Moin,
dieser Vermerk soll ja nur den Urhebererchtsschutz auf der Zeichnung verdeutlichen.
Auf technischen Zeichnungen sind nach GPS-System der ISO alle allgemeinenen Angaben im Bereich des Schriftkopfes zu vermerken.
Daher ist es sinnvoll es am Zeichnungskopf zu vermerken, es ist aber keine Pflicht.
Wichtig ist, man sollte das ganze Vertragswerk berücksichtigen und nicht nur die zeichnung an sich. Es kann nähmlich sein, das dort schon die ganze Zeit auf den Vermerk im Bereich des Schriftkopfes verwiesen wird.
Das ist meine Einschätzung zu diesem Thema.
Gruß
Max
[Diese Nachricht wurde von max lenz am 09. Feb. 2021 editiert.]
Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP