Fällt deine Konstrukt unter die DGRL?
Als Orientierung: keine Anwendung findet die Druckgeräterichtlinie bei
- Druckgeräten mit einem Überdruck von maximal 0,5 bar
- Rohrleitungen und Heizkörper in Warmwassserheizsystemen
- Behältern für Flüssigkeiten mit Gasdruck über dieser von maximal 0,5 bar
- Fernrohrleitungen
- Versorgungs-, Verteiler- und Abflussnetzen von Wasser
- Druckgeräten mit flexibler Umhüllung wie Luftkissen, Spielbälle oder Luftreifen
- Dosen und Flaschen mit kohlensäurehaltigen Getränken für den Endverbraucher, wie Cola
- Geräten, die maximal in Kategorie 1 eingeordnet werden würden und von einer der folgenden Richtlinien erfasst werden: 2014/35/EU, 2014/34/EU, 2014/33/EU, 2009/142/EG, 2006/42/EG 93/42/EWG, 2
- von ADR-, RID- IMDG- und ICAO-Übereinkünften erfassten Geräten
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