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Autor Thema:  Prototyp CE-Kennzeichnung (5397 mal gelesen)
Baliet
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EPlan P8 V2.3

erstellt am: 23. Apr. 2014 16:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo zusammen,
Wir wollen bei uns in der Firma eine kleine Maschine bauen, die für Testversuche gedacht ist.
Es wird ein Rohr von Hand gespannt und zwei Bürstenmotoren sollen den Lack von dem Rohr wegschleifen. Das ganze soll ohne Schutzeinrichtungen aufgebaut werden.
Ist dies erlaubt?

------------------
A.B

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HBL
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EPLAN Electric P8 Professional V2.4

erstellt am: 23. Apr. 2014 16:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Baliet 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo

Es führt kein Weg an einer Risikobeurteilung vorbei. Auf Grund dieser Risikobeurteilung müssen die entsprechendeen Schutzmassnahmen getroffen werden. Sei es durch inhärente oder technische Massnahmen. Als Erstes müssen inhärente Schutzmassnahmen getroffen werden. Erst in 2. Linie können technische Schutzmassnahmen ins Auge gefasst werden. Siehe auch MRL.

Auch eine Testanlage oder ein Prototyp unterliegt diesen Kriterien der MRL.


Gruss

Hans

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Baliet
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EPlan P8 V2.3

erstellt am: 23. Apr. 2014 16:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Danke für die schnelle Antwort.
Wo genau steht das in der Madchinenrichtlinie bezüglich Prototypen?

------------------
A.B

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HBL
Moderator
HW-Planer


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EPLAN Electric P8 Professional V2.4

erstellt am: 23. Apr. 2014 17:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Baliet 10 Unities + Antwort hilfreich

Im Moment kann ich Dir keine konkrete Antwort geben. In der MRL ist folgender Grundsatz enthalten:

Die  Erfüllung  der grundlegenden  Sicherheits-  und  Gesundheitsschutzanforderungen müssen eingehalten werden.

Darüber hinaus sind nachstehenden Gesetzen Rechnung zu tragen:

BRD:  ProdSG / 9.ProdSV    für Hersteller

BRD:  ArbSchG / BetrSichV  für Betreiber

Ihr seid sowohl Hersteller als auch Betreiber. Demzufolge müssen die einschlägigen Richtlinien und Normen sehr wohl eingehalten werden. Ich denke, der Schutz des Maschinenbedieners versteht sich von selbst.

Im Schadenfalle (Person) wird die IFA (Institut für Arbeitsschuzt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung)oder in der Schweiz die SUVA (Schweiz. Unfall Versicherungs Anstalt)ein wichtiges Wort mitreden.

Gruss

Hans

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Ing. Gollum
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Sondermaschinenbau


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Win7 64-Bit
SWX 2013
Ansys 13
Labview 2012

erstellt am: 24. Apr. 2014 08:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Baliet 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi,

MRL 2006/42/EG Artikel 1 Abs. 2 führt unter Ausnahmen:

h) Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;

'speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut' - Wenn jetzt nicht die Maschine selbst, sondern die Untersuchung des Lacks euer Focus ist, dann wäre die erste Vorraussetzung erfüllt.

Ist euer Ziel eine Maschine zu bauen, die Lack abträgt, so ist das ganze keine Forschungszweck, sondern die Maschine selbst der Arbeitsgegenstand und damit eine Maschine im Sinne der MRL die zwar noch nicht fertig ist, sich aber im Herstellungsprozess befindet

Vorübergehend ist auch klar... Wollte ihr diesen Versuch häufiger durchführen, greift die Ausnahme wieder nicht.

In Laboratorien -> Labor mit Laborpersonal. Nicht Konstrukteur, Schlosser und Azubi hinten in der Ecke. 

Grüße,

Gollum

------------------

Seid ihr auch total fertig und versteht die Welt nicht mehr? Teilt euren Schmerz in meinem Gästebuch.

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Baliet
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E-Konstrukteur


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Beiträge: 42
Registriert: 03.02.2014

EPlan P8 V2.3

erstellt am: 25. Apr. 2014 11:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Das hört sich gut an.

Danke für die Info

------------------
A.B

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