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Autor Thema:  Haftbarkeit USA Zeichnungsfreigabe (1105 mal gelesen)
deep
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Beiträge: 4
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erstellt am: 12. Dez. 2017 15:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Mitarbeiter A muss für ein Projekt in der Entwicklung + Konstruktion mit einem Kollegen aus den USA (Konzern ist amerikanisch) zusammenarbeiten. Mitarbeiter A sitzt in Deutschland. Der USA Kollege in den USA.


Kollege USA etwickelt ein neues Produkt, die technischen Zeichnungen entstehen durch indische Kollegen in Indien nach Vorgabe (Design, Berechnungen etc.) von Kollege USA. Mitarbeiter A hat die Aufgabe Infos zu einem bereits bestehenden Produkt an Kollege USA weiterzugeben um so auf die vorhandene Erfahrung zurückzugreifen.
Mitarbeiter A macht eine Kontrolle der Zeichnungen auf grobe Fehler, gibt Hinweise auf Verbesserungen, macht aber keine
100% Kontrolle, da Zeitlich nur 10% der Arbeitszeit von Mitarbeiter A festgelegt worden sind.


Auf Wunsch von Projektleiter (Kollege USA) soll Mirarbeiter A nun die Zeichnungen aber alle als "APPROVED" unterschreiben also "FREIGEGEBEN"


Mitarbeier A kennt sich überhaupt nicht mit amerikanisches Gesetzen, Richtlinien oder Regeln aus und hat nun Bauchschmerzen, dass seine Unterschrift auf Zeichnungen in den USA steht wo er nur Beratend zur Seite stand. Die Produkte sind hauptsächlich für den Nordamerikanischen Markt gedacht.

Mit was hat Mitarbeiter A rechtlich zu rechnen wenn beispielsweise ein Personenschaden in den USA durch dieses Produkt entsteht?
Als Ersteller steht auch der indische Kollege auf den Zeichnungen.


Haftet der Projektleiter auf dessen Vorgaben die Konstruktion entsteht?
Haftet der indische Kollege der die Zeichnungen erstellt
Oder haftet Mitarbeiter A in Deutschland der die Zeichnungen freigibt? Oder sein Vorgesetzer der ihn in dieses Projekt involviert hat?

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