** urheberrechtlich geschützte Programm kannst Du dann selbstversztändlich als Demoversion nach Belieben nutzen. Und wenn der Hersteller des Programms anbietet, Dir gegen Entgelt einen Freischaltcode zur Verfügung zu stellen, deraus der Demosoftware die Vollversion macht, Die (meine) Spitzfindigkeit ging ja genau auf diesen Punkt: Der Freischaltcode ändert das auf ROM gespeicherte Programm NICHT, nur das Verhalten. Es gibt keine Testversion, Vollversion, es gibt nur eine Programmversion.
Und da stolpere ich über die Wichtigkeit beim Kauf von was auch immer einen Datenträger gekauft haben zu müssen damit ich mein, nach meinem Empfinden(!), gutes Recht bekomme. Wie gesagt: Ist für mich (zum Glück) nur interessant, nicht wichtig. Die User die es nicht schaffen einen Freischaltcode zu erhalten haben mein Mitleid und ich selbst habe auch noch keine IT (Abteilung) erlebt die "auf anderen Wegen aktivierte Software" zulassen würde. Daher bedeutet es für Viele: Ohne Hilfe von Adesk: Game Over. Ich selbst habe in meinem AdeskAccount fälschlich!! eine 2011LT Lizenz, dazu wollte ich mal einen alten Rechner suchen und schauen wie es läuft mit dem Betteln um einen Freischaltcode. Aber bisher habe/nehme ich mir keine Zeit für den Spaß, interessant wäre es aber schon (für mich). Danke Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
archtools Mitglied
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erstellt am: 14. Mai. 2020 09:29 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Zitat: Original erstellt von cadffm:
Die (meine) Spitzfindigkeit ging ja genau auf diesen Punkt: Der Freischaltcode ändert das auf ROM gespeicherte Programm NICHT, nur das Verhalten.
Nein, das ist keine Spitzfindigkeit. Du weigerst Dich nur sehr beharrlich, den entscheidenden Punkt wahrzunehmen. Mir gehen langsam die Worte aus, um das anders klar zu machen. Nochmals: Dein Eigentum (das hast Du immer nur an Sachen, also z.B. an einer CD mit einem Programm darauf), darfst Du im Rahmen der geltenden Gesetze IMMER völlig frei nutzen. Zu diesen geltenden Gesetzen gehört das Strafrecht, das Dir verbietet, die CD zu zerbrechen und als Waffe einzusetzen, und dazu gehört auch das Urheberrecht, das Dir verbietet, geschützte Werke zu verändern, zu kopieren und weiter zu geben. Bei den geschützten Werken ist es völlig egal, ob es sich um ein Programm auf einer CD handelt, oder um ein Ölbild an Deiner Wand. Strafrecht und Urheberrecht schränken also nur Deine Verfügbarkeit über Dein Eigentum ein. Sie erlauben nichts, sondern verbieten was. Eine Erlaubnis des Malers, Deinen Ölschinken vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer umzuhängen, brauchst Du nicht. Dass Du das darfst, geht schon aus Deinem Eigentumsrecht hervor. Aber Du darfst das Bild nicht verändern, indem Du zu Pinsel und Ölfarbe greifst. Das ist eine Einschränkung Deines Eigentumsrechts durch das Urheberrecht. Das Urheberrecht hebt in §69 aber diese Einschränkungen für Computerprogramme zum Teil wieder auf. Du darfst unter bestimmten Umständen (!) das Programm sehr wohl verändern. Diese Umstände sind aber nicht gegeben, wenn der Hersteller einen Autorisierungscode anbietet, wie das beim Demoprogramm der Fall ist. Warum liest Du nicht erst mal das UrhG und insbesondere §69? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cadffm Moderator 良い精神
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erstellt am: 14. Mai. 2020 10:22 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Wie schon öfters bei dem Thema: Du bist es der (mich) hier nicht versteht - rein schriftliche Kommunikation, Mimik Betonung und Rückfragen bleiben auf der Strecke - bekanntes Problem. Du brauchst MIR hier nichts klar machen, du hast es klar gemacht, bereits vor Jahr(zehnt)en, danke. Ich weiss es also, oder kann es nachlesen (deine Posts), anders formuliert: Ich habe verstanden. Man kann sagen "Ich habe verstanden", aber dies bedeutet nicht zugleich das ich es auch verstehe, verstehe im Wortsinn des Verständnis. Ich kann auswendig lernen, wie dieses Thema, aber das Erlernte fällt unter Fähigkeiten und Wissen, für beides ist aber nicht auch grundsätzlich Verständnis von Nöten und bringt dieses auch nicht automatisch mit sich. >>> Warum liest Du nicht erst mal das UrhG und insbesondere §69? Weil der Gesetzestext im aktuellen "Gespräch" was ich führe überhaupt nicht interessiert! Ich fragte eigentlich nicht danach oder nach irgendetwas anderem was mit einem Gesetzestext zu beantworten wäre. Genau der Punkt ist es den du nicht verstehst (eigentlich ein Wortwitz an dieser Stelle). Ab dem "gesunder Menschenverstand" bist du einfach in eine andere Richtung abgebogen, that's it.
over and out
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Hohenöcker Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Ingenieur
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erstellt am: 14. Mai. 2020 10:53 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Zitat: Original erstellt von archtools:
Wenn Du Software z.B. per Download aus dem Netz kaufst, dann kaufst Du ja keine Sache. Du hast dadurch nichts Materielles, was Du Dein Eigentum nennen könntest. Eigentum kann man aber nur an Sachen haben. Wenn Du das Eigentum an einer Sache hast, dann muss Dir selbstvertändlich niemandem zusätzlich das Recht einräumen, diese Sache im Rahmen der allgemeinen Rechtslage nach Deinem Belieben zu benutzen. Aber am Download hast Du kein Eigentum, denn Du hast keine Sache erworben, sondern Daten, die dem Urheberrecht unterliegen. Das Recht zur Nutzung muss Dir dafür jemand einräumen, denn anders hättest Du dem UrhG zufolge kein Recht zur Nutzung der Software. So ein Recht, etwas nutzen zu dürfen, nennt man "Lizenz". Das Wort bedeutet auf deutsch nichts anderes als "Erlaubnis". Diese Erlaubnis kann der Erlaubnisgeber in den sehr weiten Grenzen der Vertragsfreiheit an beliebige Bedingungen knüpfen.
Anderes Beispiel. Ein Musiker kauft sich Noten. Die kann er ins Regal stellen, vollkritzeln, üben und für sich spielen. So bald er sie aber öffentlich aufführen will, greifen andere Gesetze, z. B. GEMA. Ist das vergleichbar? Nur so als Denkanstoß... ------------------ Gert Dieter Dem Mut ist keine Gefahr gewachsen. Rüdiger Nehberg Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
archtools Mitglied
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erstellt am: 14. Mai. 2020 11:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
Zitat: Original erstellt von Hohenöcker:
Anderes Beispiel. Ein Musiker kauft sich Noten. Die kann er ins Regal stellen, vollkritzeln, üben und für sich spielen. So bald er sie aber öffentlich aufführen will, greifen andere Gesetze, z. B. GEMA. Ist das vergleichbar? Nur so als Denkanstoß...
Nein, das ist nicht richtig vergleichbar, denn das UrhG sieht für Musiknoten noch spezielle Einschränkungen vor. Man darf beispielsweise die meisten geschützten Werke zum eigenen Gebrauch beliebig kopieren, wobei als "eigener Gebrauch" sogar die Weitergabe an Freunde gilt. EIne Musikaufnahme darfst Du so kopieren, nicht aber die Noten. Die dürfen auch zum nur eigenen Gebrauch nur handschriftlich (!) kopiert werden. Computerprogramme dürfen nur zu bestimmten Zwecken kopiert werden, als v.a. zum Ausführen selbst (da werden sie vom Datenträger ins RAM kopiert), und als Backup, nicht aber wie z.B. Bücher oder Bilder zur Weitergabe im Freundeskreis. Nochmals die einfache Regel, die man auch ohne Blick ins Straf- oder Urheberrecht verstehen kann: das eigene Eigentum darf man IMMER im Rahmen der allgemeinen Gesetze (also unter Beachtung von Straf- und Urheberrrecht usw) nutzen, ohne dafür eine Erlaubnis (= "Lizenz") zu brauchen. Eine Erlaubnis, die einem erst NACH dem Kaufvertrag aufgezwungen wird (wie die allermeisten EULAs), hat keine rechtliche Bedeutung, denn weder Hersteller noch Verkäufer haben das Recht, meine Eigentumsrechte an meinen Sachen einzuschränken. Anders wäre das natürlich, wenn eine Einschränkung Teil des Kaufvertrags geworden ist, denn zu dem Zeitpunkt hast Du ja noch kein Eigentum an der Kaufsache. Und weiter gilt: Ausnahmslos ALLE schöpferischen Werke von Menschen (und auch einige wenige ohne ausreichende "Schöpfungshöhe" wie alle Fotografien) unterliegen dem Urheberrecht. Das gilt auch für diejenigen Werke, die Teil von Sachen in Deinem Eigentum sind, also z.B. die Texte in Deinen Büchern, die von Dir gekauften Bilder, und für Computerprogramme auf CDs. Das Urheberrecht schränkt ganz analog wie andere Gesetze den freien Gebrauch Deines Eigentums ein. Wenn Du wissen willst, welche Einschränkungen das genau sind, dann musst Du das UrhG lesen oder jemanden fragen, der es kennt. Das deutsche Urheberrecht schützt übrigens ganz vorrangig die besondere Beziehung eines Schöpfers zu seinem Werk. Diese wesentlichen Urheberrechte kann der Urheber noch nicht mal aufgeben, falls er das selbst wünscht. So hat beispielsweise jeder Urheber das Recht, das Werk z.B. wg "geänderter Meinung" zurück zu ziehen. Dann muss ein Verlag den Vertrieb eines Buchs einstellen, und kann dann nur versuchen, seine Kosten vom Urheber wieder einzuklagen. Dieser besondere Schutz der Beziehung eines Schöpfers zu seinem Werk ist dem angelsächsischen Copyright völlig fremd. Das Copyright schütz nur die rein kommerziellen Verwertungsrechte eines Werks, weshalb es ja auch so heisst, wie es heisst. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Peter1969 Mitglied Technischer Zeichner, AutoCAD Certified Professional
Beiträge: 169 Registriert: 13.05.2008 ACA 2021 + OCTAcad 21 (Projektverwaltung & Applikation Messebau), AutoCAD Mechanical 2021 Windows 10 Pro 64Bit ----------------------- NVIDIA Quadro K2200 Intel Core i7 16GB RAM Evoluent VerticalMouse C 3D SpaceMouse Pro
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erstellt am: 28. Okt. 2020 18:54 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
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erstellt am: 28. Okt. 2020 19:43 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Peter2
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