Zitat:
Original erstellt von HOC:
ansonsten hast du die Möglichkeit über die Revisionsverwaltung
Der Kunde muss eine neue Revision öffnen da sonst Schreibschutz
Der Kunde kann auch aus elr elk machen, dann gibt es auch keinen Schreibschutz mehr, selbst wenn er keine Lizenz für die Revisionsverwaltung hat.
Grundsätzlich ist es nur gut und richtig die EPLAN-Datei auszuhändigen (wenn vertraglich vereinbart), manche Anlagen leben länger, als die Firmen, die sie gebaut haben. Unglücklich, wenn man dann irgendwann Geld fürs Abzeichnen einer PDF ausgeben muss, weil man nur PDF bekommen hat.
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Dem Ingeniör ist nix zu schwör!
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