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Thema: Einheitsblatt VDMA 24992 wo beziehen? (7684 mal gelesen)
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Fyodor Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
Beiträge: 2669 Registriert: 15.03.2005
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erstellt am: 09. Feb. 2010 09:13 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, Forum, das oben genannte Einheitsblatt VDMA 24992 (Stand Mai 1995) wurde schon vor einiger Zeit nicht mehr verlängert, und ist daher "ungültig". Es stellt eine Konstruktionsvorschrift für den Bau von Stahlschränken dar, die von Versicherungen und gesetzlichen Vorschriften immer noch als verbindlich genannt wird. Die VDMA jedoch sieht das Einheitsblatt als veraltet an, und lehnt ab, es weiterhin zu vertreiben... nicht jedoch ohne den Hinweis, daß eine Kopie rechtswidrig ist. Weiß jemand, ob man das Einheitsblatt noch irgendwo legal beziehen kann? ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Gerhard Deeg Ehrenmitglied V.I.P. h.c. i.R. Konstrukteur aus Leidenschaft
Beiträge: 2643 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
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erstellt am: 09. Feb. 2010 20:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Fyodor
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Fyodor Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
Beiträge: 2669 Registriert: 15.03.2005
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erstellt am: 09. Feb. 2010 20:41 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, Gerhard, natürlich habe ich es zuerst direkt beim VDMA versucht. Auf Anfragen nach dem Einheitsblatt wurde mir jedoch nur mitgeteilt, daß eine Kopie nicht rechtmäßig ist, ein Angebot wurde mir nicht unterbreitet. Auch auf der Internetseite des VDMA in der Suchfunktion für Einheitsblätter ergeben sich keine Treffer. Das Einheitsblatt kann beim VDMA direkt scheinbar nicht mehr bezogen werden. Auch eine frei verfügbare Ausgabe scheint es nicht zu geben. Daher meine Frage nach einer anderen legalen Bezugsquelle, die auch nicht mehr aktuelle Blätter vertreibt. ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
HBL Moderator HW-Planer
Beiträge: 200 Registriert: 12.11.2007 EPLAN Electric P8 Professional V2.4
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erstellt am: 09. Feb. 2010 21:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Fyodor
Hallo Jochen Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Ich befasse mich ausschliesslich mit EU-Normen und -Richtlinien. Hoffentlich erhälst Du aus dem Forum eine befriedigende Antwort. Mit Gruss Hans
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tanzbaer1963 Mitglied Maschinenbautechniker, Konstrukteur
Beiträge: 824 Registriert: 15.02.2007
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erstellt am: 11. Feb. 2010 11:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Fyodor
Hallo Jochen, zu Deinem Thema habe ich u.a. dieses hier gefunden. Hier wird, genau wie in der Pressemitteilung der VDMA, auf die neue EN 1143-1 verwiesen. Von daher frage ich mich, warum Du das alte VDMA-Formular noch benötigtst? Gruß Ingo ------------------ Theorie ist,wenn man alles weiß und nichts funktioniert. Praxis ist,wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fyodor Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
Beiträge: 2669 Registriert: 15.03.2005 DELL Precision 7740 Intel Core i9-9980HK 32 GB RAM NVISIA Quadro RTX4000 Windows 10 Enterprise<P>SolidWorks 2019 SP3.0
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erstellt am: 11. Feb. 2010 12:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Ich weiß, daß das Einheitsblatt zurückgezogen wurde. Einige Versicherungen und gesetzliche Normen verweisen aber immer noch darauf. Das Einheitsblatt ist insofern also immer noch gültig, als daß es als rechtsverbindlich festgelegt wurde. Die neue Norm EN 1143-1 erfordert eine Zertifizierung des Stahlschrankes. Diese erfordert unter anderem, daß an Musterstücken festgelegte Einbruchsversuche durchgeführt und die Ergebnisse protokolliert werden müssen. Die alte VDMA 24992 hat den Vorteil, daß es sich lediglich um eine Konstruktionsvorschrift handelt, und keine umständliche Zertifizierung mit zerstörender Prüfung verlangt. Sie ermöglicht also Einzelanfertigungen in Eigenregie! Und genau darum geht es mir. Ich brauche einen Stahlschrank, der den gesetzlichen und versicherungstechnischen Ansprüchen genügt. Ein Stahlschrank nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) Klasse B ist hierbei ausdrücklich als ausreichend genannt. Ich habe aber durch räumliche Zwänge kaum Möglichkeit, einen quaderförmigen gekauften Schrank unterzubringen. Daher war meine Idee, einen an die Dachschräge angepaßten Schrank selbst zu bauen (bzw. bauen zu lassen), und vom Ordnungsamt die Übereinstimmung mit der VDMA 24992 bestätigen zu lassen. Dieses Vorgehen ist möglich und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Bei einem Stahlschrank nach EN 1143 ist das in dieser Form nicht möglich. Um aber die Konstruktionsvorgaben einhalten zu können, muß ich sie kennen. ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
tanzbaer1963 Mitglied Maschinenbautechniker, Konstrukteur
Beiträge: 824 Registriert: 15.02.2007
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erstellt am: 11. Feb. 2010 12:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Fyodor
Hallo Jochen, wie wäre es dann, sich mit möglichen Herstellern in Verbindung zu setzen? Z.B. Hier habe ich seinerzeit meine Schlosserlehre absolviert. Aber es gibt sicher auch in Deiner Nähe mögliche Kandidaten, die noch über diese Unterlagen verfügen. Gruß Ingo ------------------ Theorie ist,wenn man alles weiß und nichts funktioniert. Praxis ist,wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fyodor Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
Beiträge: 2669 Registriert: 15.03.2005 DELL Precision 7740 Intel Core i9-9980HK 32 GB RAM NVISIA Quadro RTX4000 Windows 10 Enterprise<P>SolidWorks 2019 SP3.0
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erstellt am: 11. Feb. 2010 12:58 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Das könnte ich mal versuchen. Wobei ich davon ausgehe, daß die Tresorhersteller mir das Blatt nicht kopieren werden, schließlich ist das durch die VDMA verboten. ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tresorspezi Vasco Mitglied Ingenieur, Werkzeugmacher, Pyrotechniker
Beiträge: 1 Registriert: 31.03.2015
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erstellt am: 31. Mrz. 2015 16:21 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Fyodor
Hallo zusammen. Ich bin neu hier im Forum, - darum erst einmal ein freundliches "Hallo Allerseits"... Zur Sache: Ich hatte früher das gleiche Problem wie Jochen. Ich bin hier im Umkreis von mehreren Landkreisen als Tresor-Gutachter zugelassen, und bewerte Eigenbauten und Alt-Schränke hinsichtlich der Möglichkeit diese als Waffenschränke zu verwenden. Dazu brauchte ich die Richtlinie, auf die sich das Gesetz ( ja immer noch ) bezieht. Mittlerweile bin ich im Besitz eines Original-Blattes der VDMA 24992 des neuesten Standes. Das war zwar sehr schwierig zu bekommen, aber ich würde Jochen Einsicht gewähren. Anm.: Die Tresorbauer-Mafia ( die nur eigene neue Schränke verkaufen will ) setzt sich einfach über die Tatsache hinweg, das - wie Jochen es erwähnte - die Altkonstruktionen nach VDMA immer noch ( z.B. im Waffengesetz ) Relevanz haben. Quasi vehement wird die Rili geheim gehalten... Alle tappen im Dunkeln ( absichtlich ) => Ich denke, das ist mindestens als unseriös zu bewerten ! Zurück zur rechtlichen Relevanz der Richtlinie VDMA 24992: In der Beck'schen Interpretation des Waffengesetzes ist klar zu lesen: >> Es entscheidet lediglich der mechanische Einbruchs-Widerstand gem. VDMA Richtlinien-ANFORDERUNGSLISTE, den ein Schrank bietet, NICHT eine mögliche Zertifizierung des Schrankes selbst, oder eine Zertifizierung des Herstellers des Schrankes über seine Eignung zur Lagerung von Waffen gem. Waffengesetz... - Dies, damit Altfälle ( sog. „Jägerschränke“ ) auch dem Waffengesetz hinsichtlich der Waffenlagerung entsprechen.<< Auch wenn VDS und der VDMA gebetsmühlenhaft das Gegenteil behaupten: Im Waffenrecht haben die rein konstruktions-Anforderungs-basierten Tresore also doch noch einen Platz. Und @ richtig: Die VDMA Rili 24992 ist nichts weiter als eine Art mechanische "Mindestanforderungsliste" an einfache Tresore in den zwei Klassen "A" und "B". Diese beiden Klassen haben zwar – wie erwähnt - im Waffenrecht noch Bedeutung, allerdings bei den Sachversicherern nicht mehr. ( Damit erklärt sich auch warum ich so genau auf die Waffenrechtliche Situation eingehe, gell Jochen ? http://forum.cad.de/images/zwinker.gif ) Daraus folgt also des Weiteren: => Jochen hat auch damit Recht: Würde seine Sonderkonstruktion ( Dachschrägen-Tresor ) entsprechend der VDMA 24992 technisch ausgelegt, so würde er damit z.B. dem Waffengesetz Genüge tun... ( je nach dem was er da rein tut und ob er verankert...usw - versteht sich... ) Grüße aus der Eifel, http://forum.cad.de/images/biggrin.gif Dipl Ing Ing Ing Vasco Schumann
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profiDanny Mitglied
Beiträge: 1 Registriert: 13.09.2016
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erstellt am: 13. Sep. 2016 03:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Fyodor
Hallo Herr Schumann, auch ich bin daran interessiert, solche Tresore selbst nach der Richtlinie der VDMA zu bauen. Können Sie auch mir Einsicht in dieses Dokument gewähren? Andernfalls muss ich mein eigens gebauten Tresor zertifizieren lassen und das wird teuer. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Danny Kröger Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |