Hallo Leo
Eine Nom, welche "Stolperbleche" zulässt, oder gar empfiehlt, ist mir nicht bekannt.
Solche Vorrichtungen widersprechen doch dem ganzen Sicherheitsdenken rund um eine Maschine.
Es ist doch möglich, dass beim Stolpern und anschliessenden unsicherem Stand, oder gar Sturz, sich eine Person erheblich verletzen kann.
Das Vorgehen für diese vorgenannte Problematik ist nach MRL 98/37/EG ganz klar (wie immer):
1. Gefahren- und Risiko-Analyse
2. Auf Grund dieser Erkenntnisse einen Massnahmenkatalog erstellen.
Wobei die MRL die Reihenfolge der Massnahmen ganz klar vorgibt:
1. Schutz durch konstruktive Massnahmen
2. Weitere Massnahmen (NA-Steuerung etc.)
3. Schutz durch PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
• Schulung Bedienpersonal, Restrisiko etc.
Diese Reihenfolge ist zwingend einzuhalten!! (EU-Recht)
Nur mit Hilfe dieser Vorgehensweise ist die Gewährleistung einer sicheren Maschine gegeben.
Das heisst, in Deinem Falle sind kreative Lösungen seitens der Maschinenkonstrukteure gefragt!!
Gruss
Hans
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