Hallo Gemeinde,
um das Eingreifen in einen Gefahrenbereich zu vermeiden, wollen wir den relevanten Bereich mit einer Makrolonscheibe abdecken.
Aktuell befinden sich rund um die Anlage Schutzgitter mit Quadratischen Maschen und 40mm Mittenabstand der Stäbe.
Aufgrund der 3mm Stäbe beträgt das lichte Durchgriffsmass dieser Schutzgitter ja dann 37mmx37mm somit befinden wir uns
im Bereich 30<e<=40 der Sicherheitsabstände nach DIN EN ISO 13857 welche in diesem Fall einen Mindestabstand von 200mm
zum Gefahrenbereich (bewegte Teile) vorsieht.
Diese 200mm können wir an dieser Stelle nicht einhalten weshalb der Vorschlag aufkam, entweder von innen oder evtl. sogar von außen
eine Makrolonscheibe zu befestigen. Und um diese Befestigung geht es jetzt.
Für mich würde eine Befestigung der Makrolonscheibe am Schutzgitter durch Kabelbinder (Bohrung im Eckbereich der Makrolonscheibe, Binder durch und festzurren) mit den Vorgaben der Maschinenrichtlinie vereinbar sein. Denn diese Befestigung lässt sich - wie von der MRL gefordert - auch nur mit einem Werkzeug (Messer, Zange,...) lösen.
Da dies keine Wartungsöffnung darstellt trifft hier auch nicht der Passus der unverlierbarkeit der Befestigungselemente zu...
Zumal die Makrolonscheibe ja dann mit dem Schutzgitter verbunden wäre und im Wartungsfall würde dieses (durch lösen der Befestigungsschrauben) entfernt...
Also:
Wie seht Ihr das?
Bin ich mit meiner Kabelbinderbefestigung CE-Konform?
Danke für Eure Meinungen.
Gruß:
Michael
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