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Autor Thema:  DIN 755-9 (3376 mal gelesen)
HBo
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moinmoin

ist jemand vor Ort,
der/die sich mit der Auslegung der DIN 755-9 auskennt?

Danke

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Gerhard Deeg
Moderator
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Hallo HBO,

Zitat:
Original erstellt von HBo:
moinmoin

ist jemand vor Ort,
der/die sich mit der Auslegung der DIN 755-9 auskennt?

Danke


Gib doch mal ein paar mehr Informationen was Du genau wissen willst, oder beschreibe Deinen Anwendungsfall.

Gruss Gerhard

------------------
Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger
Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung

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HBo
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Zitat:
Original erstellt von Gerhard Deeg:
Hallo HBO,

Gib doch mal ein paar mehr Informationen was Du genau wissen willst, oder beschreibe Deinen Anwendungsfall.

Gruss Gerhard


hmmm,...
jetzt müsste ich eigentlich erst die Gegenfrage stellen: wie weit kennst Du dich mit dem Thema aus,
damit ich weiß, an welcher Stelle ich anfangen muss, mit Erklären ;-)

OK

Die DIN 755-9:
Aluminium und Aluminiumlegierungen
Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile - Teil 9:
Profile, Grenzabmaße und Formtoleranzen

welche Mängel am Profil sind damit erfassbar?
Nur die, die beim Strangpressvorgang selber entstehen können?
Oder einfach alle die in die Zuständigkeit des Herstellers fallen?

Die Mängel, um die es geht, (Beulen) können eigentlich nicht beim Strangpressen entstanden sein.
Die Forderung an den Hersteller bez. der Qualität sind nur mit Hinweis auf die DIN 755-9 formuliert.
Hat er jetzt bei den Beulen, die später entstanden sind einen Freibrief?

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HBo
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Zitat:
Original erstellt von Gerhard Deeg:
Hallo HBO,

Gib doch mal ein paar mehr Informationen was Du genau wissen willst, oder beschreibe Deinen Anwendungsfall.

Gruss Gerhard



wie man sieht, hat das auch nicht geholfen ;-)


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Gerhard Deeg
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Hallo Hans,

Zitat:
Original erstellt von HBo:

wie man sieht, hat das auch nicht geholfen ;-)


ich hatte auch gedacht, wenn Du mehr Informationen gibst, dann würden sich die Gehirne auf Dein Thema stürzen und Dir Infos zu Deinem Problem schreiben. So wie ich es erkennen kann, ist es ein Qualitätsproblem was sich nach der Fertigung erst herausstellt. Ich drück Dir die Daumen, dass doch noch einer was darüber schreiben kann.

Gruss Gerhard

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pepper4two
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Hallo HBo,
so wie ich das sehe ist es egal wer den Schaden (die Beulen) verursacht. Wenn es heißt das die Teile lt. Norm ohne Beulen zu liefern sind dann muss der Lieferant / Hersteller dafür sorgen das weder in der Produktion noch beim Transport oder der Lagerung die Qualität nachteilig beeinflusst wird. Tritt der Schaden jedoch beim Transport auf dann ist entscheidend welche Lieferkonditionen z.B. "Ex works" also "ab Werk"(Stichwort: Incoterms siehe Tabelle "Gefahrenübergang/Versicherung") vereinbart wurden.

Beste Grüße

Matthias

------------------
Nihil Ex Nihilo

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HBo
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Zitat:
Original erstellt von pepper4two:
Hallo HBo,
so wie ich das sehe ist es egal wer den Schaden (die Beulen) verursacht. Wenn es heißt das die Teile lt. Norm ohne Beulen zu liefern sind dann muss der Lieferant / Hersteller dafür sorgen das weder in der Produktion noch beim Transport oder der Lagerung die Qualität nachteilig beeinflusst wird. Tritt der Schaden jedoch beim Transport auf dann ist entscheidend welche Lieferkonditionen z.B. "Ex works" also "ab Werk"(Stichwort: Incoterms siehe Tabelle "Gefahrenübergang/Versicherung") vereinbart wurden.

Beste Grüße

Matthias


Danke, ich wollte aber garnicht so sehr auf das Thema "wer ist schuld usw." raus (deshalb hatte ich am Anfang auch nicht so viel drumherum geschrieben)
sondern wollte eigentlich erstmal nur hören, bzw. lesen ob man sagen kann, dass die DIN 755-9 beschreibt, dass solcher Dellen nicht drin sein dürfen.
Oder ist diese DIN nur für die Formgebung durch den Strangpressvorgang zuständig.

Klar, es geht letztendlich schon um eine Schuldzuweisung.
Aber kann sich der Lieferant darauf berufen, dass in der DIN nix über diese Beulen zu lesen ist?
Liefervorgaben, dass die Profile nicht beschädigt sein dürfen, wurden (bisher) wohl nicht extra gemacht.
Aber heutzutage gibt es wohl nichts mehr, das selbstverständlich ist(?)

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pepper4two
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Hallo HBo,
in meiner Antwort ging es auch nicht um Schuldzuweisung. Ich versuche es anders zu erklären:

Wenn die besagte Norm als Grundlage eurer Bestellung vereinbart wurde dann spielt allein die Tatsache das die Beulen von denen Du sprichst größer sind als die in der Norm definierten Toleranzen eine Rolle.

Beispiel anhand der Tabelle 11 (Konturtoleranzen):

Breite der Kontur/des Profils = 50 mm
Beule tiefer als 0,5 mm

Toleranz überschritten, Profil nicht Normgerecht

Was ich oben zu erklären versucht habe ist die Tatsache das es keine Rolle spielt ob die Abweichung von der Norm aus der Produktion, der Lagerung oder dem Transport stammt. Ist die Toleranz, gemäß der dem Geschäft zugrunde liegenden Norm, überschritten ist das Bauteil schadhaft und somit nicht wie von Dir bestellt.

Wenn deine Dellen (die im Profil  ) kleiner sind als gemäß den Toleranzen zulässig dann liegt das Problem bei euch, ich könnte mir sehr gut vorstellen das man bei Profilen die im Fensterbau verwenden will eine Beule mit einer Tiefe von 0,4 mm schon deutlich sichtbar ist und vom Endkunden nicht akzeptiert werden wird, allerdings wäre Sie bei einer Profilbreite von 30 - 60 mm gemäß der in Frage stehenden Norm noch innerhalb der Toleranz. Aber dieser letzte Absatz geht nun über deine Fragestellung hinaus.

In der DIN wird sehr wohl auf die Beulen Bezug genommen, die fallen mit Sicherheit unter den Punkt 4.4 "Kontur".

Beste Grüße

Matthias

------------------
Nihil Ex Nihilo

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HBo
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erstellt am: 04. Jun. 2010 08:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Original erstellt von pepper4two:
Hallo HBo,
in meiner Antwort ging es auch nicht um Schuldzuweisung. Ich versuche es anders zu erklären:
.....
Beste Grüße

Matthias


OK, danke, das hilft uns dann weiter.
Das Thema "Schuldzuweisung" habe ich eigentlich reingebracht, um davon abzulenken und klarzumachen, dass es (zunächst) nicht um die juristische Seite des Falles geht. Erfahrungsgemäß klinken sich Techniker schnell aus, wenn es in diese Richtung geht.
Mir ging es ja nur um den Anwendungsbereich besagter DIN.

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