Hallo Ralph,
wie sehen die 3D-Daten eurer Teile aus? Sind alle Formschrägen darin enthalten oder nur teilweise oder gar nicht modelliert?
In der zurückgezogenen DIN 16901 "Kunststoff Formteile, Toleranzen- und Abnahmebedingungen für Längenmaße" gibt es einen kleinen Abschnitt über Ausformschrägen. Fehlen in der Zeichnung Ausformschrägen muß ersichtlich sein, wo das Nennmaß gilt:
Ausformschräge "plus":Materialzugabe gegenüber Formteil-Nenngestalt
Ausformschräge "minus": Materialabzug gegenüber Formteil-Nenngestalt
Wichtig sind auf alle Fälle klare Absprachen mit dem Werkzeugmacher.
Maße ohne Ausformungsschräge kennzeichnen wir z.B. mit einer 1) und einem Hinweis in der Zeichnung "1) zylindrisch entformt / ohne Ausformungsschräge".
Weiterhin kenn ich auch noch die Methode, die Stelle an der das Maß gilt mit einem Kreis zu kennzeichnen. Das ist aber soweit ich weiß nicht genormt.
Wie Klaus schon erwähnt hat gehört auch ein Hinweiß auf die Zeichnung wie "Ausformungsschräge max 1°". Damit ist dann die Toleranz der Ausformschräge festgelegt.
Gruß Alex
[Diese Nachricht wurde von alex am 13. Nov. 2011 editiert.]
[Diese Nachricht wurde von alex am 16. Nov. 2011 editiert.]
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