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Autor Thema:  Prüffristen für elektrische Sicherheitseinrichtungen (3279 mal gelesen)
TEDM
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Maschinenbautechniker


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Beiträge: 28
Registriert: 04.11.2008

erstellt am: 01. Apr. 2009 12:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo zusammen,
kennt sich von euch jemand mit Prüffristen für elektrische Sicherheitseinrichtungen aus? Ich habe im Zuge der BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsmittels geschrieben. Rund um dieses Arbeitsmittel sind verschiedene elektr. Sicherheiteinrichtungen ( NOT-Aus, Sicherheitslichtschranken usw.) installiert. In welchem Zeitintervall muss ich diese prüfen lassen und vor allem von wem, Stichwort (befähigte/beauftragte Person.
Vielleicht wisst ihr ja rat.
Vielen Dank
TEDM

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HBL
Moderator
HW-Planer


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Beiträge: 200
Registriert: 12.11.2007

EPLAN Electric P8 Professional V2.4

erstellt am: 02. Apr. 2009 15:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für TEDM 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo TEDM

Nach meinem Wissensstand steht exlizit in keiner Norm, nach welcher Zeitdauer (analog Elektro-Installationen) eine Sicherheitseinrichtung geprüft werden muss.

Vielleicht ist ein solcher Prüfintervall vom Hersteller festgelegt und sollte in der Betriebsanleitung zur entsprechenden Maschine zu finden sein.

Eine Funktions-Prüfung der Sicherheitseinrichtung einer Maschien sollte trotzdem regelmässig durchgeführt werden ( ev. jährlich).

Die Durchführung einer solchen Prüfung muss sehr seriös durchgeführt werden. Sie beschränkt sich nicht auf das Öffnen und Schliessen eines Schutzverdeckes und das Betätigen eines NOT-AUS-Schalters oder -Tasters.

Eine seriöse Prüfung setzt entsprechende Kenntnisse voraus, und muss sicher von Fachleuten, die auch diese Bezeichnung verdienen, vorgenommen werden.

Mit Gruss

Hans

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Schmeichler
Mitglied
Elektrokonstrukteur


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Beiträge: 85
Registriert: 01.09.2009

EPLAN 5.70, EPLAN-P8 1.8.5 (EPLAN P8 1.9.x)

erstellt am: 08. Sep. 2009 16:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für TEDM 10 Unities + Antwort hilfreich

Die BGV A3 schlägt allgemeine Fristen für eine Wiederholungsprüfung fest, die im Rahmen der Betriebssicherheitsverornung nicht überschritten werden sollten. Sicherheitsbauteile sind dort nicht explizit erwähnt, aber nach jeder Wartung und Instandhaltung sind unabhängig davon, die Sicherheitseinrichtungen sowieso zu prüfen.

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Irgendwann bin ich auch mal ein Profi. Ob ich das noch erlebe...

[Diese Nachricht wurde von Schmeichler am 08. Sep. 2009 editiert.]

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