Hallo Olaf
So generell kann Deine Frage leider nicht beantwortet werden.
Auch in diesem Falle gilt es als 1. eine Risiko-/Gefahrenanalyse, sowie den daraus resultierenden Massnahmenkatalog zu erstellen.
In diese Überlegungen muss auch der Reset des Litgitters / Lichtschranke mit einbezogen werden.
Für die Distanz vom Lichtgitter / Lichtschranke zur Gefahrenstelle ist die Anfahrgeschwindigkeit des Staplers zu berücksichtigen (siehe Norm EN 999).
Wenn ich die Anordnung richtig verstehe, so ist es möglich, dass auch eine Person die Gefahrenstelle betreten kann.
Aus diesem Grunde ist auch die Dichte der Lichtstrahlen zu beachten (Finger-, Handrücken- oder Körpersicher).
Was das Reseten des Lichtgitters betrifft, so muss in 1. Linie der Missbrauch beachtet werden. Ebenso gilt es, den Reset des Lichtgitters bei Betreten der Gefahrenstelle und das Verlassen derselben durch eine Person zu betrachten.
Gruss
Hans
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