Moin,
da kommt eine Menge auf dich zu, eben auch schon aus dem Grunde da es zusätzlich zu den DIN Normen dann auch noch Betriebs- Stätten- Verordnungen etc. gibt.
Grundsätzlich gelten alle Vorschriften die für normale Treppen auch Gültigkeit haben.
Zusätzlich kommen z.B. Anforderungen, die nur vor Ort entschieden werden können.
So hatte ich während meiner Zeit in der Projektierung mit fehlerhaften Notabstiegen, Treppen, Zugängen, Tunneln, Bandüberstiegen usw. zu tun. Gerade bei Bandüberstiegen wird oft gepfuscht um Kosten zu sparen. Im Notfall einen Verletzten zu bergen, benötigt immer mehr Platz. Hier hat ein stufenbewehrter Übersteig immer Vorrang vor einer Leiter mit Steg.
Die lichte Breite bei einer Fluchtperson darf 875mm nicht unterschreiten um mit Bergemitteln arbeiten zu können >1000mm und mehr. Keine Treppen und Überstiege im Bereich von Katzbahnträgern!
Bei Leitern und Notabstiegen immer 150mm Abstand Mitte Tritt zu Traversen und Brüstungen, Geländern.
Du siehst, es ist ne Menge zu beobachten.
Mein letztes Projekt, Kohlekraftwerk TRIANEL Lünen, Bereich Bekohlung Revision vor Inbetriebnahme, Vorbereitung der Abnahmen durch TÜV Rheinland und der BG, sowie Gesamtbetriebsleitung.
Du siehst es ist nicht ganz so einfach, muss du dich einlesen, habe dir mal ein paar Links angehängt. DIN kommt dann noch dazu.
Weiterhin DIN Rauhigkeitsklassen, insbesondere in den Übergängen...
DIN EN ISO 7010
http://www.spreng-gmbh.de/documents/spreng/Plakat_Treppenmasze.pdf
DIN EN ISO 18065
DIN Rauhigkeitsklassen
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A2-3.pdf?__blob=publicationFile
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Inventor 2017
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