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Autor Thema:  Zeichnungs-Angaben zu Messerschärfe (1659 mal gelesen)
daniel1980
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erstellt am: 12. Nov. 2013 08:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Zusammen,

für eine Schneideinrichtung sind Messer zu konstruieren. Die Form von Messer / Messerklinge ist soweit vorgegeben. Wie kann ich aber die Schärfe (nach dem Schleifvorgang) definieren?

Gibt es überhaupt ein Maß dafür?

------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

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Olaf Wolfram
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CAD-Mutti und Konstrukteur CSWP CSWI



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erstellt am: 12. Nov. 2013 08:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

.....zu den Geometrieangaben würde ich noch hinzufügen"scharfkantig gratfrei"....

------------------
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When was the last time you did something for the first time?

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frank08
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Eine scharfkantige Schneide hat am Ende auch einen Radius (sieht man unter dem Mikroskop ). Den muss man also defnieren, z.B. R<2µm.

------------------
Gruß Frank

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kurzpa
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hallo daniel!

verwende die kantenbedingen nach ISO 13715, ehemals DIN6784, da wird per norm scharfkantig als +0,05 bis -0,05 definiert.
Radienangaben wie R<2µm, finde ich etwas sinnbefreit, wer soll dass denn prüfen? unterm mikro?

du willst ja angeben, dass die schnittkanten einen schnittgrat haben dürfen oder eben einen so geringen abtrag an der kante, dass sie noch schneiden...

ich würde die kantenangabe nach ISO13715 mit +-0,02 machen und mit einem zusatz vermerken, scharfkantig, da bist du hausverstandstechnisch und nach der norm auf der sicheren seite 

lg
patrick

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frank08
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erstellt am: 12. Nov. 2013 17:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von kurzpa:

verwende die kantenbedingen nach ISO 13715, ehemals DIN6784, da wird per norm scharfkantig als +0,05 bis -0,05 definiert.
Radienangaben wie R<2µm, finde ich etwas sinnbefreit, ...


Ich will mich jetzt nicht an der Vokabel "sinnbefreit" aufhängen, darf aber darauf hinweisen, dass die zitierte Norm DIN ISO 13715:2000-12 für - Zitat: "Werkstückkanten mit unbestimmter Form" - geschrieben wurde.

Bei einem Messer bestimmt diese "Kante" ganz wesentlich die Funktion und sollte daher das Gegenteil von "Unbestimmter Form" aufweisen. Für besagte Schneideinrichtung wird die Funktionsfähigkeit des Messers wohl nicht ganz unwichtig sein.

Und überhaupt, was soll die ironische Frage nach der Prüfung? Wenn ich es für notwendig erachte, muss ich es prüfen lassen, dafür gibts auch Möglichkeiten. Oder ich vertraue auf einen absolut sicheren Herstellungsprozess.
Was man als notwendig erachtet, kann ein Außenstehender nicht beurteilen.

------------------
Gruß Frank

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kurzpa
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erstellt am: 12. Nov. 2013 19:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

hallo frank!

ich wollte dich nicht beleidigen, noch persönlich angreifen als ich von "sinnbefreit" geschrieben habe!
ich bin nur der meinung, dass nicht alles was technisch möglich ist auch immer sinn macht!

bezüglich ISO13715 möchte ich dennoch anmerken dass es sich lt. norm sehr wohl um eine nicht definierte werkstückkante handelt!
wie wir wissen werden kanten von zwei aneinander stoßenden flächen gebildet, unabhängig vom einschließenden winkel!
wird bei dieser kante keine geometrische definition angegeben, also z.B. ein radius, eine fase oder eine anders definierte fläche, so spricht man von einer (geometrisch) undefinierter Kante. und da greift eben die von mir zitierte norm.
soll aber eine (geometrisch) definierte kante gebildet werden so greift sie wie du schreibst ebene nicht, sondern dann muss nach ISO128-1 bemasst werden...

wenn also wie du schreibst ein radius von 2µm angebracht werden soll, um einen scharfkantigen zustand zu gewährleisten, so schließt du automatisch andere, ebenfalls scharfkantige kantenübergänge aus, was meiner meinung nach nicht der sache dienlich ist und unter umständen eine umfangreiche prüfung nach sich ziehen würde...

Ich habe nie davon gesprochen(geschrieben), dass solche prüfungen nicht machbar wären, übrigens danke für den link!, sondern davon, wer das prüfen soll! der werker an der schleifvorrichtung kann es ebenfalls nicht vor ort prüfen, der hat wohl kein mikro vorrort... 

übrigens kommt die schärfe bei einem handelsüblichen messer, egal ob es sich um ein brot/fleischmesser, eine rasierklinge... oder was auch immer, nicht dadurch zustande, dass besonders kleine übergangsradien an der schneide vorhanden sind, sondern dass sie entgegen der erwartung, einen ausgerichteten grat haben. die schärfe beim messerabziehen kommt vom gleichrichten des grates und nicht durch nachschärfen der klinge zustande.

ich denke aber nicht, dass der von daniel beschriebene anwendungsfall solche messer sind, sodass ich von der technologie eher in die richtung scherschneiden tendiere und dort wahrscheinlich nicht solch genau defnierten schneidkanten erforderlich sind.
daher eine anwendung der ISO13715 wahrscheinlich ausreichend ist und ansonsten, eine wie von dir vorgeschlagene, angabe eines maximalradius sicher angebracht wäre...

lg
patrick

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