ich hab eine Frage bezüglich Abbruchstellen,und zwar platziert man eine Leitung mit Abbruchstelle bsp PE.0 64 mm Höhe dann muss auf der nächsten Seite (falls gebraucht) auf den selben Höhe gesetzt werden und darf nicht von anderem Abruchstellen besetzt sein. Ist das Gesetz oder nur zum Verschönerung. (Glaube eher 2te))
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Da gibst noch genug zu lernen.
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