Hi,
MRL 2006/42/EG Artikel 1 Abs. 2 führt unter Ausnahmen:
h) Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;
'speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut' - Wenn jetzt nicht die Maschine selbst, sondern die Untersuchung des Lacks euer Focus ist, dann wäre die erste Vorraussetzung erfüllt.
Ist euer Ziel eine Maschine zu bauen, die Lack abträgt, so ist das ganze keine Forschungszweck, sondern die Maschine selbst der Arbeitsgegenstand und damit eine Maschine im Sinne der MRL die zwar noch nicht fertig ist, sich aber im Herstellungsprozess befindet
Vorübergehend ist auch klar... Wollte ihr diesen Versuch häufiger durchführen, greift die Ausnahme wieder nicht.
In Laboratorien -> Labor mit Laborpersonal. Nicht Konstrukteur, Schlosser und Azubi hinten in der Ecke.
Grüße,
Gollum
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