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Autor Thema:  Schutztür 2 Kanalig ? (3884 mal gelesen)
IchFränk
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erstellt am: 04. Jun. 2008 16:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Guten Tag,
wir prüfen bei uns ein Messgerät mit bis zu 30 Bar. Dazu wird der Prüfling in ein Wasserbad getaucht. Nach schließen der Schutztür wird diese verriegelt. Nach Prüfungsende kann die Türe wieder geöffnet werden.
Muß die Türüberwachung (Euchner/Pilz) Zweikanalig ausgelegt werden?
Hat jemand eine Antwort?
herzlichen dank
frank

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adamsh
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Forschung und Entwicklung


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Halbwegs Systemadministration und -entwurf....

erstellt am: 04. Jun. 2008 22:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für IchFränk 10 Unities + Antwort hilfreich

Die steht in der Maschinenrichtlinie....

Ueberlege mal: Was passiert, falls dieser Druckbehaelter platzt.....
Danach muszt Du die Kat. festlegen, und dann weiszt Du, ob Du zweikanalig MIT QUERSCHLUSSERKENNUNG auslegen muszt oder nicht.

HA ;->

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HBL
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erstellt am: 05. Jun. 2008 12:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für IchFränk 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Frank

Als erstes muss nach der Maschinenrichtlinie MRL 98/37/EG und der Norm EN ISO 14121-1 eine Gefahren- und Risikoanalyse durchgeführt und erstellt werden.

Auf Grund dieser Überlegungen kann dann eine Steuerungskategorie nach Norm EN 954-1 oder Norm EN ISO 13849-1 bestimmt werden.

Gemäss Deinen Ausführungen wird daraus wahrscheinlich eine Steuerungskategorie 3 resultieren.

D.h. die Auslegung der sicherheitsbezogenen Steuerungsteile muss 1-Fehlersicher ausgeführt werden. Das ergibt eine 2-Kanaligkeit mit entsprechenden Rückführungen etc.

Ich bin auch der Meinung, die Schutztüre sollte mit einer sicherheitsbezogenen elektrisch verriegelten Türzuhaltung ausgerüstet werden.

Ich hoffe, Dir damit zu dienen.

Mit Gruss

Hans

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IchFränk
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erstellt am: 05. Jun. 2008 15:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Hans,
herzlichen Dank für die Antwort, sie hat mir sehr weitergeholfen. Die Schutztür bleibt nach Starteinleitung verriegelt. Erst nach Prüfungsende und überprüfen der Druckfreiheit wird diese wieder freigegeben.
Kann ich auf eine Gefahren analyse (in diesem Fall) verzichten , wenn ich die höchste Sicherheitskategorie anwende?
beste grüsse frank

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IchFränk
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erstellt am: 05. Jun. 2008 17:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Original erstellt von adamsh:
Die steht in der Maschinenrichtlinie....

Nein da steht die Antwort nicht

Ueberlege mal: Was passiert, falls dieser Druckbehaelter platzt.....
Danach muszt Du die Kat. festlegen, und dann weiszt Du, ob Du zweikanalig MIT QUERSCHLUSSERKENNUNG auslegen muszt oder nicht.

Wenn der Druckbehälter bei geschlossener Schutztür platzt ist es wurscht ob ein oder Zweikanalig mit oder ohne QUERSCHLUSSERKENNUNG. Es muß gewährleistet sein das kein Druck bei geöffneter Schutztür aufgeschaltet wird und das die Tür nur drucklos geöffnet werden kann.

HA ;->


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HBL
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HW-Planer


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EPLAN Electric P8 Professional V2.4

erstellt am: 05. Jun. 2008 18:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für IchFränk 10 Unities + Antwort hilfreich

Guten Abend Frank

Die Maschinenrichtlinie verlangt eine Risikoanalyse. Da die MRL rechtlich verbindlich ist, muss eine Risikoanalyse erstellt werden. Selbst wenn Du eine Steuerungskategorie 4 realisierst, nützt das nichts.

Eine Querschlusserkennung der Eingangskanäle kann nur über ein entsprechendes NA-Modul,das diese Funktion hat, erfüllt werden.

Alle diese Fragen lassen sich über eine seriöse Risikoanalyse klären.

Noch eine rechtliche Anmerkung:

Sollte es trotz seriöser Ingenieurarbeit zu einem Unfall kommen, so kann der Untersuchungsrichter unter anderem die Risikoanalyse innert nützlicher Frist (sehr kurz) einfordern. Dann kann man Dir zumindest keine Fahrlässigkeit vorwerfen.

Schöner Abend

Hans

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IchFränk
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erstellt am: 05. Jun. 2008 18:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Hans,
herzlichen Dank,
darf ich dich nochmals belästigen?
Das heist von Fremdfirmen kann ich diese anforden. Wenn ich selbst hier im Betrieb eine Maschine Um-oder Neu baue muß ich solch eine Analyse in schriftlicher Form erarbeiten. Da ich von meinem Aufgabengebiet eigentlich nur für den EL. Bereich der Anlagen zuständig binn, müsste ich doch auch nur eine Elektrische Gefahrenanalyse erarbeiten. Auserdem bin ich kein Ingeneur.
gruß Frank

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HBL
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erstellt am: 05. Jun. 2008 20:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für IchFränk 10 Unities + Antwort hilfreich

Guten Abnd Frank

Anfrage kein Problem.

Wenn Du von einer Fremdfirma eine Maschine beziehst, so erklärt der Lieferant mit der CE-Konformitätserklärung, dass er die Maschine nach den in der Erklärung genannten Richtlinien und Normen gefertigt hat.

Als Kunde hast Du kein Recht, eine Riskoanalyse vom Lieferanten zu verlangen. Es kann durchaus sein, dass in einem solchen Papier Geschäfts- oder Prozessgeheimnisse enthalten sind. Diese Einsicht steht nur der Justiz zu.

Nun zu Deinem Dilemma der firmeneigenen Risikoanalyse:

Du hast recht, als Elektroingenieur ist es Dir nicht möglich, alleine eine Risikoanalyse einer Maschine durchzuführen. Der einzige, der die Gefahren einer Maschine kennt, ist der Maschineningenieur oder -Konstrukteur. Daher sollte eine solche Analyse im Gremium zusammen mit Verfahrenstechniker (wo nötig, EX-Schutz etc.), Maschineningenieur und Elektroingenieur erarbeitet werden.

Die MRL schreibt zur Risikominderung zwingend folgende Reihenfolge vor:

1. Beseitigung der Gefahr durch Konstruktion
2. Schutzmassnahmen
3. Hinweise auf Restgefahren (Betriebsanleitung, Spezialausbildung, PSA=Persönliche Schutzausrüstung)

Diese Hinweise findest Du in er MRL 98/37/EG Anhang I, 1.1.2b)

Du siehst, als Elektroingenieur ist Dir kaum möglich, zu Pkt. 1 eine konstruktiv richtige und auch kommerziell gute Lösung zu finden. Unter anderem gehört auch aus diesem Grunde der Maschinenkonstrukteur dazu.

Ich hoffe, Dir mit diesem Beitrag etwas zu Deiner Problemlösung geholfen zu haben.


Schöner Abend und Gruss


Hans

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IchFränk
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erstellt am: 05. Jun. 2008 21:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Hans,
natürlich hast du mir geholfen ich komm aus dem Staunen nicht raus.
Nun bis jetzt hat man mir, bei Innerbetrieblichen Anlagen Änderungen/Neuaufbauten immer die Entscheidung des Einsatz der Elektrischen Sicherheitsysteme inklusive Verdrahtung, Leitungsauswahl, Schaltschrankaufbau usw. überlassen. Also zum Teil Komplette Anlagen mit Aplikationen. Nun wenn ich mir das so anschaue bewege ich mich da Juristisch in der strafbaren Zone.
herzliche grüsse
frank

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HBL
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erstellt am: 06. Jun. 2008 10:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für IchFränk 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Frank

So krass betreffend strafbare Zone ist es meiner Meinung nach nicht. Auf Grund Deiner Situation kann man Dir sicher keine Fahrlässigkeit vorwerfen.

Es freut mich, wenn ich weiterhelfen kann.

Schönes Wochenende und Gruss

Hans

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IchFränk
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erstellt am: 06. Jun. 2008 17:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Besten Dank für die Hilfe
und ebenso schöne Tage
gruß Frank

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