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KonTec Maschinenbau GmbH mit "uversa" auf der All About Automation, eine Pressemitteilung
Autor Thema:  Stolperblech vor Absturzkante? (2100 mal gelesen)
Devastator
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erstellt am: 01. Jul. 2008 07:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Moin,

kennt jemand eine Norm oder Vorschrift zu folgendem Thema:
An einer Absturzkante z.B. eine bühne in einer Halle, gibt aus gewissen Gründen nicht die Möglichkeit ein Geländer oder Schutzzaun zu stellen. Somit könnte ein unachtsamer Werker abstürzen. Gibt es eine Vorschrift, welche sich mit der Kennzeichnung dieser Absturzkante z.B. mit Trapezblech auf dem Boden wo der Werker drüber stolpert, befasst?

Gruß Devastator

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Leo Laimer
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erstellt am: 01. Jul. 2008 08:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Devastator 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,

Also ich kenne keine solche direkte Vorschrift oder Erlaubnis, eine "Stolperschwelle" würde ich eher als negativ sehen, da stolpert noch wer drüber und fliegt erst recht runter.
IMHOIn my humble oppinion (Meiner Meinung nach) darf es so eine Stelle einfach nicht geben!
Wenn's eine Gasse mit Materialfluss ist, müsste man die halt seitlich beidseits absichern.
Ansonsten einen Klappzaun oder ein Sicherheitstürl.

------------------
mfg - Leo

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Devastator
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erstellt am: 01. Jul. 2008 08:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Leo,

das Problem ist das Fördergut. An dieser Stelle verlässt der Deckenförderer die Bühne. An dieser Stelle muss also der Zaun ausgespart werden.
Ich habe mittlerweile eine Info, welche von 2m Stolperblech vor der Kante ausgeht. Somit wäre ein runterfallen fast nicht möglich. Außerdem ist der Bereich nur für die Wartung und nicht für den normalen Werker.

Deine Vorstellung wird auch normal so umgesetzt. Allerdings geht dies an der Stelle nicht.

Gruß Devastator.

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HBL
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erstellt am: 01. Jul. 2008 15:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Devastator 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Leo

Eine Nom, welche "Stolperbleche" zulässt, oder gar empfiehlt, ist mir nicht bekannt.

Solche Vorrichtungen widersprechen doch dem ganzen Sicherheitsdenken rund um eine Maschine.

Es ist doch möglich, dass beim Stolpern und anschliessenden unsicherem Stand, oder gar Sturz, sich eine Person erheblich verletzen kann.


Das Vorgehen für diese vorgenannte Problematik ist nach MRL 98/37/EG ganz klar (wie immer):

  1. Gefahren- und Risiko-Analyse
  2. Auf Grund dieser Erkenntnisse einen Massnahmenkatalog erstellen.

Wobei die MRL die Reihenfolge der Massnahmen ganz klar vorgibt:

  1. Schutz durch konstruktive Massnahmen
  2. Weitere Massnahmen (NA-Steuerung etc.)
  3. Schutz durch PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
    • Schulung Bedienpersonal, Restrisiko etc.

Diese Reihenfolge ist zwingend einzuhalten!! (EU-Recht)

Nur mit Hilfe dieser Vorgehensweise ist die Gewährleistung einer sicheren Maschine gegeben.

Das heisst, in Deinem Falle sind kreative Lösungen seitens der Maschinenkonstrukteure gefragt!!


Gruss

Hans

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